Diskussion:Fangschuss (Jagd)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Oberfoerster in Abschnitt Abnicken
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Diskussion Fangschuss[Quelltext bearbeiten]

Ich habe es mal noch nicht geaendert, aber meines Wissens nach (bin selbst Jaeger) wird der Fangschuss keineswegs auf das Blatt abgegeben, denn dadurch wird ja nur noch mehr Wildbret zerstoert.

Es ist auch nicht unweidmaennisch, den Fangschuss auf den "Traeger" (den Hals) oder das Haupt abzugeben. Weidmaennisch ist, was das Tier am wenigsten leiden laesst.

Werden keine Einwaende erhoben, werde ich den Artikel Anfang naechster Woche entsprechend aendern. --Brainbug 10:11, 29. Okt 2004 (CEST)

Bearbeite ihn mal lieber gleich. Wenn ich den letzten Satz in Bezug auf den vorletzten lese, krieg ich die Krise. (im Sinne assoziiert man: eine andere Bezeichnung für Geiselerschießung oder Exekution ist Gnadenschuss). Nocturne 10:15, 29. Okt 2004 (CEST)

Da muss man nicht assoziieren, das steht so da! Der Artikel ist, mild ausgedrückt, zum Teil schlecht formuliert. --Quo 10:21, 29. Okt 2004 (CEST)
Sollte man das Übertragen des Begriffs auf den Menschen nicht besser rausnehmen? Ich war zwar noch nie bei einer Geiselerschießung dabei, aber kann mir nur schwer vorstellen, dass da jemand sagt Du kriegst jetzt deinen Fangschuss oder gib dem mal den Fangschuss. Außer: die Geiselnehmer sind Jäger - das ändert natürlich alles ;-) Nocturne 10:26, 29. Okt 2004 (CEST)

  1. ich würde den Passus @ Exekution etc rausnehmen
  2. das Abfangen eines angeschweißten Stückes Schalenwild mit Hirschfänger oder Saufeder erfolgte von vorne ins Herz, um ein rasches Verenden des verletzten Tieres herbeizuführen. Daher gehe ich davon aus, dass der Fangschuß zwar nicht aufs Blatt (würde weitere Partien des für eine Wildpretnutzung vorgesehenen Tieres zerstören) aber dennoch als Schuß ins Herz (von vorne) gesetzt wird. Gruß ---Zaungast 10:27, 29. Okt 2004 (CEST)
  • Nachtrag: Wild, das mit Schrot beschossen werden darf verendet zwar leider auch nicht immer sofort durch die Schrotwirkung, dass jedoch hierfür jemand einen kleinkalibrigen Einstecklauf auf der Jagd mitführt, den er dann mühselig erst in den Schrotflintenlauf einsetzen müßte, ist mir noch nie zu Ohren gekommen. Enten, Fasane, Hasen, Kaninchen o.a. werden mit einem gezielten Handkantenschlag (muss man natürlich können!!) ins Genick von ihren Leiden erlöst----Zaungast 10:43, 29. Okt 2004 (CEST)
Da ich selber nicht Jäger bin, hab ich mein Wissen, dass Einsteckläufe viel verbreiterter seien als Reduzierpatronen (nur 4 Fundstellen deutschsprachig), von einer raschen Recherche im Internet. Tschuldigung also wenn das nicht der Wirklichkeit entspricht. Steht im Internet, muss stimmen! :-) --Quo 10:56, 29. Okt 2004 (CEST)

Hey, jetzt wird es ja langsam richtig unuebersichtlich hier! :-) Ich hab den Artikel gerade nochmal bearbeitet, bitte alle mal durchlesen!

@Zaungast: Man darf auch Schwarzwild mit Flinten beschiessen, muss dafuer aber sogenannte Flintenlaufgeschosse benutzen. Deshalb gibt es auch Reduzierpatronen, um waidwundes Wild abzufangen. Zum Abfangen mit Hirschfaenger: Ich habe gelernt, das Stueck abzunicken, d.h. den toedlichen Stich zwischen Haupt und ersten Halswirbel zu setzen, auf diese Weise wird der Hauptnervenstrang durchtrennt und der sofortige Tod herbeigefuehrt. --210.148.161.254 10:50, 29. Okt 2004 (CEST)

Hast Recht! ---Zaungast 10:56, 29. Okt 2004 (CEST)

So wie es jetzt ist, wiederholt sich der Artikel ab Absatz 3 im Sinn exakt. --wib

ich habe gelernt, dass der hirschfänger aufgrund seiner länge dazu benutzt wird um einen sicheren tödlichen stoß durch die rippen in die kammer zu führen. aufgrund seiner länge ist garantiert dass man das herz trifft. abnicken geht natürlich auch. mfg billabong


Also ich habe noch niemanden mit einer .454 Casull durch den Wald rennen sehen (Die kann nur beidhaendig geschossen werden und hat selbst dann noch einen fuer den Schuetzen gefaehrlichen Rueckschlag - von der Unmoeglichkeit einen 2. gezielten Schuss auf einen sich naehernden Keiler abzugeben mal ganz abgesehen). Die am haeufigsten verwendeten Nachsuchenwaffen werden der Repetierer und die Flinte mit Brennecke Geschossen sein. "Kleinkalibrige Fangschuesse" duerften hoechstens bei der Fallenjagd vorkommen.


"bei dem am Ende eine auch in psychologisch aussichtsloser Situation Gefangene im baltischen Bürgerkrieg von 1919 erschossen wird."

Dieser Satz ergibt so keinen Sinn, bitte korrigieren!

QS November 2009[Quelltext bearbeiten]

Puh ... ich bin erschüttert, wenn ich diese Disk lese. Ich mach mal einen neuen Abschnitt und werde den Artikel überarbeiten. Seit 2004 hat sich in Wikipedia nun allerhand getan. Die BKL's werde ich entsprechend angleichen und den Artikel überarbeiten. -- J tom 17:06, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kurzwaffen; Edits[Quelltext bearbeiten]

Der Einsatz der Kurzwaffe für den Fangschuss ist in der Jägerschaft nicht unumstritten. Es wird auf die erhöhte Gefährlichkeit, die sich aus der Kurzläufigkeit der Kurzwaffen ergibt, sowie auf den erhöhten Trainingsbedarf hingewiesen. Des Weiteren haben Kurzwaffen für effektive Kaliber ein Eigengewicht von bis zu zwei Kilogramm. Aus diesen Gründen ziehen viele Jäger den Repetierer, meist in der Ausführung als Stutzen mit relativ kurzem Lauf, für den Fangschuss vor. Hier ist insbesondere das System Mauser 98 zu nennen, das robust und sehr zuverlässig ist. Langwaffenmunition übertrifft die Energie der Kurzwaffenpatronen um ein Mehrfaches, beispielsweise hat die Patrone 8 x 57 IS (3600–4100 Joule) etwa die drei- bis vierfache Energie einer starken Revolverpatrone.

Genaue Begründung.

In einer 8x57 IS hat niemand ein Blei-Vollgeschoß, auch nicht zur Nachsuche.

Mit der 8x57 IS u.a. kann man einen Hirsch auf 100m sicher fällen. Hespeler spricht bei geübten Jägern im Gebirge sogar von 250m (und mehr).

Reine Physik: WAS passiert mit einem Geschoß 8x57 IS, .30-06, 7x64 Brenneke o.ä., wenn man es auf eine Distanz von wenigen Metern auf ein Stück Wild abfeuert?

Genau. Das Geschoß, das von DJZ und W&H als "reines Deformationsgeschoß mit 100% Ausschußmasse" getestet wurde - zerplatzt in 1000 Teile und fliegt unkontrolliert durch die Gegend. Jeder Jäger kennt Berichte, daß Schweißhunde erschossen wurden - die sich zwischen Schütze und Wild befanden, bei einem klar bestätigten Treffer ins Wild weit am Hund vorbei.

Jetzt stellen wir uns einen Verkehrsunfall vor, bei dem der Untergrund Asphalt ist. Was höre ich da..? Tier an den Straßengraben ziehen? Bei einem Keiler oder einem Stück Rotwild: Will ich sehen! Bei allen Tieren: Das Wild ist so verletzt, daß es sich selbst nicht von der Straße schleppen konnte. Weidgerechtigkeit, die Kameraden!!! Dem Tier eine Chance geben (die hatte es), und dem Tier unnötige Leiden ersparen (wie, es noch meterweit mit raushängenden Organen über den Asphalt zu schleifen).

Aus diesem Grund sind Jäger, die Kurzwaffen "umstreiten", selbst nicht "unumstritten". Denjenigen, der z.B. eine Marlin 1894 als Fangschußwaffe mit sich rumschleppt (sie wäre eine gute im Kal. .357 Magnum, weil man auch .38 Spl für exakt solche Fälle laden könnte), will ich sehen.

Der 98er (oder jedes andere gängige Jagdgewehr, wie R93, Drillinge, Browning BAR...) ist ein gutes Gewehr. Aber für den Fangschuß auf kurze Distanz überhaupt nicht geeignet, und in dem Fall auch gefährlich!!! - Die zwei Kurzwaffen (drei mit Fallenjagdkurs) haben schon ihren Sinn, bitte keine WP:TF - vor allem, wenn die "Theorie" so gefährlich ist.--Hornsignal 04:26, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Moin! Bin selbst Schweißhundeführer und tue mich mit der Aussage schwer, dass die meisten Jäger für den Fangschuss eine Kurzwaffe verwenden. Zum einen sind diese nicht wirklich häufig, zum anderen bedarf es deutlich mehr Übung; BORNGRÄBER, ARJES, etc. empfehlen diese nur in Notfallsituationen oder zur Selbstverteidigung; die mir bekannten Kollegen führen samt und sonders einen Repetierer (8x57 oder 9,3x62), die Aussage, dass diese für den Fangschuss ungeeignet sind wage ich zu bezweifeln - oder ich habe bis dato immer etwas falsch gemacht. Ebenso Bernd Bahr, Helmut Hilpisch, Gerd Willing, Seeben Arjes, ... von den Profis führt kaum einer eine Kurzwaffe. Unter den "Freizeitjägern" kenne ich ebenso kaum jemanden, der eine Kurzwaffe mit auf den Ansitz schleppt und dem im Wundbett sitzenden Bock dann per Kurzwaffe einen Schuss anträgt. In den letzten Jahren habe ich dies nur einmal erlebt, der Schütze versuchte einer Sau per Kurzwaffe den Fangschuss zu geben - das ging gründlich daneben und ich durfte dann einen 40 kg Frischling mit Waidwund- und Gebrechschuss nachsuchen. Ich empfehle die Dinger im Unterricht grundsätzlich nicht. Auch im Mais oder in der Dickung ist ein gekürzter 98er Repetierer führig genug - und man muss diesen nicht auf Armeslänge weg strecken um zu schießen. Weiterhin gibt es geeignete Fangschussgeschosse (bspw. das vom Labor für Ballistik die bei mir bis dato keinen Ausschuss produziert haben (bei 150 bis 200 Nachsuchen pro Jahr). Davon ab: der Schuss auf Haupt und Träger sind zulässig aber schwer genug. Ein sich drückendes, krankes Stück kann durch so einen Schuss zwar noch kranker werden, jedoch kann man es ebenso aufmüden und eine unnötige Nachsuche produzieren. In einer öffentlichen Enzyklopädie sollte so etwas, in meinen Augen, nicht stehen. Den Fangschuss gibt man dort ab, wo man abkommen kann. Wildbret, etc. ist da sekundär beziehungsweise hängt das sehr stark davon ab, wie man an das Wundbett kommt. Geringes Wild (Rehwild, Muffel, Kälber, Tiere, schwache Frischlinge) werden, sofern man einen Hund dabei hat, --J_Hep17:37 06. Januar 2013

Posten[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Recht wird behauptet, dass Posten zum Fangschuss erlaubt seien. Wenn (richtig dargestellt) Schrot nicht erlaubt ist, können Posten schon garnicht erlaubt sein. Außerdem sind Posten auf Schalenwild verboten, d.h. es ergibt sich nach deutschem Recht eigentlich kein Einsatzgebiet für dieses Kaliber, oder will jemand damit auf Hase, Fuchs oder gar Federwild (im Flug??) schießen? Ich erlaube mir, demnächst den Passus aus dem Artikel zu löschen.--Gabrikla (Diskussion) 23:51, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Lieber Oberförster, schau doch mal ins BJgdG. Da steht explizit erwähnt: Posten. Im Sprachgebrauch wird von Büchsengeschossen und Flintenlaufgeschossen gesprochen. Büchsengeschosse werden in der Regel nicht Vollgeschosse genannt, damit keine Verwechslung mit Vollmantelgeschossen entsteht. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 18:25, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Posten: Stimmt, das mit dem Gesetz war verkürzt wiedergegeben. Ich hatte mich durch deinen Link auf Posten und den Verweis auf Schrotkugel in die Irre führen lassen. Auch war bei Hespeler dann nur noch von Schrot die Rede. Aber wenn, dann sollte der Text auch vollständig wiedergegeben werden. Auch die Beschränkung auf Schalenwild und Seehunde gehört hier erwähnt.
Ich kenne die Quelle "Bruno Hespeler" nicht und weiß nicht welchen Ausdruck er zur Munition benutzt hat. Im §19 ist übrigens von Büchsenpatronen die Rede. Nach meinem Wissen bezieht sich die Problematik jedoch nicht nur auf Büchsenpatronen, sondern auch auf Brennecke und Kurzwaffenmunition, so dass die Bezeichnung "Büchsengeschoss" ebenfalls in die Irre leitet. Auch gehört dieser Abschnitt eigentlich weniger in das Kapitel Rechtslage als in das Kapitel Kontroverse. --Of (Diskussion) 21:05, 5. Dez. 2013 (CET)Beantworten

gefixt Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

  • Defekter Weblink|Bot=GiftBot|Lauf=2015-10

|1=wba=20110423064544 2012 http://lutz-moeller-jagd.de/Fangschuss.html }} – GiftBot (Diskussion) 19:16, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

gefixt --Tom (Diskussion) 16:14, 27. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Fachzeitschrift[Quelltext bearbeiten]

Hier noch ein Artikel als Quelle: [1] LG Sciencia58 (Diskussion) 16:54, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Abnicken[Quelltext bearbeiten]

Wer hat diesen Text hier reingestellt: "Da das Abnicken von Schalenwild große Übung erfordert, wird es in der Regel als nicht mehr waidgerecht angesehen." Das stimmt so nicht wirklich. Was stimmt ist dass man es vorher an bereits totem Wild üben soll denn wenn es funktioniert ist das Tier schlagartig tod und spürt nix mehr. Noch weidgerechter geht fast nicht. --77.116.216.27 19:12, 3. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Dem möchte ich energisch widersprechen. Weidgerecht ist das, was heute als dem Tierschutz gemäß angesehen wird. Da liegt ein krankes Stück Wild, der Hund findet es und der Hundeführer gibt auf Entfernung den Fangschuss. Für das Wild ist das sicher schon Stress genug. Jetzt aber kommt nach dem Hund der Mensch, packt das Haupt des kranken Stückes, drückt den Nacken nach vorne, um das Hinterhauptloch zu finden um dann mit mehreren Versuchen sich selbst den Daumen abzuschneiden. Denn das Stück bleibt ja ganz ruhig liegen, um sich umbringen zu lassen. Das ist dann besonders tierschutzgerecht/weidgerecht. Wenn es nicht so schlimm wäre, würde ich dem Vorredner raten, das Abnicken doch mal selbst am LEBENDEN Tier zu tätigen. Probieren geht über studieren! Viel Spaß! --Gabrikla (Diskussion) 23:48, 3. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte sachlich bleiben. "Doofe" Unfälle können auch beim Fangschuss vorkommen. Hier ist ein recht schöner Artikel dazu. Zuerst wird zwar auch wieder ein DAU-Vorfall beschrieben, aber unten ("Wie schaut’s denn rechtlich aus?") gibt es eine gute Zusammenfassung. Der Jäger muss von Situation zu Situation entscheiden, was das geeignetere (und damit auch waidgerechte) Verfahren ist. Der bemängelte Satz ist somit sicherlich verbesserungswürdig. Alternativ kann er auch gelöscht werden, da er nicht direkt mit dem Fangschuss zu tun hat. Im Artikel Abfangen ist die rechtliche Lage zum Abnicken eigentlich recht gut beschrieben. --Of (Diskussion) 07:58, 4. Jun. 2020 (CEST)Beantworten