Diskussion:Farid Müller

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Punktional in Abschnitt Bezeichnung als Verfassungsexperte
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Farid ist schwul, wie er auf seiner eigenen Homepage verbrämt zugibt, daher auch seine "Fachkompetenz" für Schwulengleichstellung. Diese Information ist wichtig und sollte im Artikel seinen Platz finden. --85.214.38.21 19:22, 24. Apr 2006 (CEST)

Farid Müller war der zweite offen Homosexuelle in der Hamburger Bürgerschaft. Ich halte es zwar für unnötig, aber das kannst Du "IP-Nummer" doch gerne einbringen.(vielleicht ein wenig sinniger, als "er ist schwul". --Northside 23:00, 24. Apr 2006 (CEST)

Link zum Hamburger Abendblatt[Quelltext bearbeiten]

Da hat ja jemand tief in der Mottenkiste gekramt, um einen 2004 erschienen Artikel über Herrn Müller auszugraben. Wer im Archiv von abendblatt.de nach "Farid Müller" sucht, erhält mehr als 200 Artikel. Mein Vorschlag: Der Link wird durch einen Link zu diesen Suchergebnissen ersetzt. --20357Hamburg 14:28, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bezeichnung als Verfassungsexperte[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung "Verfassungsexperte" wird von den Medien für die entsprechenden Fachsprecher der Parlamentsfraktionen verwendet, vgl. [1], [2], http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/wahlstift8.html, oder [3].

Die Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Grünen bezeichnet Farid Müller offiziell als ihren Verfassungsexperten, vgl. [4]

Auch andere Fraktionen bezeichnen ihre Fachsprecher als Verfassungsexperten, vgl. z. B. für die SPD [5].

Darüber hinaus ist der Begriff "Verfassungsexperte" nicht geschützt. Insbesondere besteht keine geschützte Berufsbezeichnung. Demnach spricht nichts dagegen, die in den Medien verwendete, allgemeingültige Bezeichnung auch auf Abgeordnete anzuwenden. Als letztes Argument sei noch Wikipedia angeführt. Dort wird als Experte eine Person bezeichnet, "die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Sachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt", vgl. [Experte]. Der Abgeordnete hat mehrere Verfassungsklagen geführt (vgl. HVerfG 4/06, HVerfG 3/06, HVerfG 2/05) und war an zwei Änderungen der Hamburger Verfassung führend beteiligt, vgl. Bürgerschaftsdrucksachen 19/1476 und 19/3255.

Daher plädiere ich für die Revertierung.

Abschließend sei bemerkt, dass die Revertierung von Abgeordnetenseiten in Wahlkampfzeiten besonders sorgfältig und möglichst nur mit vorhergehender Diskussion erfolgen sollte, um den - auch unbeabsichtigt - entstehenden Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden. (nicht signierter Beitrag von 213.39.144.87 (Diskussion | Beiträge) 09:17, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Moin, also ich versuche mal meine Meinung dazu zu geben (auch wenn ich nicht der bin, der den Text verändert hat), erstens ist der Begriff Verfassungsexperte nichtssagend. Es sagt erstmal nichts aus warum jemand ein Experte ist, was ihn dazu gemacht hat. Es gibt keine offizielle Regelung was ein Experte ist (da hilft auch keine Definition von Wikipedia), zudem ist der Begriff wertend (in diesem Fall positiv). Das die eigenen Fraktionen ihrer Mitglieder in den Ausschüssen "Experten" nennt, ist nur verständlich, aber hier irrelevant. Zudem ist mir nicht bewusst, dass zur Zeit Hamburger Wahlkampf ist, mir ist zwar klar, dass bei der Bundestagswahl auch hier Wahlkampf betrieben wird, aber dann ist fast durchgehend seit zwei Jahren Wahlkampf. Ich hoffe es ist klar geworden, dass es mir um eine Sachliche Betrachtung der Person geht und nicht um die Person speziell. Der Begriff "Experte" kann von mir aus in fast allen Fällen gestrichen werden. Beste Grüße --Punktional 12:57, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ahem, im Artikel fehlte das Müller Kandidat für die Bundestagswahl ist. Deshalb Wahlkampf:-)) [6]/ -- Northside 21:45, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Achso, na denn ist es klar, vielleicht sollte dann das erstmal drinstehen. Habe mich "nur" um den Begriff Experte gekümmert, danke für den Hinweis;-) Gruß --Punktional 22:44, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten