Diskussion:Fatwa

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Heinz122 in Abschnitt Kapitel "Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse"
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Was ist mit der Fatwa des Ayatollah Khomeini gegen Salman Rushdie, in welcher Khomeinie zur Ermordung Rushdies aufrief?

Das ist doch wohl die berüchtigste und bekannnteste aller Fatwas.

Warum wurde mein Hinweis darauf wieder gelöscht?


Weiß nicht, wieso dein Hinweis gelöscht wurde, aber ich werde ihn demnächst selbst ein wenig bearbeiten, weil die "Fatwa" gegen Rushdie strenggenommen keine Fatwa ist: Der Aufruf, Rushdie zu töten wird den Formalen Anforderungen einer Fatwa nicht gerecht. Wieso genau? Stay tuned, to be continued.ElAlegre 02:57, 10. Jan 2006 (CET)

Ähm ja, wie lange noch? --217.234.116.158 10:14, 17. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Din Rodef und Din Moser

Din Rodef Din Moser

-- 88.72.18.194 21:31, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Darüber wird so gut wie nie gesprochen, auch nicht im Zusammenhang mit der Ermordung von Jitzchak Rabin. -- 88.72.11.85 10:59, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Könnte mal jemand über den Tellerrand hinausschauen, und auf der Fatwa-Hauptseite dieses Thema Teil 3, Din Rodef und Din Moser ebenfalls erwähnen?

Austerlitz -- 88.72.18.22 12:56, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kann man sich bitte auf der, die oder das Fatwa einigen. Ich persönlich wäre für die Fatwa, aber vielleicht gibt's ja Gegenmeinungen. --Amurtiger 11:04, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht immer noch sowohl "die" als auch "das" Fatwa. Dass beides geht, staht ja drin, aber innerhalb eines Textes klingt das nicht gut. (nicht signierter Beitrag von Natascha W. (Diskussion | Beiträge) 13:22, 15. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

NZZ als Quelle[Quelltext bearbeiten]

Wie wär's, wenn sich mal zur Abwechslung die Betroffenen selbst zur Frage äußern würden, ob für gläubige Muslime eine Fatwa bindenden Charakter hat oder nicht, bevor hier ex cathedra darüber entschieden wird? Oder sind Wortmeldungen von gläubigen Muslimen in der teutschen Wikipedia grundsätzlich unerwünscht? --Anaqonda 21:05, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Es geht nicht um Glaubensfragen. Es ist die Wertbestimmung der Fatwa im Recht. Sie hat bindenden Charakter.--Orientalist 21:18, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Das ist deine Meinung. Andere haben vielleicht eine andere Meinung. Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten und hat somit auch mit Religion zu tun. --Anaqonda 21:21, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten
es geht nicht um meine Meinung, sondern um die im Fach unumstrittenen Sachverhalte - selbst in der Enzyklopädie des islamischen Rechts, Kuwait (Ministerium für Waqwf und rel. Angelegenheiten), ein Werk vom Rang, ist es nunmal so. Für solche Postulate ist eine NZZ einfach keine Quelle.--Orientalist 21:38, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Bevor hier weiter "gestritten" wird, bitte nachlesen: Lexikon der islamischen Welt (Hrsg: W. Diem et alii), s.n. "Mufti" + dortige Literatur. Um es zu vereinfachen: das isl. Recht kennt keine "Legislative" im Sinne des römischen/europäischen Rechts. Daher waren Fetwas und das Amt des Muftis sogar bei Gerichtshöfen und bei den Oberqadis ein unerlässiliches Beiwerk der Rechtssprechung. Darüber gibts es ein umfangreiches Lit. Fatwas waren wohl verbindlich! Ein Festhalten an einem Satz aus einer Tageszeitung ist einfach lächrlich und dort sachlich auch falsch. --Orientalist 14:18, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Nun ja, zumindest steh ich nicht allein auf weiter Flur. Etwas möchte ich doch noch festhalten: Wahrheit und Gültigkeit einer Aussage bemisst sich nicht nach der Korpulenz der konsultierten Quelle. Außerdem fällt mir in deinem Beitrag der Gebrauch der Vergangenheit auf. Fatwas waren wohl verbindlich! Heute nicht mehr? --Anaqonda 15:45, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten
es ist keine Volksabstimmung und es geht folglich nicht um Stimmmehrheiten zugunsten oder gegen die Aussage einer Tageszeitung. Ich habe auf Lit. hingewiesen und kurze Begründungen angeführt. Ich kann auch "Gegenwart" schreiben - dort, wo es heute noch Schari'a-Gerichtshöfe gibt. Die Quellen und die Fachlit. kann man nicht ignorieren und sich auf die Aussage eines Schreiblings bei der NZZ stützen. Täte man das hier, könnte man den Laden hier schließen.--Orientalist 16:51, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Quellen sind immer dann interessant wenn sie deine Meinung widerspiegeln. Mich kannst du nicht mehr an der Nase herumführen. --Anaqonda 18:51, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Nein. Nur: NZZ ist per se keine "Quelle" für eie solche Feststellung. EOD--Orientalist 19:13, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Rauchen[Quelltext bearbeiten]

Ob es "von muslimischen Gelehrten" heißt, oder von vielen (sic)...heißt (wie viele?) ist unerheblich.„ Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher“ - sagte mal A. Einstein. Auch andere unbelegte Dinge kann man löschen, bis sie belegt werden. Der von mir an dieser Stelle gelöschte Link ist nicht Wiki-konform (im übrigen).--Orientalist 18:33, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wie lange gültig?[Quelltext bearbeiten]

Des öfteren lese ich, dass eine Fatwa bis zum Tode des Erstellers ihre Gültigkeit hat. Die Rushdi-"Fatwa" wird dann als Ausnahme genannt. Die Mardin-Fatwa des Ibn Taimiya wird auch oft als noch gültig erwähnt. Kann das mal jemand vom Fach erläutern?--85.164.221.218 14:49, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

eine komplizierte Angelegenheit! Die Rechtsliteratur, in der auch Verhaltensregel für die Richter und Muftis festgehalten sind, liefert kontroverse Ansichten über diese Frage. Die oben erwähnte Fatwa von Ibn Taimiya betrifft nicht eine Person oder einen Personenkreis und hat allgemein gültigen und wegweisenden Charakter im Staat bei der Ignorierung nicht schari'arechtlicher Grundsätze in der Rechtsprechung. Eine Privatperson, oder eine (als Beispiel) Dorfgemeinschaft, Familie usw. kann sich nach einer Fatwa ihrer Wahl richten. Es kann sogar vorkommen, daß man z. B. in Erbrechtsfragen eine malikitische Fatwa einholt, in einem Scheidungsfall eine hanafitische - je nach dem erhofften Urteil im jeweiligen Rechtsfall. Solche Fatwas sind für den vorgegebenen Fall rechtsverbindlich, sie können aber - die Gründe dafür sind unterschiedlich - aufgehoben werden. --Orientalist 17:27, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort Orientalist. Mir ist zwar nicht ganz klar warum Dein Text ab "Eine Privatperson..." im Artikel nicht steht. Aber gut. Deine Entscheidung. Was mich mit der Frage beschäftigte war das Gerücht, dass entweder der Tod des Antragstellers oder der Tod des Richters einen Entscheid ungültig machen können würden. Der Konjunktiv, es lebe das Gerücht! mfg IP --85.164.223.223 00:10, 2. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Fatwa-Neid[Quelltext bearbeiten]

Kann man den Begriff noch in den Artikel einfügen? Er findet öfter Erwähnung im Zusammenhang mit christlichen Personen, die eine gewisse Sehnsucht nach der Strenge des konservativen Islams offenbaren.--93.223.233.190 13:51, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Lange her. hat mich aber interessiert, und ich habe nachgesehen. Fatwa-Neid: Wird tatsächlich hin und wieder gebraucht. Aber für einen eigenen Absatz reichte die Sachlage, glaube ich, noch nicht aus. --Delabarquera (Diskussion) 15:54, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das, die, der Fatwa[Quelltext bearbeiten]

Das Wort Fatwā ist im Arabischen männlichen Geschlechts und wird in der deutschen wissenschaftlichen Literatur üblicherweise als Neutrum behandelt.[1] Allerdings findet sich in manchen Veröffentlichungen auch die Verwendung als Femininum.
... aber wissenscchaftlich sollte der Artikel innerhalb der WP schon sein. Entgegen der obigen Aussage wird hier in der WP mehrheitlich "die" Fatwa benutzt.--Wikipit (Diskussion) 09:04, 11. Okt. 2016 (CEST)(nachträglich signiert)Beantworten

Ich plädiere für "der fatwa" - ja, so schwer es auch werden wird, wo doch 'alle Welt' (jedenfalls in Germany) seit Jahrzehnten "die Fatwa" sagt ... nun, traut sich Wiki? Ich hoffe es und, wie gesagt, bitte darum. --79.251.89.49 21:02, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Plädieren darf man ja. Aber wissenschaftlich üblich oder korrekt i13:56, 16. Sep. 2020 (CEST)st es nicht, weil in vielen anderen Fällen das "grammatikalische Geschlecht" (dies ist die offizielle Bezeichnung und hat gar nicht mit dem "natürlichen Geschlecht" zu tun; nur mal nebenbai gesagt für die Gender-Kämpfer) aus der Ursprungssprache ebenfalls nicht in die deutsche Sprache übernommen wurde, Beispiele gibts: russisch oder lateinisch zu deutsch. Natürlich kann man nur vergleichen mit Sprachen, die ein grammatikalisches Geschlecht kennen.--Wikipit (Diskussion) 08:59, 11. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Heute wurde wieder etwas polemisch geändert. Dabei ist die Quelle (1) falsch zitiert worden, denn im Duden steht "die" oder "das" ohne Wertung. Somit könnte man sich noch immer für "das Fatwa" entscheiden, ohne falsch zu liegen. Gibt es hier in der WP keinen kompetenten Sprachwissenschaftler?--Wikipit (Diskussion) 19:30, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
In der Wissenschaft ist es üblich von das Fatwa zu reden, da es gemeinhin mit das Rechtsgutachten (im Englischen legal opinion) wiedergegeben wird. Daher plädiere ich, auch in der Wikipedia das Fatwa zu verwenden. --Andreas Vogl (Diskussion) 09:14, 15. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ein hochinteressanter Schluß, aber sehr fragwürdig! Es gibt im Deutschen viele gegenteilige Beispiele: Der Stern, aber die Sonne / der Vogel, aber die Meise, die Nachtigal, andererseits der Spatz, der Geier / das Gebäude, das Haus, aber die Halle, die Kirche / das Gewässer, aber die See, der Fluß, der Tümpel. Die Reihe läßt sich in der Menge deutscher Wörter nahezu beliebig fortsetzen. Das ist ja das Hauptproblem für Ausländer aus Ländern mit einer geschlechtsneutralen Sprache beim Erlernen der deutschen Sprache, weil sie für diese Tatsache keine Entsprechung hatten. Und man kann leider das grammatikale Geschlecht nicht oder fast nie aus dem natürlichen ableiten wie bei die Katze, der Kater, die Ricke, der Bock, die Kuh, der Stier usw.. Für Fremdwörter wie "Fatwa" gibt es keine Regel, nur die Gewohnheit prägt die Sprache (die Couch, das Chaiselongue) --Wikipit (Diskussion) 13:56, 16. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
In der Tat ist es für nicht-Muttersprachler schwierig, den Artikel zu lernen. Es gibt nicht immer Regeln dafür. Deine Beispiele behandeln allerdings deutsche Wörter. Bei Fremdwörtern sehe ich aber schon, dass man sich an den Artikel hält, den das übersetzte Worte im Deutschen hat. Beispielsweise wird das Englische star zu der Star, abgeleitet vom deutschen der Stern. Aber auch der Buckingham Palace genau wie der Espresso analog zu der Kaffee.--Andreas Vogl (Diskussion) 10:24, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Im Arabischen ist die Fatwā feminin (vgl. arabischen Wikipedia-Artikel), doch im DUDEN sind beide Genera zulässig. Ich (Islamwissenschaftler) kenne diesen Begriff nur als Femininum. Und wenn Wikipit und Andreas Vogl sich aufs Englische beziehen, so sollten sie wissen, dass es sich bei dieser Sprache um ein Abenteuer an sprachlicher Ungenauigkeit handelt – sowohl semantisch, grammatikalisch als auch rechtschreibtechnisch.--Imruz (Diskussion) 13:27, 22. Feb. 2021 (CET)Beantworten
In der Sekundärliteratur gibt es durchaus das Fatwa. Siehe beispielsweise Der Mufti und sein Fatwa oder Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol, S.15. Je nachdem, an was man sich hält, lässt sich also für das Fatwa (das Rechtsgutachten) oder die Fatwa (die Rechtsauskunft - siehe hierfür Motzki: Religiöse Ratgebung im Islam, S.5-, oder eben ein aus dem Arabischen übernommenes Feminin) argumentieren. Es gibt übrigens auch weitere arabische Lehnwörter, die im Arabischen feminin sind, im Deutschen aber zum Neutrum werden: Arsenal oder Sofa. Meine anderen Beispiele sind nicht nur aus dem Englischen, sondern auch aus dem Italienischen. Zudem habe ich dabei von keiner Regel gesprochen, sondern von einem Trend, den ich meine erkennen zu können. Eine Regel gibt es hierfür natürlich nicht, das ist korrekt.--Andreas Vogl (Diskussion) 14:10, 22. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Imruz, ich bin ganz neutral, aber wißbegierig. Du unterstellst mir, ich hätte mich aufs Englische bezogen oder ähnlich. Das stimmt nicht. Im Englischen gibt es kein grammatikalisches Geschlecht (jedenfalls für unbelebte Substantive). Der bestimmte Artikel ist immer the, der unbestimmte a oder an bei Vokal im Anlaut. Bei den belebten Substantiven gibt es unterschiedliche Pronomen (er = "he", sie = "she", es = "it"). Aber da geht es um das natürliche Geschlecht, nie um das grammatikalische.Wikipit (Diskussion) 13:50, 23. Feb. 2021 (CET)#Beantworten
Hallo Wikipit, natürlich hast du Recht mit dem „natürlichen“ Geschlecht im Englischen. Und deshalb heißt es da ja auch „the Fatwa; it ...“, was eben dem deutschen „das Fatwa; es ...“ entspräche. Aber sei's drum. Jede/r muss es wohl für sich entscheiden, und auf irgendwelche EditWars habe ich absolut keine Lust.
Und das mit der Unterstellung tut mir leid und dafür bitte ich um Entschuldigung. Leider ist es hier in der Wiki oft so, dass sich gewisse Autoren von Vorgaben der englischen Wikipedia leiten lassen und argumentieren dann auch entsprechend. Damit habe ich ziemliche Probleme.
Dennoch bleibe ich weiterhin dabei, beispielsweise „die Diskussion“ statt „das Diskussion“ zu sagen, obwohl es im Englischen „it“ heißt, im Französischen, Lateinischen (wo's herkommt) und Deutschen aber „die Diskussion; sie ...“.
Und im Arabischen sind die meisten Nomina, die mit -a (arabisch ـة) oder auch -ā bzw. -ā’ (ـى bzw. ـاء) enden, Femininum. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, aber nicht bei der Fatwā; diese bleibt ein Femininum, und dem entspricht auch die deutsche orientalistische Fachliteratur. Gruß--Imruz (Diskussion) 16:12, 23. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ich muß noch einmal widersprechen. Fatwa (im arabischen femininum, dem ich mangels Kenntnis nicht widerspreche) hat im Englischen kein grammatikalisches Geschlecht, weil ja nicht belebt, ist weder Mensch noch Tier. Folglich wird the und it zutreffend. Das ist im Ungarischen ebenso. Auch dort gibt es kein grammatikalisches Geschlecht. ABER, das hat gar nichts mit dem Deutschen zu tun. Hier haben wir zwei "Geschlechter" (bitte nicht mit dem zur Zeit populären Quatsch der biologischen Vielfalt verwechseln), nämlich ein natürliches, welches nicht mit dem grammatikalischen übereinstimmen muß, z.B. das Huhn, obwohl es Eier legt. Weil diese Übereinstimmung häufig nicht stimmt (Beispiele hatte ich en gros oben in der Diskussion gegeben) haben wir ein Problem mit Fremdwörtern. 'Die Regel sagt, die Gewohnheit legt das irgendwann fest.' Die napoleonische Besatzung ist schon lange her und nur deshalb haben die französischen Hinterbleibsel im Deutschen feste "Geschlechtsassoziationen". Einige wenige arabische Wörter aus dem frühen Mittelalter ebenfalls. Aber alles jüngere, wozu wohl hier im Deutschen Fatwa gehört (vor 10 Jahren war mir der Begriff (= das Wort) unbekannt), noch nicht. Leider bin ich kein "Befugter", eine Regel festzuschreiben. Ich persönlich würde das mir mangels Kenntnis der arabischen Sprache auch nicht zutrauen.
Bevor ich mich an dieser Stelle ausklinke, ein Spaß meines verstorbenen Schwagers: "Kennst du ein Wort mit der, die und das?", "Das di(e) der Deibel hole!" (Anmerkung: di = dich, Deibel = Teufel, angeblich bayerische Mundart)--Wikipit (Diskussion) 18:00, 25. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Wikipit, danke für dein schmunzelndes Schlusswort. Letztendlich muss es jeder selbst wissen – oder eben auch nicht. Übrigens habe ich das bayrische Original durchaus verstanden, denn ich komme ursprünglich ebenfalls aus Süd-Deutschland – allerdings weiter westlich ... ;-)) Gruß--Imruz (Diskussion) 18:45, 25. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Bin Laden zur Fatwa berechtigt???[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Osama bin Laden, der Anführer der Terrororganisation Al-Qaida, erklärte 1998, nach dem Zweiten Golfkrieg, in einer Fatwa das Töten von Zivilisten und Soldaten der Vereinigten Staaten überall zur Pflicht jedes Muslims und rechtfertigte damit terroristische Anschläge wie den Bombenanschlag auf das World Trade Center 1993." Welche muslimische Autorität hatte denn Osama bin Laden??? Ein Terroristen-Anführer durfte eine Fatwa erlassen????? Falls NICHT ... den Satz LÖSCHEN! (nicht signierter Beitrag von 91.12.16.121 (Diskussion) 16:25, 14. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Habe den kritisierten Satz rausgenommen, weil
  • der zeitliche Bezug in unlogischer Folge steht (Fatwa nach dem Ereignis, nicht vor ihm ?),
  • Osama b. L. keine religiös hochgestellte Person war, die ein Fatwa hätte aussprechen können (siehe vorstehender Diskussionsbeitrag),
  • im WP-Artikel zu diesem Attentat der Name O.b.L gar nicht erwähnt wird und
  • kein Literaturzitat diese Behauptung belegt oder wenigstens unterstützt. --Wikipit (Diskussion) 19:31, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Sunniten -/- Schiiten[Quelltext bearbeiten]

"Allerdings bestreiten insbesondere Sunniten die Gültigkeit dieser Fatwa." Das ist doch gar kein Wunder und daher ein völlig entbehrlicher Satz, weil Komeini aus dem Iran doch wohl ein Schiit ist oder bestreitet das jemand? Das die jeweilig andere Glaubensrichtung den Status eines Glaubensführers und damit seine Autorität bestreitet, ist doch eine Binsenweisheit. Oder welcher Protestant wird die Kompetenz des Papstes bezüglich Verhütung anerkennen?

Rat der Sunniten (Jama'at e Ahl e Sunnat)[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt hat a) keinerlei Belege, und b) ist die Jamaat Ahle Sunnat ist eine muslimische religiöse Organisation in Pakistan, die die Barelvi-Bewegung vertritt. Nach den Bombenanschlägen von 2006 wird man wohl kaum behaupten können, das sie für "die Sunniten" sprechen. --Tieger (Diskussion) 09:04, 1. Sep. 2020 (CEST) Das selbe weiter unten. Arabischen Suniten dürfte es ziemlich egal sein, was indische Sufi dazu sagen.--Tieger (Diskussion) 09:25, 1. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Kapitel "Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse"[Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel "Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse" wird beanstandet. Die Informationen aus diesem Kapitel könnten in den Hauptartikel: Liste von Fatwa-Sammlungen verschoben werden, (dort jedoch weitgehend bereits enthalten) und das Kapitel könnte hier gelöscht werden. --~~~~ --Heinz122 (Diskussion) 13:10, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten