Diskussion:Faustmesser

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JanPG in Abschnitt Einordnung des Katars zur Rechtslage
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Einordnung des Katars zur Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

"Kein Faustmesser im eigentlichen Sinn ist das Katar, eine traditionelle dolchartige Stichwaffe aus Persien und Nordindien."

...Fällt ein Katar damit auch nicht unter das Verbot? Aus welcher Quelle ist die obige Aussage abgeleitet? Ist das rechtlich eindeutig geklährt?--JanPG 22:28, 24. Apr. 2010 (CEST)Beantworten