Diskussion:Feiertage im Deutschen Reich 1933–1945

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Feiertage im Kaiserreich?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hat jemand Informationen zu den Feiertagsregelungen im Kaiserreich? (nicht signierter Beitrag von 95.208.187.120 (Diskussion) 18:21, 3. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Soviel mir bekannt ist, gab es im Reich keine gesetzlichen Regelungen, keine gesetzlichen Feiertage. Einzelne evangelische Landeskirchen und die katholische Kirche legten Feiertage fest. Es existierten also nur die religiösen Feiertage der christlichen und der jüdischen Gemeinden.--Gloser (Diskussion) 18:55, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Mit einer Reform der Gewerbeordnung 1891 wurde den Landesregierungen das Recht zugesprochen, Feiertage nach Gutdünken festzulegen. Ob damit nur kodifiziert wurde, was schon praktiziert wurde, vermag ich nicht zu sagen. Spätestens 1934 waren jedoch alle höheren kirchlichen Feiertage bereits überall Feiertage (bis auf Bußtag und Karfreitag). --M-E-Rose (Diskussion) 20:05, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die Stelle, wonach es den Landesregierungen freistand, Feiertage nach Gutdünken festzulegen, habe ich im Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 1. Juni 1891 nicht gefunden. Das Gesetz galt der Regelung der Arbeitsruhe der gewerblich Beschäftigten an Sonn- und Festtagen.

Die kirchlichen Feiertage und das Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934[Quelltext bearbeiten]

Kaisenbergs Artikel im Archiv des öffentlichen Rechts von 1935 schreibt auf S. 95: "Außer den nationalen Feiertagen und den Sonntagen sind zu Feiertagen erklärt: der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostermontag, der Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinitatissontag, der erste und der zweite Weihnachtstag. Bei diesen Tagen handelt es sich [...] Festtage, die, von Karfreitag und Bußtag abgesehen, bisher schon in ganz Deutschland staatlich als Feiertage anerkannt waren." Was bedeutet das? Wer hat denn diese Feiertage also solches deklariert? Wenn die NS-Regierung, wie es ihr ähnlich war, regionale Unterschiede durch ein einheitliches Reichsgesetz nivelliert hat, dann gab es wohl vorher auf Reichsebene kein Gesetz, das z.B. Christi Himmelfahrt als Feiertag deklariert hat. Fand sich das vorher also in den Verordnungen der Freistaaten? Wer weiß Näheres? --M-E-Rose (Diskussion) 21:17, 18. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Möchte meine eigene Frage beantworten: Bis 1934 wurden Feiertage von den Ländern/Freistaaten festgelegt Diese Recht wurde ihnen mit einer Reform der Gewerbeordnung 1891 übertragen, wobei das nur eine Kodifizierung einer Alltagspraxis gewesen sein könnte. Die Nazis haben das zentralisiert und per Reichsgesetz vereinheitlicht. Das wurde vermutlich irgendwann aufgehoben, denn in der BRD fallen die Feiertage grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. --M-E-Rose (Diskussion) 20:11, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten