Diskussion:Feindliche Übernahme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Krassdaniel in Abschnitt Weitere Abwehrmöglichkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verteidigung[Quelltext bearbeiten]

Mich würde mal interessieren inwieweit denn die dargestellten Verteidigungsstrategien in Deutschland legal sind? Grüße

Habe gestrichen: "Erwerb einer Sperrminorität am Investor: Mit diesem Machtinstrument kann die Übernahme der eigenen Unternehmung im Wege der Blockade eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses vereitelt werden." - ich halte die Anwendung einer solchen Verteidigung für fragwürdig und wenig glaubwürdig, es werden auch keine Beispiele dafür angeführt; auch von der rechtlichen Seite scheint mir die Schilderung eher zweifelhaft, da eine Sperrminorität in der Regel keinen Vorstandsbeschluss blockieren kann. Manchmal wird hingegen die sog. Pac-Man Taktik als Verteidigung angefürt - in der Praxis sind mir persönlich keine erfolgreiche Fälle einer solchen Verteigung bekannt (wurde meines Wissens von Elf bei Übernehmeangebot von Total angewendet, aber ohne Erfolg). --Stauffen 18:32, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Die Definition liest sich grausam. Zum einen ist da dieses satzähnliche Gebilde: "Bei 30% der Anteile in einer Hand, hat ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Anteile zur Folge" Das Komma ist falsch und im letzten Teil fehlt ein Objekt, ohne das sich keine sinnvolle Aussage ergibt.

Zudem sollten die Formulierungen etwas gefälliger werden, ich denke, man sollte etwas Redundanz in Kauf nehmen und bei Satz eins und zwei Artikel voranstellen- wir sind hier schließlich nicht beim Militär. ;)

(Entschuldigung, falls ich diesen Hinweis nicht richtig eingebaut haben sollte. Ich bin hier neu und habe nach bestem Gewissen versucht, mich an die Regeln zu halten.)

-- 88.71.78.74 22:59, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der erste Absatz ist tatsächlich grausam und trägt wenig zum Verständnis des Sachverhalts bei; was das Gerede von den Schwellen soll ist nicht klar - ich daher habe gestrichen. Die darauffolgende Definition reicht IMHO aus. --Stauffen 16:41, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zum Satz "Es ist anzumerken, dass „feindliche“ Übernahmen oft in ihren Bedingungen (...) nachgebessert werden und (...) letztlich akzeptiert werden.": Ist das belegt? Was ist die Definition von "oft" hier? Eine Quellenangabe wäre sinnvoll. -- 193.134.254.20 17:24, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Es gibt sicherlich akademische Studien hierzu, auch wenn diese mir jetzt nicht bekannt sind; das "oft" scheint mir jedenfalls angebracht (wenn nicht gar ein "meistens") - von den hier angeführten deutschen Übernahmen waren zumindestens die Angebote für Mannesmann, Techem und Continental letzlich vom Vorstand u. Aufsichtsrat des Zielunternehmens gutgeheissen worden. Dies scheint mir sozusagen systemimmmanent - eine schroffe Ablehnung eines unkoordinnierten Angebots ist mithin die beste (und oft einzige) Strategie eines "angegriffenen" Managements, um bessere Konditionen zu erlangen; eine Nachbesserung ist daher oft auch in der Strategie des "Angreifers" vorgesehen: sobald eine "ausreichende" Nachbesserung erhalten worden ist und eine Niederlage wahrscheinlich scheint, macht es Sinn aus Sicht des unterlegenen Managements einzulenken --Stauffen 15:19, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Weitere Abwehrmöglichkeit[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die weitere Möglichkeit, eine feindliche Übernahme zu verhindern, indem man einfach selbst den Angreifer übernimmt. So geschehen ja bei Porsche vs. Volkswagen. 88.64.182.155 18:52, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Grds. richtig; nennt sich dann wohl Pacman-Verteidigung, wenngleich die Sachlage bei VW/Porsche ja noch etwas anders liegt. Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 00:37, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten