Diskussion:Feuchtraum

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Häusliche Duschen und Bäder sind keine Feuchträume[Quelltext bearbeiten]

Die Definition "Ein Feuchtraum ist ein Begriff aus dem Bauwesen. Er umschreibt einen Raum mit Wassernutzung, etwa einem Badezimmer, der Küche oder einem Toilettenraum in einem Wohnhaus. Ebenso gelten öffentliche Schwimmhallen, (Gemeinschafts-)Duschen und Saunen ebenfalls als Feuchträume" in der Einleitung ist nicht belegt. Speziel der Bezug zu Wassernutzung lässt sich nicht nachvollziehen. Jedes Schlafzimmer oder Wohnzimmer mit Waschbecken oder Wasserspender würde mit dieser Festlegung ebenfalls zu einem Nassraum. Für öffentliche Einrichtungen wie Schwimmhallen, (Gemeinschafts-)Duschen und Saunen ist der Begriff Nassraum zutreffend.

Während in früheren Jahren die Definition von Nass- und Feuchträumen nicht so ganz eindeutig war, ist längst in den Regelwerken Klarheit geschaffen worden, wann es sich um einen solchen Raum handelt.

Bereits gemäß DIN 4108, Teil 3 (1981) gehören ganz allgemein häusliche Küchen und Bäder, wie Wohn- oder Büroräume, sinngemäß zu den „trockenen Räumen“, da bei üblicher Nutzung durch Heizen und Lüften die mittlere, relative Luftfeuchte hier nicht wesentlich höher ist, als in Wohnräumen sonst üblich.

Auch im Kommentar zur 1990 erschienen DIN 68800, Holzschutz, stellt Herr. H. Schulze fest, dass private Bäder, egal ob in einem Holzhaus oder Massivhaus, heute bei üblicher Nutzung nicht mehr als „Feuchträume“, geschweige denn als „Nassräume“ bezeichnet werden können. Bei sachgerechter Nutzung sind die anzutreffenden Klimabedingungen mit denen in Wohnräumen weitgehend identisch.

Auf Grundlage der DIN 68800 handelt es sich erst bei einer langfristigen bzw. permanenten Dauerluftfeuchtigkeit oberhalb 70 % um Feuchträume.

Eine noch klarere Definition findet sich in der Neuauflage der DIN 18195 (ab der Ausgabe 2000), Bauwerksabdichtungen, Teil 5.

Die Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser, welche die DIN 18151-5 für Nassräume vorsieht, wird dort für häusliche Bäder nicht gefordert werden. Die Anforderungen für häusliche Bäder wird in Nr. 7.2 der DIN 18151-5 geregelt: "Bei häuslichen Bädern ohne Bodenablauf mit feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen (z. B. Holzbau, Trockenbau, Stahlbau) muss der Schutz gegen Feuchtigkeit bei der Planung besonders beachtet werden." insgesamt folgt daraus, dass nach den aktuellen DIN-Normen bei häuslichen Bädern - anders als bei Nassräumen - besondere Vorsorge zum Schutz gegen Feuchtigkeit, also eine Abdichtung, nur dort geboten ist, wo feuchtigkeitsempfindliche Umfassungsbauteile zu schützen sind.

Teilweise entnommen aus dem Artikel Häusliche Duschen und Bäder sind keine Nass- oder Feuchträume und aus diversen Gerichtsurteilen.

Die DIN VDE 0100 und hier speziell Teil 701 "Errichtung von Niederspannungsanlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche" (Letztausgabe 2008-10) bringt zum Ausdruck: „In Räumen mit Badewanne oder Dusche besteht für Menschen - aufgrund der zumindest vorübergehend feuchten Umgebungsbedingungen - ein höheres Risiko als in der sonst üblichen trockenen Umgebung, durch elektrische Anlagen und Einrichtungen gefährdet zu werden. So können z. B. in Räumen mit Badewanne oder Dusche durch den reduzierten Hautwiderstand eines Menschen und den meist ebenfalls reduzierten Standortwiderstand schon vergleichsweise geringe Berührungsspannungen Gefahren auslösen.“ Die DIN VDE 0100-200:2008:2006-06 definiert den Begriff „Nasser Raum“ im nationalen Anhang NC unter NC.3.5 wie folgt: „Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb eines Raums, dessen Fußboden - mitunter auch dessen Wände und/oder Einrichtungen - aus betrieblichen, hygienischen oder anderen Gründen mit Wasser abgespritzt werden“

Der Begriff "Feuchter Raum" ist ebenfalls im nationalen Anhang NC und dort unter NC.3.4 wie folgt definiert: „Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb eines Raums, in dem die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel durch Feuchtigkeit, Kondenswasser oder ähnliche klimatische Einflüsse beeinträchtigt werden kann"

Ergänzend zur Definition für "Trockener Raum" unter NC.3.3 wird bei den Anmerkungen ausdrücklich festgehalten: "Küchen in Wohnungen und Baderäume in Wohnungen und Hotels gelten in Bezug auf die Installation als trockene Räume, da in ihnen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt".

Sorbas 48 (Diskussion) 16:52, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Sorbas48,

die Anmerkungen geben mir zu denken.

Dass Küchen und Bäder (in einem Wohnhaus) nicht zu Nassräumen gehören, ok (sie haben meist keinen Bodenablauf); aber sie gehören zu Feuchträumen, wo die baupraktischen Regeln (als anerkannte Regeln der Baukunst) auch in privaten Wohnhäusern gelten.

Die Anmerkungen können teilweise eingearbeitet werden. Die Schwierigkeit, die ich sehe, ist dass in einigen Regelwerken Bäder trotzdem so gesichert werden müssen, wie in den baupraktischen Hinweisen beschrieben werden.

--Alles Roger (Diskussion) 09:58, 10. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Das wesentliche Merkmal ist in den neueren Ausgaben der meisten technischen Regelwerken wie z. B. der DIN 18151-5:2011-12 (Bauwerksabdichtungen - Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung) nicht mehr kategorisch ob es sich um einen Nass-Raum handelt oder nicht, sondern ob es an bestimmten Stellen zu Wassereinwirkung (z. B. im unmittelbaren Bereich einer Dusche) kommt. Gemäß DIN 18151-5 ist ein Nass-Raum wie folgt definiert: Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. BÄDER IM WOHNUNGSBAU OHNE BODENABLAUF zählen nicht zu den Nassräumen
Für Bäder im häuslichen Bereich wird dagegen festgehalten: Bei häuslichen Bädern, OHNE BODENABLAUF mit FEUCHTIGKEITSEMPFINDLICHEN Umfassungsbauteilen (z. B. Holzbau, Trockenbau, Stahlbau) muss der Schutz gegen Feuchtigkeit bei der PLANUNG besonders beachtet werden (das gilt für Bauteilflächen wie z. B. Gipskartonplatten, Holzspanplatten, Anhydritestrichen usw.). Ein Architekt, der z. B. keine Abdichtung in Wohnungsbädern plant, nimmt ein erhöhtes SCHADENSRISIKO in Kauf.
Kriterium ist, in welche Feuchtigkeits-Beanspruchungsklasse ein bestimmter Teilbereich des Bauwerkes fällt und darnach richten sich die erforderlichen Vorkehrungen. Sorbas 48 (Diskussion) 13:37, 10. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Sorbas wunderbar, gut so. Meinen Artikel wunderbar ergänzt. Danke --Alles Roger (Diskussion) 14:29, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 00:22, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten