Diskussion:Feuerschutzpolizei

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 77.179.69.38 in Abschnitt Feuerschutzpolizei
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Als Teil der Polizei in der Kriegsgefangenschaft der SS zugerechnet[Quelltext bearbeiten]

Da die Feuerwehr der Polizei zugehörte und diese der SS unterstand, galten ihre Angehörigen in sowjetischer Kriegsgefangenschaft als SS-Angehörige und damit als politische Gefangene. Meine Quelle: Tagebuch-Fragmente aus dem zweiten Weltkrieg, Teil IV, vielleicht kennt jemand noch weitere Quellen? Dann könnte man einen entsprechenden Abschnitt einfügen. Winfried Schrödter (Diskussion) 21:00, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Feuerschutzpolizei[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält viel Unseinn. Jeder, der das Gesetz gelesen hat, weiß, daß der Begriff "Feuerschutzpolizei" nur die Berufsfeuerwehren betraf, nicht die Feuerwehren in ihrer Gesamtheit.

Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren hießen weiterhin "Feuerwehr" nicht Feuerschutzpolizei. Zwar unterszellte das Gesetz ihre Mannschaften der Ordnungspolizei als "Technische Hilfspolizei" und führte dazu, daß Feuerwehrleute zu den hauptsächlich im Osten eingesetzten SS-Polizeiregimentern eingezogen wurden. Das geschah auch mit Angehörigen der Technischen Nothilfe, welche die Polizei sich schon früher einverleibt hatte.

Also: Artikel schnell ändern, das steht zuviel Unsinn drin. (nicht signierter Beitrag von 77.179.69.38 (Diskussion) 11:23, 9. Aug. 2020 (CEST))Beantworten