Diskussion:Feuerwehr Lünen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Logistic Worldwide in Abschnitt Werkfeuerwehr Remondis
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Kinderfeuerwehr[Quelltext bearbeiten]

Gibt es keine Kinderfeuerwehr??--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 21:13, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Werkfeuerwehr Remondis[Quelltext bearbeiten]

Werter Kollege Knoerz,

dieser Revert ist nicht nachvollziehbar. Die Feuerwehr Lünen besteht (ausweislich ihrer ihrer Website) aus "der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Unterstützungsabteilung". Somit ist klar, dass die im Artikel erwähnte Berufsfeuerwehr des Lippewerks der Fa. Remondis kein Teil der Feuerwehr Lünen ist. Dies habe ich durch meine Änderungen, die Du revertiert hast, klargestellt. Dein Revert hat somit eine korrekte Darstellung wieder verfälscht. Deine Revertbegründung "keine Verbesserung" ist sachlich falsch.--Logistic Worldwide (Diskussion) 13:48, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten

  • Es gibt auch in Lünen keine "städtische Feuerwehr" (was du so falsch in den Artikel eingefügt hast), es gibt eine öffentliche (FF, BF, Pflicht) und nichtöffentliche Gefahrenabwehr wie zb. die einer anerkannten Werkfeuerwehr.
  • Ein Großteil der Werkfeuerwehren wird über öffentlich-rechtliche Verträge bei Einsätzen im Gemeinde- oder Stadtgebiet mitalarmiert, ist entsprechend in die AAO eingebunden und untersteht dann dem Träger der öffentlichen Gefahrenabwehr. Für Lünen gilt die Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw), § 7 Anerkennungs- oder Anordnungsentscheidung und Rechtsfolgen […] (6) Auf Anforderung der Gemeinde hat die Werkfeuerwehr außerhalb des Betriebes und der Einrichtung Hilfe nach den Maßgaben des § 39 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zu leisten.
  • In Deutschland bilden öffentliche Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde oder Stadt. (siehe Artikel dazu) Rechtliche Regelungen dazu und zum Einsatz einer Werkfeuerwehr außerhalb des Werkes in der öffentliche Gefahrenabwehr findet man in allen 16 BrschG der Länder.
Deine Änderungen waren nicht nur keine Verbesserung sondern auch falsch. --ΚηœrZ  14:24, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das sieht die Feuerwehr der Stadt Lünen aber anders: "Die Feuerwehr der Stadt Lünen (Anmerkung: also doch eine städtische Feuerwehr) besteht aus der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Unterstützungsabteilung (Anmerkung: also nicht wie von Dir in Deinem Revert behauptet auch aus der WF).
Aber vermutlich wissen die Verantwortlichen bei der Feuerwehr der Stadt viel weniger als ein einzelner WP-Autor, der das alles ganz anders als die Verantwortlichen sieht? Oder der einzelne WP-Autor glaubt nur, es besser zu wissen als die offziellen Stellen? Gemäß WP:Q gilt das, was in reputablen Quellen (eine solche dürfte die Website der Stadt Lünen sein) steht, nicht das, was Benutzer:Knoerz für richtig hält.--Logistic Worldwide (Diskussion) 14:55, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich wiederhole mich nur ungern: Die WF Remondis unterstützt, in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, die öffentliche Gefahrenabwehr in Lünen, wird in der AAO berücksichtigt und bei Bedarf außerhalb des Werkes eingesetzt. In dem Fall untersteht sie dem Fachbereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Lünen. Die BF, FF und Pflichtfeuerwehren bilden mit den anerkannten WF die Feuerwehr einer Gemeinde, im konkreten Fall die Feuerwehr der Stadt Lünen. Siehe BrschG und VObFw. PS: Lies WP:KPA und unterlass zukünftig persönliche Angriffe oder Beiträge, die nicht der Artikelverbesserung dienen. --ΚηœrZ  15:13, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
DAss sie unterstützt, ist unbestritten, das stand auch so in meiner Version drin: "Sie unterstützt bei Bedarf die städtische Feuerwehr in Lünen." Aber das macht sie eben aufgrund einer vertraglichen Regelung, nicht etwa, weil sie Teil der (städtischen bzw. öffentlichen) FW Lünen ist.--Logistic Worldwide (Diskussion) 15:22, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Gemäß BrSchG NRW und Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13.12.2018 ist sie in dem Fall Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr, untersteht dem Fachbereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Lünen, unterliegt den Dienstpflichten der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der FF und bildet mit den FF und der BF Lünen die Feuerwehr der Stadt Lünen. --ΚηœrZ  15:29, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nein, das steht so nicht im Gesetz. Dort heißt es vielmehr in § 39 Feuerwehrgesetz NRW: "Die Betriebsfeuerwehren und die Werkfeuerwehren sind zur Hilfe außerhalb des Betriebes oder der Einrichtung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die besondere Eigenart des Betriebes die ständige Anwesenheit der angeforderten Einheiten der Werkfeuerwehr erfordert." Da steht nichts, was Deine Behauptung, eine WF wäre Teil der "Feuerwehr Stadt xy".--Logistic Worldwide (Diskussion) 15:52, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wortwörtlich steht das so nicht in den beiden Gesetzen, aber sinngemäß. Man kann das natürlich auch anders interpretieren. Ich habe daher um weitere Meinungen aus dem Portal gebeten. --ΚηœrZ  16:30, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Aha, also TF.--Logistic Worldwide (Diskussion) 16:39, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ganz sicher nicht TF. Es gibt für jedes Bundesland ein Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. In jedem dieser Gesetze findet sich in der einen oder anderen Form genau das, was ich oben schrieb oder was im Artikel steht. Am eindeutigsten findet man es z.B. in dieser Formulierung: "Außerhalb der Aufgaben einer Werkfeuerwehr gilt die Werkfeuerwehr als Ortsfeuerwehr." (BrSchG ST, §12, Abs 8). Nur ein Bsp. von 16. --ΚηœrZ  16:59, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Naütrlich gibt es in den Landesgesetzen Regelungen, die WF zur Hilfeleistung verpflichten. Aber das macht sie nicht zum Teil der örtlichen FW (auch Nachbarwehren sind gesetzlich zur Unterstützung verpfichtet, dennoch wird Feuer A-Stadt nicht als Teil von Feuerwehr B-Dorf bezeichnet)- Letztlich ist die entscheidende Frage, ob es einen rechtsgültigen Vertrag gibt, nach dem die WF in die örtliche Gefahrenabwehr eingebunden ist (dann kann sie im konkreten Faöö als Teil der Feuerwehr Lünen in der Einleitung erwähnt werden) oder ob sie im Einsatzfall auf Basis von § 39 Feuerwehrgesetz NRW im Einsatzfall "herbeizitiert", weil dazu verpflichtet, wird (dann ist sie nicht als Teil der Feuerwehr Lünen zu erwähnen). Sollte es einen solchen Vertrag geben, wäre dieser zu belegen. Pauschale Aussagen wie "Ein Großteil der Werkfeuerwehren wird über öffentlich-rechtliche Verträge bei Einsätzen im Gemeinde- oder Stadtgebiet mitalarmiert, ..." sind hier nicht zielführend, weil nicht WP:Q entsprechend.--Logistic Worldwide (Diskussion) 17:04, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten