Diskussion:Feuerwehr Siegen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Spurzem in Abschnitt Geschichte?
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Einrichtung einer Berufsfeuerwehr[Quelltext bearbeiten]

Laut Paragraph 8 Absatz 1 des BHKG NRW können Große kreisangehörige Städte neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Kreisfreie Städte sind hierzu verpflichtet.

Eine Kommune wird laut Gemeindeordnung für das Land NRW auf eigenen Antrag zur Großen Kreisanghörigen Stadt wenn die Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Marke von 50.000 EW überschreitet. Von Amtswegen liegt der Schwellenwert bei 60.000 Einwohnern.

Somit gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Einwohnerschwelle von 90.000 EW die zu einer verpflichtenden Einrichtung einer Berufsfeuerwehr führt. --92.73.93.119 17:58, 8. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Geschichte?[Quelltext bearbeiten]

Lässt sich im Artikel nichts über die Geschichte der Siegener Feuerwehr sagen? Auch die Jugendarbeit wäre ein paar Sätze wert. Ebenso könnte über den Musikzug wahrscheinlich mehr als nur ein Satz gesagt werden. Interessant wäre es, mehr über die Fahrzeuge zu erfahren. Außerdem wären paar Bilder nicht schlecht. Allerdings würde der Artikel wahrscheinlich leicht die Grenzen für die Teilnahme am Miniaturenwettbewerb überschreiten, wenn all diese Anregungen umgesetzt würden. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:12, 8. Mär. 2023 (CET)Beantworten