Diskussion:Filmprädikat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Klaus Sigl in Abschnitt Filmprädikate in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Filmprädikate in der Weimarer Republik[Quelltext bearbeiten]

Die Prädikatisierung (nur auf Antrag) gab es erst ab 1926 (Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer vom 12.6.1926).

Daß die Filmproduktion „damals oft nur Jahrmarktsqualität hatte“, halte ich für nicht belegbar und trägt nichts zum Thema „Filmprädikat“ bei.

Und daß die Vergnügungsteuer damals „Lustbarkeitssteuer“ hieß, ist eher falsch als richtig. Bereits die Bestimmungen des Reichsrats von 1921 betreffen die „Vergnügungssteuer“ (allerdings war noch einige Zeit zusätzlich die alte Bezeichnung in Gebrauch). --Klaus Sigl (Diskussion) 23:29, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Habe ich inzwischen korrigiert. --Klaus Sigl (Diskussion) 22:45, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Filmprädikate zur Zeit des Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934: Die Prädikate „besonders wertvoll“ (nur bei Spielfilmen), „staatspolitisch wertvoll“ und „kulturell wertvoll“ gab es bereits seit dem 7.6.1933. Das Lichtspielgesetz von 1934 brachte keine neuen Prädikate. Bei den NS-Prädikaten sollte man jeweils nur aufführen, was neu dazukam (jetzt muß man dauernd vergleichen, was alt und neu ist), sinngemäß wie bei der „Durchführungsverordnung vom 1. April 1939“: „wurde der Prädikatenkatalog folgendermaßen erweitert“ (dann folgt allerdings nicht die „Erweiterung“, sondern die Wiederholung all dessen, was es schon länger gab; das Prädikat „jugendwert“ gab es bereits seit dem 21.11.1938).

Das Sonderprädikat „Film der Nation“ wurde nicht zusammen mit dem „Deutschen Filmring“ verliehen, sondern mit dem „Ehrenring des deutschen Films“. Und das Sonderprädikat ging nicht „bevorzugt an solche Filme, die auch beim Publikum erfolgreich waren“ (wogegen allein schon spricht, daß das Prädikat fast immer in zeitlicher Nähe zur Uraufführung vergeben wurde.

(Quelle zu den Prädikaten der NS-Zeit: Klaus Kanzog, „Staatspolitisch besonders wertvoll“, S. 14–16 und 371) --Klaus Sigl (Diskussion) 23:29, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Habe ich inzwischen korrigiert. --Klaus Sigl (Diskussion)

Filmprädikate in der Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

„Nach Kriegsende wurden in Bremen, Hamburg usw.“ – was war in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, den beiden Württemberg und Bayern?

Wie in Österreich gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, daß ein Film kein Prädikat erhält (nachzulesen in: Filmförderung oder Zensur?, hg. von Steffen Wolf, Ebersberg 1986, S. 25) --Klaus Sigl (Diskussion) 23:29, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Habe ich inzwischen korrigiert. --Klaus Sigl (Diskussion) 00:15, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten