Diskussion:Filmverleih

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Verleihvorgang bei digital gespeicherten Kinofilmen?[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht der Verleihvorgang bei digital gespeicherten Kinofilmen aus? Es wäre schön, wenn jemand, der sich damit auskennt, den Artikel um diesen Aspekt erweitern würde. --SteBo 09:56, 12. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

fast ausschließlich 35 mm?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "...während im gewerblichen Bereich (Kino) fast ausschließlich das 35-mm-Format verwendet wird."

Ist das wirklich so? Ich dachte das 70-mm-Format wäre auch weit verbreitet.

Ilsebill 20:35, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zwei (nicht durch Quellen belegte) Behauptungen halte ich für ziemlich fraglich:

"Bis etwa 1906, 1907 waren die meisten Filme nicht länger als etwa 10 Minuten, also ein bis maximal zwei Filmrollen." Abgesehen davon, daß grammatikalisch "Filme" nicht "Filmrollen" sein können, bezweifle ich, daß bis 1906/07 die 2 Filmrollen umfassenden kurzen Filme mit Pausen (für den Wechsel der Filmrollen) vorgeführt wurden.

"Als das Kino gegen 1906 weltweit erstmals Besucherrückgänge verzeichnete [...]" Zum einen gab es vor 1906, jedenfalls in Deutschland, so gut wie keine Kinos, diese wurden in größeren Städten, entgegen jeglichem "Besucherrückgang" erst ab 1906 eröffnet. Völlig unklar ist, wer "weltweit" die Besucher gezählt haben will. --Klaus Sigl (Diskussion) 01:11, 30. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Zahlt der Filmverleih dem Hersteller/Produzenten etwas? Wer bezahlt die Herstellung der Kopien? Wer entscheidet über die anzufertigende Anzahl der Kopien? (nicht signierter Beitrag von 78.35.41.106 (Diskussion) 18:54, 27. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

Im Artikel steht doch bereits, dass der Filmverleih die nationalen Verwertungsrechte erwirbt. Nachdem der Filmverleih daraufhin die Verwertungsrechte besitzt und, wie aus dem Artikel hervorgeht, den Film sogar noch nach national individuellen Gesichtspunkten verändern (z.B. kürzen) darf, ist davon auszugehen, dass jegliche logistische Entscheidung (Herstellung der Kopien, Anzahl der Kopien) vom Filmverleih selbständig verantwortet, bezahlt und entschieden wird. Insbesondere findet sich im Artikel auch der Halbsatz „... legt der Filmverleih in der Regel dennoch eine Startkopienzahl vorab fest“, der wiederum eine Eigenverantwortlichkeit des Filmverleihers in diesem Punkt untermauert. --Riders Flame (Diskussion) 10:45, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

"Illegale" Methode[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht der Satz „Eine zu Beginn der 1920er Jahre von amerikanischen Filmkonzernen angewandte, illegale Methode, um Kinos zur Abnahme aller im eigenen Verleih befindlichen Filme zu nötigen, war das Blocksystem.“. Liest man nun den Artikel Blocksystem so stellt sich heraus, dass die Methode von den Firmen angewandt wurde und dann erst, zum Beispiel in Deutschland mit dem Kontingentgesetz, entsprechend verboten wurde. Demnach wäre die Methode zu Beginn der 1920er Jahre gar keine illegale gewesen. Meiner Meinung nach sollte entweder das Attribut "illegal" komplett gestrichen werden, oder entsprechend umformuliert werden, beispielsweise zu „Eine zu Beginn der 1920er Jahre von amerikanischen Filmkonzernen angewandte Methode, um Kinos zur Abnahme aller im eigenen Verleih befindlichen Filme zu nötigen, war das wenig später in weiten Teilen von Europa verbotene Blocksystem.“. Meinungen? --Riders Flame (Diskussion) 10:34, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Gewinn / Verlust > Produzenten oder Verleih[Quelltext bearbeiten]

Es wird nicht klar, wer in welchem Anteil den Gewinn / Verlust trägt, die Produzenten oder der Verleih. Ich habe versucht, das rauszufinden und empfinde es so, dass meist wortreich um die Sache herumgeredet wird, ohne klare Antworten. Am besten wäre es, wenn jemand, der da Kenntnisse hat, diese Frage anhand eines Flops und eines großen Erfolgs einmal darstellen könnte. Die Frage hat sich mir mal wieder bei der Nolan / Thomas-Produktion TENET gezeigt. Vgl. die Frage bei der Diskussion dort. --Delabarquera (Diskussion) 20:45, 31. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Diese Frage lässt sich nicht (pauschal) beantworten. Der bzw. die Produzenten gehen für den Film nach Greenlighting in Vorleistung und produzieren den Film. Dabei fallen die Produktionskosten an. Natürlich sind im Vorfeld schon oft Kosten angefallen für den Erwerb von Drehbüchern oder als Vorlage dafür von Lizenzen, Rechten an Büchern oder Spielen.
Der Film wird manchmal global vom gleichen Verleih verliehen, manchmal Domestic (US und Kanada) von einem Unternehmen, international von anderen; manchmal in jedem Markt von einem anderen Verleih. Dafür werden die entsprechenden Verleihrechte im Vorfeld geklärt. Gelegentlich ist es so, dass das später den Film verleihende Unternehmen den Film auch produziert; beispielsweise produziert Disney als Unternehmen Filme und verleiht sie global selbst. Manche Produzenten haben First-Look-Deals mit Verleihern, die sich manche Filme aussuchen und der Rest wird dann anderweitig verkauft.
Der Verleih geht mit Kosten für Marketing, PR, Events wie Premieren, in internationalen Märkten auch für Synchronisation etc. in Vorleistung. Auch diese Kosten müssen natürlich bezahlt werden.
Die Kinoeeinahmen werden zwischen Kino und Verleih gesplittet, zudem gibt es oft lokale Abgaben oder Regeln, z.B. in Deutschland gibt es eine Abgabe für die FFA, in China gibt es pro Jahr nur wenige Slots für internationale Filme. Der Verleih muss seine Kosten lokal in den Märkten decken und jeder Markt sollte Geld zum Decken der Produktionskosten bzw. sonstiger vorher angefallener Kosten beisteuern.
Dabei darf man nicht vergessen, dass das Kino nur eine Auswertungsstufe ist, es folgen üblicherweise Home Entertainment, Streaming, Pay TV, Free TV, etc. Geld kann auch über Lizenzen für Merchandising und sonstige Konsumprodukte wieder reinkommen.
Die ganze Finanzierung, insbesondere der Split zwischen den Produzenten und die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten ist üblicherweise nicht öffentlich einsehbar, das handeln die Beteiligten unter sich aus.
Die singuläre Betrachtung einer Gewinn-/Verlustrechnung für die erste Auswertungsstufe ist auch nicht wirklich zielführend. Ob ein Filmprojekt sich rechnet, weiß man nicht unbedingt nach dem Kinostart, sondern oft erst Jahre später, wenn Home Entertainment, TV und sonstige Einnahmen verrechnet werden.
Also kurz: das Thema ist komplex, die vertraglichen Absprachen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Allgemeingültig lässt sich das nur sehr schwer hier darstellen. LG, --NiTen (Discworld) 15:59, 1. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]