Diskussion:Finanzdienstleistung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Fonero in Abschnitt Nachhaltigkeit
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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist in meinen Augen ja wohl ein Scherzkeks. Es ist eben nur in der Wikipedia möglich, ein derartiges Gebräu anzurichten und von klaren Begriffsdefinitionen im deutschen KWG abzuweichen. Sachlich völlig falsch ist es (jedenfalls aus deutscher Sicht), Kreditinstitute oder Versicherungen in einen Topf mit den Finanzdienstleistern zu werfen. Es komme mir keiner daher, dies mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu begründen. Der Gesetzgeber hat dies aus wohlerwogenen Gründen auch nicht gemacht. Es ist sicher nicht Aufgabe der Wiki als einer Enzyklopädie, zu Begriffsverwirrungen hinzuführen oder beizutragen. Ich empfehle daher eine Überarbeitung dieses Artikels sowie der Kategorisierung und das hier vorhandene Gemenge aufzudröseln. --Aloiswuest 15:37, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

It's a wiki. Mach doch einfach, wenn Du dich auskennst. -- DrTom 21:20, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich halte es für fairer, den anderen Verfassern die Gelegenheit zu geben, den Text kritisch durchzusehen und sich mit ihren Erläuterungen auseinanderzusetzen. MfG --Aloiswuest 01:03, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich stimme zu, was für ein Schwachsinn, Finanzdienstleister und Banken sind etwas grundverschiedenes --Jadx2000 23:21, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Verstehe ich jetzt nicht! Eine Bank ist doch ein Finanzdienstleister, oder? Und "Jadx2000", wenn Du an einem höflichen Umgangston interessiert bist, dann laß das Wort "Schwachsinn" beim nächsten mal einfach weg, okay? Gruß Gast (nicht signierter Beitrag von 62.26.96.74 (Diskussion | Beiträge) 13:24, 5. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Eine Bank ist ein Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG, das Bankgeschäfte erbringt, und begrifflich kein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG, welches Finanzdienstleistungen ausführt. Hier der Gesetzestext: § 1 KWG. In der Umgangssprache wird das häufig gleichbedeutend angesehen, was aber genau besehen juristisch zu differenzieren ist. Ich hoffe, Gast, den Nebel ein wenig gelichtet zu haben. Freundliche Grüße --Aloiswuest 21:43, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Diese Diskussion um den Begriff "Finanzdienstleistungen" macht deutlich, dass es ganz unterschiedliche Abgrenzungen gibt. Ich denke, die Wiki-Seite sollte diese Abgrenzungen alle berücksichtigen. Einfach die KWG-Terminologie als Masstab zu nehmen, erscheint mir nicht sinnvoll, da Juristen nicht automatisch die Begriffshoheit haben. Außerdem: Warum heißt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dann so, wie sie nun einmal heißt? Sie beaufsichtigt doch gerade Banken, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Hier geht der Gesetzgeber also selbst von einem viel breiterem als dem KWG-Verständnis aus! Grüße Gast2 (nicht signierter Beitrag von 80.135.52.192 (Diskussion | Beiträge) 13:55, 22. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst, IP 80.135.52.192. Eine Rückführung der Diskussion auf den Stand vom 29. April 2008 wird es ja wohl nicht sein, den Tag, als ich den Überarbeiten-Baustein gesetzt habe. Das Überarbeiten ist inzwischen erledigt worden.
Es gibt keinerlei Dissens dazu, alle Abgrenzungen zum Thema in diesem Artikel zu berücksichtigen, wenn sie enzyklopädischen Anforderungen entsprechen. Da rennst du offene Türen ein. Natürlich ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich auf die KWG-Terminologie einzugehen, ebenso wie auf versicherungsrechtliche Festlegungen des Gesetzgebers oder Begriffe aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Details enthalten Fachartikel. Gesetze bestimmen nun mal einen Großteil unseres Lebens. Der Einleitungssatz des Artikels signalisiert bereits die Bandbreite des Themas Finanzdienstleistung. Dein Hinweis auf die BaFin bringt somit nichts Neues. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 17:57, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Hallo! Verfolge diese "Diskussion" mit Interesse und wollte daher einen kleinen Verweis liefern. Information dazu gibt es auf der IFF Homepage. http://news.iff-hh.de/

Einfach: Alle Produkte und Beratungsleistungen die von Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Finanzberatern / Vermittlern angeboten werden und auf Geld beruhen, Beispiel: Kredit, Girokonto, Absicherung finanzieller Risiken (KfZ-Versicherung), die Beratung darüber, wie man Geld bei einer Bank anlegt und wie man mit Geld für sein Alter vorsorgt (Altersvorsorge).

Fachlich: Kundenspezifisches Angebot von Produkten und Dienstleistungen (Beratung und Verwaltung) aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage, Zahlungsverkehr und Risikovorsorge (Versicherung). Hinzukommen verwandte Geschäfte wie Leasing und Factoring, zielorientierte Formen der Geldanlage wie die Altersvorsorge oder aber auch bank- und versicherungsfremde Geschäfte, wie die Immobilienvermittlung. Anbieter von Finanzdienstleistungen sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzierungsinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Broker- und Vermittlungsunternehmen etc.

Ansonsten gibt es noch nützliche Infos im Gabler Wirtschaftslexikon.

Gruss Gast - XY (nicht signierter Beitrag von 194.77.158.60 (Diskussion | Beiträge) 12:57, 29. Mär. 2010 (CEST)) Beantworten

Begriffsabgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

ich werde den Einleitungssatz ersetzen und die juristische Begriffsdefinition In den Teil „Abgrenzung“ ziehen. Den Titel des Teils „Abgrenzung“ werde ich durch Bergiffsdefinition ersetzen und darunter folgende drei Unterpunkte einfügen:

Juristische Bergriffsdefinition

Originiäre Finanzdienstleistungen

Derivative Finanzdienstleistungen

Ich hoffe dies ist in Eurem Sinne

Beste Güsse --Greki79 12:02, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo: Vgl § 312 b Abs. 1 Satz 2 BGB: Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. Also der Gesetzgeber sieht das offensichtlich ganz anders als Aloiswuest... (nicht signierter Beitrag von 213.39.171.104 (Diskussion | Beiträge) 12:31, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

In § 312b BGB geht es um den Fernabsatzvertrag und dazu habe ich mich überhaupt nicht geäußert, schlaue IP 213.39.171.104. Konstruiere bitte keine falschen Zusammenhänge. --Aloiswuest 13:25, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ich rate mal, dass ein Kreditinstitut etwas ganz anderes ist, als ein Finanzdientleister und ein Versicherer wider etwas ganz anderes. Gleichzeitig rate ich mal, das fast alle Unternehmen die ein Kreditinstitut oder ein Versicherer sind gleichzeitig auch als Finanzdienstleister arbeiten. Hab ich richtig geraten? -- Diwas 14:56, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ja. --Aloiswuest 17:08, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel ist m.E. unvollständig udn unlogisch aufgebaut. Die Grundidee ist, dass alle Dienstleistungen die "einen Bezug zu Finanzgeschäften haben" Finanzdienstleistungen sind. Soweit ok. Dann erfolgt eine Abgrenzung: Zunächst die gesetzliche Abgrenzung in Deutschland, dann aber im selben Absatz die umgangssprachliche Erweiterung. Das ist unlogisch. Die Unterscheidung in originäre und derivative Finanzdienstleistung halte ich für sinnvoll und sachgerecht. Aber das Beispiel für eine originäre FDL (Haushalt gibt Geld aus) ist unzutreffend.Wenn ich in die Kneipe gehe und ein Bier kaufe, dann ist das keine Finanzdienstleistung. Gemeint ist der Unterschied zwischen einer "funktionellen" FDL (Kredit geben, Geld transferieren, Versicherungsschutz gewähren, Geld investieren) und der dazu gehörigen Beratung. Mein Vorschlag: Zuerst erklären was eine originäre FDL ist (Bank, Kredit und Versicherungsgeschäft), dann derivative FDL (Vermittlung, Beratung, Betreuung), dann die gesetzliche Regelung in D/AT/CH. --CommuniCado (Diskussion) 18:38, 10. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Diese Definition greift zu kurz: Wo sind die Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Finanzierungsvermittler

Finanzprodukt Anlageprodukt[Quelltext bearbeiten]

Wo sollten diese Begriffe erklärt werden? -- Diwas 15:00, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Vielleicht hilft dir das bei der Klärung. MfG --Aloiswuest 17:13, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Danke Aloiswuest, ich habe die Begriffe bei Geldanlage untergebracht und dort ein paar kleine Überarbeitungen durchgeführt.-- Diwas 20:24, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nachhaltigkeit[Quelltext bearbeiten]

https://www.wwf.ch/de/medien/neue-studie-von-wwf-und-pwc-loesungen-fuer-einen-nachhaltigen-finanzplatz --Fonero (Diskussion) 16:01, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten