Diskussion:Finanzintermediär

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Passt dieser Artikel in die Kategorie:Kapitalmarkttheorie? --Gratisaktie 17:02, 5. Aug 2006 (CEST)

Wer ist alles ein Finanzintermediär?[Quelltext bearbeiten]

Sind z.b. Versicherungen und Pensionsfonds auch Finanzintermediäre? (Können Anwälte auch Finanzintermediäre sein?) Oder zählen dazu nur Baken und Finanzdienstleister wie Treuhänder. (nicht signierter Beitrag von 193.222.127.201 (Diskussion | Beiträge) 14:17, 26. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Hallo 193.222.127.201. Finanzintermediäre können auch Versicherungen und Rechtsanwälte sein. Pensionsfonds sind regelmässig keine Finanzintermediäre, da ihnen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Wohl aber ist die Verwaltungsgesellschaft (KAG) des Fonds (Pensionsfonds) Finanzintermediär. --Asurnipal 16:20, 26. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Da Geschäftsbanken üblicherweise nicht fremdes Kapital vermitteln, zählt Rittenbruch diese auch nicht zu den Finanzintermediären[1] --213.162.65.111 16:33, 27. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Relativierung - Minderheitsmeinung[Quelltext bearbeiten]

Moin Millbart, vermutlich hatte ich es übereifrig übertrieben. Zu erwähnen sind die Geschäftsbanken als Finanzintermedíäre jedenfalls - es sollte aber auch erklärt werden, dass dies nicht notwendige Bedingung und nicht grundsätzlich der Fall ist. Im Sinne der Neoklassik wird ja häufig vermeint, dass erhöhtes Sparen nicht konjunkturschädlich wäre, weil dann der vermeintliche Kapitalfonds steige und die Unternehmen dann vermehrt investierten. Das und nur das ist der Grund, warum mir eine diesbezügliche Minderheitenrelativierung wesentlich ist - insofern die verlorengegangenen Einzelnachweise mit gutem Gewissen:

1.↑ Manfred Borchert: Geld und Kredit. Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik. 8. Auflage. München 2003. S. 341:
„Aus funktionaler Sicht sind die Möglichkeiten der Geld- und Kreditschöpfung fur eine Abgrenzung der Finanzintermediäre von den Kreditinstituten entscheidend.“
2.↑ Erich Schneider: Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung. (Einführung in die Wirtschaftstheorie. Teil III) 11. Auflage. Tübingen 1969. S. 61:
„Wenn eine Bank bestrebt ist, so viele Einzahlungen wie möglich zu erhalten, so nicht etwa, um damit Depositen zu erhalten, die sie ausleihen könnte, sondern um in den Besitz von Zentralbankgeld zu kommen, auf Grund dessen sie neue Kredite gewähren kann. Eine Bank leiht auch keine Ersparnisse aus. Bei der Bank unterhaltene Sparguthaben sind ebenfalls Verpflichtungen der Bank gegenüber den Sparern. Verpflichtungen kann man nicht ausleihen. Aber auf Grund des im Zuge vom Spareinlagen erhaltenen Zentralbankgeldes kann die Bank neue Kredite gewähren, d. h. im Aktivgeschäft neues Giralgeld schaffen, wobei auch wieder nicht das Zentralbankgeld ausgeliehen wird. Im Zuge jeder Kreditgewährung wird neues Geld (Giralgeld) geschaffen; im Zuge jeder Kreditrückzahlung wird, sofern der Schuldner mit Giralgeld zahlt, Giralgeld vernichtet.“

Sorry, danke. --Carlbrandner (Diskussion) 15:07, 19. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]