Diskussion:Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.42.3.64 in Abschnitt Ineffektivität
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Ich hab den Link auf die Seite www.end-stress.de entfernt, weil ich die Verbindung mit Arbeitslosigkeit nicht (oder nur in einem sehr entfernten makaberen Sinne) sehen konnte. Sean Heron 14:31, 10. Feb 2006 (CET)

Das Feinkonzept ist inzwischen veröffentlicht. Im wesentlichen stimmen die Angaben des Artikels noch.

Der Bundesrechnungshof hat in einer Veröffentlichung von 2007 ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607727.pdf Punkt6, Anlagen 1 und 2 ) erhebliche Zweifel an der Effizienz der FKS / KPS. Der Bericht geht bei einem geschätzen Schaden von 563 Mil (geschätzt durch FKS/KPS) davon aus das nur 0,8 Mil Euro Sozialabgaben , 1,2 Mil Euro Steuern (im Text als 4,4 % von 27 Mil S. 12 ) und 7,5 Mil Euro Bußgelder eingenommen wurden. Wenn das jemand gegenchecken könnte bevor ich was ändere? (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.107 (Diskussion) 00:25, 8. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ermittlungsverfahren gegen die HLG[Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Zoll ermittelt doch gegen Subunternehmer der HLG wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, es gab sogar Hausdurchsuchungen, weiß da jemand was genaueres? 46.114.205.234 01:56, 8. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich weiß ja nicht ob diese Informationen/ Diskussionen (mal vom Datenschutz und Persönlichkeitsschutz abgesehen) auf die freie Enzyklopädie Wikipedia gehören. Gruß, der deutsche Zoll (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 12:16, 7. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Prüfungsschwerpunkt Scheinselbständige in Hotellerie / Gastronomie und Veranstaltungsgewerbe in Hamburg[Quelltext bearbeiten]

In Hamburg wird gerade das Personal in Hotels und Gaststätten sowie auf Veranstaltungen überprüft. Da wird derzeit ein Prüfungsschwerpunkt mit Blick auf Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung gesetzt. (nicht signierter Beitrag von Obenhaus (Diskussion | Beiträge) 16:51, 23. Jul 2010 (CEST))

Aufgabe[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die FKS ist nicht befugt, Strafverfahren einzuleiten."

Natürlich sind die Beamten der FKS befugt, Strafverfahren einzuleiten!!! Zum Einen ergibt sich das aus dem Legalitätsprinzip der StPO (siehe zB § 163 StPO), denn wie richtig erwähnt, haben die "FKS'ler" dieselben Rechte und Pflichten wie Polizeivollzugsbehörden. Zum Anderen würde diese Einschränkung den Sinn des Gesetzes verfehlen, wenn die Beamten Straftaten zB gem. §§ 263, 266a StGB oder ihres eigenen Gesetzes, §§ 9 -11 SchwarzArbG, nicht einleiten dürften!

Was richtig ist, ist, dass die Beamten der FKS nicht wie die Polizei bei allen Straftatbeständen ermitteln darf. Nur Straftaten, für die sie unmittelbar zuständig sind, dürfen verfolgt werden. Der Rest geht an die Verfolgungsbehörde bzw. Staatsanwaltschaft. (nicht signierter Beitrag von 217.93.159.111 (Diskussion) 17:38, 5. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Titel[Quelltext bearbeiten]

Also "Kontrolleinheit Prävention Schwarzarbeit" als Nachfolgetitel/ Überschrift für die gesamte/komplett "alte" FKS finde ich zu kurz gegriffen. Da hätte man auch Sachgebiet E oder Sachgebiet F -Ahndung nehmen können, was genauso falsch wäre. Die KEP ist sicher wichtig, aber so sieht es so aus, als wären die Fachgebiete des SG E quasi Untergruppen der Kep's. Das sind se ja nun nicht. Also andere Überschrift muß her! Im zweifelsfall die alte, aber diese ist irreführend. --217.225.167.152 17:29, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das kommt daher, dass das früher der Artikel der FKS gewesen ist, bis jemand Übereifriges das Ganze zur KEP verschoben hatte. Ich kenne mich mit der FKS nicht aus, aber von den 34.000 Zöllnern wenigstens die etwa 7.000, die dort arbeiten. Soll einer von denen die Änderungen vornehmen und nicht ich. Wie wäre es mit Dir? Sei mutig! --Lkl20:36, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Mit der Entfernung bzw. Überarbeitung des Bereiches zu den KEP söllte noch etwas gewartet werden, da derzeit eine erneute Umstrukturierung innerhalb der Hauptzollämter für den Arbeitsbereich FKS ansteht - die Kontrolleinheiten Prävention sollen nach dem Willen der Fachabteilung bei der BfD West wieder zurück in das SG E eingegliedert werden. (nicht signierter Beitrag von 95.91.46.178 (Diskussion) 18:26, 13. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Doublette[Quelltext bearbeiten]

Kontrolleinheit_Prävention_Schwarzarbeit und Finanzkontrolle_Schwarzarbeit erscheinen nahezu identisch -- Gast 12:45, 21. Mär. 2012 (CET) (nicht signierter Beitrag von 89.247.150.31 (Diskussion) )

Hallo, sie sind sogar vollständig identisch, da Kontrolleinheit Prävention Schwarzarbeit eine Weiterleitung auf Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung ist :-) Also keine Doublette. --ucc 15:01, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Anzeigenerstattung[Quelltext bearbeiten]

Wo werden die Anzeigen erstattet? Gibt es dafür wie bei der Steuerfahndung einen Bereitschaftsdienst und eine bundeseinheitliche Telefonnummer für vertrauliche Anzeigen? Wird das rechtstatsächlich genutzt?--89.204.139.84 18:12, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Organisationsänderung der FKS[Quelltext bearbeiten]

Hallo ab 01.10.2014 ändert sich die Aufteilung der Sachgebiete. Die KEP (Kontolleinheiten Prävention) kommen in die Sachgebiete E zurück. Einige HZA (Hauptzollämter) behalten optionale Teams mit Präventionseinheiten. Andere integrieren die KEP komplett ins Sachgebiet E. Somit ist das Sachgebiet C in Zukunft ohne KEP. Siehe [1] oder [2] B.o.fan (Diskussion)

Ineffektivität[Quelltext bearbeiten]

Leider bleibt jegliche Kritik an der Effektivität der FKS ( siehe zB https://www.tagesschau.de/schwarzarbeit-exklusiv-101.html ) unerwähnt. (nicht signierter Beitrag von 109.42.3.64 (Diskussion) 06:19, 29. Jun. 2020 (CEST))Beantworten