Diskussion:Finanzverfassungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Shekko in Abschnitt Erhebung von Steuern
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Erhebung von Steuern[Quelltext bearbeiten]

"Die Erhebung von Steuern ist in Art. 104a bis 108 GG nur unvollständig normiert." oder "Die Erhebung von Steuern ist im Grundgesetz detailliert geregelt."

Ja was denn nun? Wenn ich mir das GG durchlese, tendiere ich eigentlich eher zur zweiten Fassung, aber das ist wahrlich nicht mein Fachgebiet. --Shekko (Diskussion) 11:23, 8. Apr. 2013 (CEST)Beantworten