Diskussion:Findling (Gifhorn)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 87.153.127.175 in Abschnitt Zwischenstand?
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Naturdenkmal oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Die Gifhorner Lokalpresse kann wohl kaum als Fachblatt für Naturschutz gelten. Der Einzelnachweis taugt nur als Beleg dafür, dass die Zerlegung des Findlings zunächst geplant war, dann aber aufgrund der Gesetzeslage ausschied. Zu mehr taugt er nicht. Zum einen erwähnt er das Bundesnaturschutzgesetz überhaupt nicht und zum anderen muss ein Naturdenkmal als solches erst von den zuständigen (Landes-)Behörden anerkannt werden, damit es überhaupt unter das BNatSchG fällt. Geolina und andere Benutzer haben das in der LD ja bereits ausgeführt. Die Meldepflicht und (vorläufige) Unterschutzstellung wird demnach von Landesgesetzen vorgegeben. Ich hatte mich daher absichtlich recht allgemein ausgedrückt und die Verwendung des Wortes „Naturdenkmal“ in diesem Zusammenhang vermieden. Ich hab die Einzelheiten dazu jetzt in einen Einzelnachweis gesetzt. Bevor der Findling nicht offiziell in den entsprechenden Listen des Landes Niedersachsen als Naturdenkmal geführt wird, sollte im Artikel auch nicht behauptet werden, dass es sich um ein Naturdenkmal handelt, wenngleich er nach seiner nunmehr erfolgten Bergung wohl de facto als solches betrachtet werden kann. --Gretarsson (Diskussion) 16:38, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ohne Naturdenkmalstatus ist dieser sehr große Stein, aber ziemlich kleine Findling, allein aufgrund lokal Medienresonanz noch nicht relevant. Wegen BNS. Ich habe nie für Behalten votiert, sondern für Löschen im ANR. und Verschieben in den BNR des Erstellers, bis Relevanz vorliegt. Es gibt übrigens Findlinge, die ein Vielfache an Volumen und Masse haben. --GDEA (Diskussion) 18:49, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
BNS wegen das SLA (der ganz offensichtlich von meinem LA auf die Weiterleitung XXL-Findling getriggert war: „Es gibt übrigens Findlinge, die ein Vielfache an Volumen und Masse haben.“). Es ist bereits Löschantrag auf umseitigen Artikel gestellt, der zudem schon seit 5 Tagen läuft. Es gibt daher keinen Grund für einen SLA. Außerdem ist der Fall eben nicht so klar, wie du meinst. Das Teil ist offiziell kein Naturdenkmal, aber die Bergung am Stück zeigt, dass es im Prinzip nur eine Frage der Zeit ist, bis es diesen Status und damit klare Relevanz im sinne der RK hat. Bis dahin könnte man den Artikel wohl wieder in den BNR schieben, muss man aber nicht unbedingt. Nur in die Kategorie Naturdenkmal sollte man ihn ohne den offiziellen Status nicht setzen. --Gretarsson (Diskussion) 19:06, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Mir ist der LA auf XXL-Findling völlig egal, aber da sich die Relevanz nicht baldigst einstellen wird, lohnt es sich nicht einen ausführlichen Artikel darüber im ANR. schreiben, der keine solide wissenschaftliche Grundlage hat, sondern nur Zeitungsberichte wiederkäut. "Am Ufer der Ise steht jetzt der Findling in den Abm. 3,5 × 2,5 × 2,0 m, Gewicht 13 t aus Kalifeldspatgranit. Er ist offensichtlich während einer der letzten Kaltzeiten des Pleistozäns vermutlich aus Südschweden[2] durch das Inlandeis zum Fundort transportiert und dort innerhalb einer Moräne abgelagert worden." Das war es aber schon. Ein wissenschaftlicher Bericht der zur Beschreibung des Naturdenkmals erstellt wird, wäre eine solide Grundlage für einen enzyklopädischen Artikel. --GDEA (Diskussion) 19:33, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Aus rein geowissenschaftlichr Sicht magst du recht haben. Aber so ein geologisches Naturdenkmal hat mehr als nur geowissenschaftlichen Wert. Er ist auch ein Stück Heimatkunde und auch ein geotouristisches Objekt (allein für sich vielleicht etwas dünn, aber bei einer Ein-Tages-Exkursion zum Thema Quartärgeologie durchaus einen Abstecher wert). Natürlich würde ich mir wünschen, dass auch z.B. zum Mineralbestand und den damit verbundenen Implikationen zur genauen Herkunft des Steins und zur Stratigraphie (wohl Weichsel-Kaltzeit) ein wenig mehr in den Artikel kommt. Vor allem würde ich mir endlich ein schönes Foto wünschen (angeblich ist der Artikelersteller ja direkt in den Fund involviert). Aber die Fundgeschichte relativ detailliert zu haben ist doch auch erstmal nicht schlecht, auch wenn’s nur „wiedergekäute“ Zeitungsberichte sind (wobei umseitig ja schon Fachwissen eingeflossen ist, das so in keinet Zeitung gestanden hat). Von daher sehe ich keine Not für eine Löschung, zumal ich ja nun auch einen relativ großen Anteil am Artikel hab. --Gretarsson (Diskussion) 02:56, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Zwischenstand?[Quelltext bearbeiten]

Moin, wie sieht es denn augenblicklich mit dem Denkmalschutz aus? Hier in NRW ist die vorläufige Unterschutzstellung befristet, ich meine sechs Monate. LG --Gwexter (Diskussion) 22:21, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

genau, dann könnte man das Steinchen hier endlich löschen. --Klar&Frisch (Diskussion) 11:24, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Es gibt schon wieder einen neuen, lemmawürdigen Findling in NS: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Experten-untersuchen-tonnenschweren-Findling,findling118.html -- Glückauf! Markscheider Disk 11:49, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Gleiche Situation wahrscheinlich, sowohl wie ganz ganz früher und heute? Ich bleibe Zaubgast. LG --Gwexter (Diskussion) 12:06, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ich konnte jetzt jedenfalls nichts finden, und die untere Landesbehörde ist nicht auf dem aktuellen Stand. Keine Ahnung, wie oft die ihre Listen bzw. Website aktualisieren. -- Glückauf! Markscheider Disk 12:20, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Auch hier reicht die Erwähnung in Lohne_(Oldenburg)#Geschichte völlig aus, wie dies auch beim Gifhorner Stein übervöllig reichen würde. --Klar&Frisch (Diskussion) 15:33, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
"Ein Findling dieser Größe ist per Gesetz ein Naturdenkmal. Deswegen muss er im ganzen aus der Baugrube herausgeholt werden" [1] "Wer einen Findling mit mehr als zwei Metern Durchmesser oder ein Höhle entdeckt, der oder die bisher unbekannt ist und als Naturdenkmal in Betracht kommt, hat den Fund unverzüglich der Naturschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. ... 5 Der Fund und die Fundstelle sind unverändert zu lassen, bis die Naturschutzbehörde entschieden hat, ob der Fund geschützt (§ 22 Abs. 1 oder 3 BNatSchG) oder freigegeben werden soll. 6 Ist sie bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige nicht tätig geworden, so gilt der Fund als freigegeben." Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)Vom 19. Februar 2010*, § 21 Naturdenkmäler--87.153.127.175 16:04, 28. Mai 2016 (CEST)Beantworten