Diskussion:Firmenwagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von TheRandomIP in Abschnitt Lemma?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grüne/Bündnis 90 fordern Begrenzung des steuerlichen Firmenwagenprivilegs auf emissionsfreie Fahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt im Artikel die Erwähnung, das die politischen Parteien Bündnis 90/Die Grünen und auch auch die Linkspartei die Begrenzung des steuerlichen Firmenwagenprivlegs auf emissionsarme Fahrzeuge fordern. --Greenlanternfree (Diskussion) 18:08, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Nö. Wieso? Fordern kann man alles mögliche. Daraus erwächst noch keine enzyklopädische Bedeutung. Zumal wenn diese Forderung anderthalb Jahre alt ist und zu - bisher - nichts führte. --RAL1028 (Diskussion) 18:12, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Und wie lange muß die 1% Regelung angewendet werden?[Quelltext bearbeiten]

Das geht aus dem Text leider nicht hervor.--94.31.98.109 07:08, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten

So lange der Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird. Scheint mir aber so trivial zu sein, dass es keiner Erwähnung bedarf.--Karsten11 (Diskussion) 10:01, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Na ja, so trivial nun auch wieder nicht. Dann kann man auf diese Rechenbeispiele auch verzichten, kann ja schließlich jeder selber rechnen. Oder andersrum, rechnet man z.B. mit einem Listenpreis von z.B. 38.000 € minus Nachteilsausgleich von 6.000 (in 2021) und davon 0,5% (E-Auto) kommt man auf 160,-€ monatlich. Bei einer Steuerquote von 30% sind das reale 48,-€ die an das Finanzamt gehen, jeden Monat.
Die Mwst. für Nicht-Firmenwagen beliefe sich in unserem Beispiel auf 6.067,-€. Teilt man diese Mwst. durch die 48,-€ sieht man das es nicht sinnvoll ist einen Elektro-Firmanwagen länger als 10 Jahre zu behalten. (Beim Verbrenner sogar weniger.)
Ob das nun wiederum sinnstiftend für das Thema Ökologie, Recourcenschonung oder Nachhaltigkeit ist mag sich jeder selbst beantworten. --94.31.98.109 13:52, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich denke bezüglich der Haltedauer sind ganz andere Faktoren relevant. Ein Extremfall bei der Dauer der 1%-Regelung sind Oldtimer: Wenn ich einen 30 Jahre alten Wagen als Dienstwagen habe, zahle ich eben das 1% auf den damaligen (nach heutigen Maßstäben niedrigen) Listenpreis, das aber obwohl der Oldtimer längst abgeschrieben ist.--Karsten11 (Diskussion) 14:17, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Sollte man den Artikel nicht in "Besteuerung von Firmenwagen" umbenennen? Der ganze Artikel beschäftigt sich einzig mit dieser Frage. Sonst nichts. Als Leser hätte ich da anderes erwartet, wenn ich ein Lemma "Firmenwagen" eingebe. --TheRandomIP (Diskussion) 19:25, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Ich denke eher, der Artikel sollte erweitert werden. Z.B. Statistiken wie hoch der Anteil der Firmenwagen ist, ein internationaler Vergleich etc. Das die Steuerfragen einen Schwerpunkt des Artikels ausmachen, ist auch ok, da sie einen Schwerpunkt der öffentlichen Diskussion ausmachen.--Karsten11 (Diskussion) 09:33, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Auf jeden Fall ist der Artikel stark Bearbeitungsbedürtig, wenn er wirklich das Lemma "Firmenwagen" in seiner Gesamtheit länderübergreifend beschreiben will. --TheRandomIP (Diskussion) 19:44, 2. Sep. 2022 (CEST)Beantworten