Diskussion:Flächenwidmung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 84.153.91.119 in Abschnitt Eigentum oder Besitz ?
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Eigentum oder Besitz ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich besitze eine der Straße mit Grundsteuer B(Gewerbe).Die andere Hälfte gehört dem Gegenüber. Die Stadt widmete die Straße und baute sie 2,92m mit nur Betonbegrenzung gegenüber.Dann folgt der 30cm unbefestigtes Bankett.Bei mir sind nur 19cm Bankett. Die Straße wurde ohne Ausfahrten von der Stadt ins Grundbuch eingetragen ohne uns zu informieren mit der Zusage,es entstehen keine Nachteile. Die Straße wurde nun genutzt,indem die Stadt das Bankett gegenüber mit Grünstein befestigte. Nun setzt der gegenüberliegende Nachbar einen Tujazaun mit Stamm in 50cm Entfernung und beseitigt die befestigte Bankettfläche,die die Ausfahrt meines Autos auf 2,92m nicht mehr ermöglicht. Im Nachbarschaftsrecht steht 50cm von der Straße,aber Beachtung "berechtigter Interessen".Die habe ich. Die Kommune sagt, 30cm von der Straße nach Straßenverkehrsordnung.Die Polizei sagt,man muss keine cm einhalten,nur die Sichtachse.Nachbarschaftsrecht gilt nicht bei Straße.Es gilt die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit.Eine Straße braucht über 4m für Fußgänger,Radfahrer,Rollstuhlfahrer,Kinder,Tiere,... und auch LKW.Unsere Straße ist ohne Einschränkung mit 50h/km mit Gegenverkehr und Schneebarrieren im Winter mit 2,92m zugelassen und die Stadt setzt Tujamauern mit enormen Wachstum wie ein enges Tunnel. Die Gesetzeslage ist der Stadt egal.Wäre ich noch Eigentümer oder Besitzer wäre die Gesetzeslage klarer.Ich hätte als Gewerbe B mit erhöhter Steuer nie einer versperrten Ausfahrt zugestimmt und hatte die Zusage und bisherige Nutzung,dass ich aus dem Grundstück komme.Die Stadt sagt nach altkommunistischen Vorbild:Wir hätten Sie einfach enteignet und brauchen auf nichts zu achten.Ja,wir haben im Osten an der tschechischen Grenze noch immer kommunistische Manieren und werden erpresst. Ich habe zwei 100% Behinderte zubereuen undbrauchr Hilfe.Danke! maria-kade@t-online.de___ (nicht signierter Beitrag von 84.153.91.119 (Diskussion) 14:21, 3. Dez. 2019 (CET))Beantworten