Diskussion:Flämische Gemeinschaft

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:DE:4F2B:AA37:F8FB:6641:22CB:AF3C in Abschnitt Definition der Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft
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Definition der Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

In keinem der einschlägigen Artikel finde ich eine Erklärung, wie die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft genau definiert ist. Am Beispiel der Flämischen Gemeinschaft:

Schon der Wikipeda-Artikel ist nämlich widersprüchlich. In der Einleitung heißt es:

„Die Flämische Gemeinschaft dient den niederländischsprachigen Belgiern – unabhängig davon, ob sie in der niederländischsprachigen Region Flandern oder in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt wohnen.“ Im nächsten Absatz dagegen: „Die Flämische Gemeinschaft ist zuständig sowohl für die Einwohner der Region Flandern als auch für den niederländischsprachigen Teil der Bevölkerung der Region Brüssel-Hauptstadt.“ Die erste Definition schließt französisch sprechende Bewohner der Region Flandern aus, die zweite Definition schließt sie ein.

Also: Sind alle Einwohner der Region Flandern Mitglieder (Bürger) der Flämischen Gemeinschaft, also auch ein Wallone, der nach Antwerpen umzieht, oder nur die niederländisch sprechenden? Falls letzteres: Wie würde das geprüft?

Diese Frage stellt sich erst recht in Brüssel. Meines Wissens gibt es keine Optionspflicht, die einzelnen Einwohner von Brüssel müssen also nicht bei einer Behörde erklären, ob sie Flamen oder Wallonen sind oder sein wollen. Mindestens bei den Wahlen zum Parlament der Gemeinschaft müsste doch die Wahlberechtigung geklärt werden. Oder kann jeder Brüsseler selbst entscheiden, für welches Gemeinschafts-Parlament er die Stimme abgibt, so dass im Extremfall Flamen die Wahl zum Parlament der frankophonen Gemeinschaft beeinflussen können (und umgekehrt)? (nicht signierter Beitrag von 2003:DE:4F2B:AA37:F8FB:6641:22CB:AF3C (Diskussion) 13:24, 12. Aug. 2020 (CEST))Beantworten