Diskussion:Flaggenrecht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Orik in Abschnitt Inhaltlicher Fehler der Darstellung
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Flaggen für Jedermann[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird gut erklärt, welche Flaggen man nicht einfach so als Privatmann zeigen darf. Es wäre aber auch ganz gut zu wissen, bei welchen es denn erlaubt ist. --David Lichti 07:39, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Allen anderen... von der Nationalflagge der Bundesrepublik über die Landesflagge deines Bundeslandes, die Flagge deiner Stadt oder Gemeinde, die deines Schützen- oder Fußballvereins. -- DevSolar 13:48, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ausländische Nationalflaggen[Quelltext bearbeiten]

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Hissen fremder Nationalflaggen verboten sein? Ich finde nur eine ganz ähnlich formulierte Aussage wie im Planet Wissen Artikel, nicht dass hier bloß einer vom anderen abgeschrieben hat. -- Yellowsunshine 00:13, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich weiß, das es in verschiedenen anderen Ländern nicht erlaubt ist, eine "fremde" Flagge zu hissen, ohne die einheimische Flagge gleichgroß oder größer daneben zu hissen. (Dänemark, USA) Die Grundlage an der Stelle ist wohl, das ein entsprechend beflaggtes Gebäude oder Areal nicht "unter falscher Fahne fährt". Letztlich ist die Flagge ja eine *Kennzeichnung* des Hoheitsrechts. Wenn beim Nachbarn im Garten die Tschechische Flagge weht, ist das sachlich nun einmal schlicht falsch. Wie nun die **Rechts**lage dazu in Deutschland ist... keine Ahnung. -- DevSolar 13:55, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das zeigen (fremder) Flaggen durch Privatleute kennzeichnet doch zumeist bloß Verbundenheit oder Sympathie. Hinweis auf Illegitimität entfernt, da nicht verifizierbar.-- Yellowsunshine 23:15, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Uberarbeitungsbalken[Quelltext bearbeiten]

In diesem Lemma muss dringend zwischen der Beflaggung in der Seefahrt ( Flaggenrechtsgesetz) und den sonstigen Beflaggungen unterschieden werden. So ist es ein Durcheinander. Daher der Uberarbeitungsbalken--Orik 15:08, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Fehlende Belege beim Deutschen Flaggenrecht[Quelltext bearbeiten]

  • Welche Rechtsquelle besagt, dass in Deutschland Flaggen nicht den Boden berühren dürfen?
  • Welche Rechtsquelle besagt, dass in Deutschland Flaggen nicht zur Dekoration zweckentfremdet werden dürfen?
  • Welche Rechtsquelle besagt, dass in Deutschland keine beschädigten Flaggen gehisst werden dürfen?
  • Welche Rechtsquelle besagt, dass in "Die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat [..] im offiziellen Gebrauch nicht zulässig" ist?
  • Welche Rechtsquelle besagt, dass "Beim Einholen [..] die Flagge erst ganz hochgezogen werden [muss], bevor sie eingeholt werden kann."?

Benny (Diskussion) 23:25, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hab den fraglichen Absatz nun gelöscht und durch einen Link auf Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland ersetzt. Agavenwurm (Diskussion) 02:00, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Inhaltlicher Fehler der Darstellung[Quelltext bearbeiten]

2011 hatte ich mit der folgenden Begründung einen Überarbeitungsbalken gesetzt: In diesem Lemma muss dringend zwischen der Beflaggung in der Seefahrt ( Flaggenrechtsgesetz) und den sonstigen Beflaggungen unterschieden werden. So ist es ein Durcheinander. Daher der Uberarbeitungsbalken. benutzer ORIK.

Seitdem hat das keinen gekümmert. Es wird munter durcheinander geschrieben. Der Fehler immer noch vorhanden. --Orik (Diskussion) 07:44, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten