Diskussion:Flomborn

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Klein R.
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Zur Anmerkung vom 1. Nov. 2009 14:03, durch Update "(Laut http://www.flomborn.de/gemeinde_organ.htm "Gemeinderat"; Bezeichnung "Ortsgemeinderat" ist der persönliche Standpunkt eines WP-Autors WP:POV)":

Die Bezeichnung "Ortsbürgermeister" ist definitiv keine persönliche Animosität eines WP-Autors, sondern die in § 64 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) i.V.m. Ziffer 1 der VV zu § 64 GemO rechtlich festgelegte Organbezeichnung für dieses spezielle Gremium. Genauer Text der VV lautet: Auch bei Wortverbindungen tritt jeweils an die Stelle des Wortteils "Gemeinde-" ... bei verbandsangehörigen Gemeinden der Wortteil "Ortsgemeinde-". Bestätigt wird dies zudem in der einschlägigen Literatur, z.B. in Praxis der Kommualverwaltung, Landesausgabe Rheinland-Pfalz, Loseblattausgabe / GemO / 5.96 - Helmut Lukas.

Insoweit darf die Falschbezeichnung auf der Internetseite der Ortsgemeinde nicht überbewertet werden, ansonsten müsste es (gem. den Angaben der Ortsgemeinde) schließlich auch Bürgermeister statt Ortsbürgermeister sowie Gemeinde statt Ortsgemeinde heißen. Wenn schon viele Ortsgemeinden hier falsche Begriffe verwenden, sollte m.E. zumindest auf Wikipedia Verlass sein. ;-) -- Klein R. 19:33, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten