Diskussion:Florian Busch

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 178.202.37.70 in Abschnitt Verweigerung bemerken?
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was habt ihr für ein problem damit dass ich den letzten teil des artikels verfasse?

ich beleidige nicht und schreibe nur tatsachen, wenn ihr mir konkret sagen könnt, was euch an dem artikel stört dann sagt es mir bitte. In meinen augen hat florian busch eine schwere tat begannen die für die sportart eishockey nicht tragbar ist. es geht nicht nur um das foul, denn sowas kann immer mal aus versehen passieren, aber hat er denn wirklich schuldgefühle gezeigt? NEIN wie kann man denn nach so einem schlimmen foul, wo marshall sich wirklich das genick hätte brechen können, nur sagen, dass es sein job wäre, andere verteidiger zusammenzufahren????? florian busch kann froh sein, dass er keine zivilrechtliche klage wegen versuchten todschlags bekommt. bitte antwortet mir bitte und sagt mir genau, was euch an dem artikel gestört hat.

Florida-Panther

Das hab ich doch in meinen Reverts geschrieben. Formulier die Sache knapp, präzise und ohne persönliche Wertungen. Solche Aussagen wie „Das Kuriose an der Sache ist, dass sich dieses Arschloch von Busch...“, „Nur mit Glück kann man sagen...“ und „Er zeigte weder Reue noch Schuldgefühle. Dass Busch so gezeigt hat, was für ein Verständnis von fairem Sport hat, erklärt sich von selbst.“ sind nicht wirklich enzyklopädisch und fördern das Projekt in keiner Weise. Es würde völlig ausreichen zwei, maximal drei neutrale Sätze zu formulieren, denn in der deutschen Presse ist das Thema nun wirklich nicht sonderlich zur Kenntnis genommen worden. Der Artikel Chris Simon bietet zu diesem Thema eine recht neutrale Formulierung. Dort vielleicht mal vorbeischauen. Gruß Thomas  14:24, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

also ersteinmal danke für deine antwort. die version mit dem arschloch habe ich ja auch selbst wieder verändert gehabt, weil auch ich eingesehen habe, dass der satz nicht gerade adäquat war. jedoch hat sich busch wirklich nach dem spiel so geäußert und unter uns, das war echt nicht sehr souverän. in der FAZ waren im regionalteil relativ viele artkikel über dieses foul, auch im normalen sportteil vom donnerstag und natürlich im internet, zb bei msn. ich werde demnächst eine version schreiben, bei der ich versuchen werde, so neutral wie möglich zu schreiben. nochmals danke

ps: welches team ist denn dein lieblingsteam in der NHL und DEL???? wehe wenn berlin ;-)...

Na, das macht ja nix. Jeder fängt mal klein an und keiner ist frei von Fehlern;) Bestimmt waren Buschs Äußerungen nicht in Ordnung, aber persönliche Meinungen sollte man beim Verfassen einer Enzyklopädie ganz hinten anstellen. Je objektiver und sachlicher umso besser. Deine Beiträge unterschreibst du übrigens mit --~~~~, was vom Programm automatisch in deine Signatur umgewandelt wird. Mein Lieblingsteam in der NHL sind mit Abstand die San Jose Sharks, DEL mag ich überhaupt nicht... --Thomas  16:08, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

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Sofern hier keiner protestiert, werd ich in nächster Zeit den Dopingfall ans Ende des Artikels stellen und seine Statistiken unter die sportliche Karriere packen, da gehört sie, meiner Meinung nach, eher hin. Auch in der Hoffnung, dass der "Dopingfall" eine Randnotiz in seiner Karriere bleibt ... Gruß -- Da7id 07:53, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Naja, ich finde schon, dass der Dopingfall wichtig ist und da oben stehen bleiben sollte. Die Statistik interessiert nicht jeden, wer sie sucht wird sie auch am Ende des Artikels finden. Der Dopingfall ist dagegen von höchster sportpolitischer Brisanz und Wichtigkeit und sollte auf den ersten Blick für diesbezüglich interessierte Leser da sein. MfG --Politics 01:27, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich hab den "Dopingfall" mal etwas entschärft. Auf Grund dessen, dass hier kein Doping sondern ein Verfahrensfehler bei einer Dopingkontrolle vorliegt, habe ich die Überschrift "entschärft"; also ganz weggenommen. Die Überschrift "Dopingfall" würde als erstes darauf schließen lassen, dass der Spieler Florian Busch gepodt hat, was ernicht getan hat. Die Sankrionierung gegen den DEB habe ich rausgenommen, da diese nicht gegen DEB erhoben wurde, weil man Busch "schütze" (o. ä.), sondern weil der DEB in den Augen des Bundesinnenministeriums gegen die Doping-Kontroll-Auflagen verstoßen hat. Dieser Absatz müsste / könnte beim Deutschen Eishockey-Bund ergänzt werden. --Benutzer:Lexabot 09:48, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
In dem verlinkten Artikel, las es sich schon so, dass die Verweigerung der Förderung eine Konsequenz aus dem Umgangs des DEB mit dem "Dopingfall" Busch im Speziellen und Dopingkontrollen im Gesamtem ist. Eine Erklärung des BIM bleibt abzuwarten. Bis dahin kann ich damit leben. Und laut NADA ist die zu spät abgegebene Probe, wie eine positive Probe zu werten. Was dann auch die Sperre begründen würde. Daher dann doch ein Dopingfall. -- Da7id 09:58, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich stimme dir da zu, allerdings hat die NADA in diesem Fall keine Entscheidungsbefugnis. Der DEB, das Deutsche Sportgericht und gestern nun die IIHF haben zu Gunsten von Busch entschieden. Deren Entscheidungen liegen auf dem Grundsatz, dass Florian Busch die Probe nicht verweigert hat und daher nicht als Doping-Sünder zu bestrafen ist. Dass die NADA und WADA da natürlich nicht mitspielen und gerne im Rampenlicht stehen wollen, haben sie in den letzten Tagen deutlich gezeigt. Und solange Busch spielen darf finde ich es richtig, in seinem Artikel die Situation zu beschreiben, aber nicht als Hauptpunkt "Dopingfall" hin zu stellen. Der Junge ist gestraft fürs Leben. Sollte sich natülich etwas am Strafmaß verändern, muss man wieder ausführlicher darauf eingehen --Benutzer:Lexabot 09:48, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich denke, man sollte das ganze schon mal nicht nur aus der Sicht eines Eishockeyfans sehen, sondern mal aus einer anderen: Von der WADA und der NADA unabhängige Experten haben bestätigt, dass Dopingmittel oder Drogen innerhalb der Zeit, die Busch wissentlich verstreichen hat lassen, abgebaut und unter den Grenzwert hätten kommen können. Busch hat die Dopingprobe nicht verpasst, verschludert oder ähnliches, sondern er hat sie VERWEIGERT. 'Eine Essensverabredung mit der Freundin schien ihm wichtiger.' steht dazu in der ersten Quelle. Dort sind ebenfalls die Meinungen dazu festgehalten. Dass Funktionäre möglicherweise andere Interessen haben, als die NADA und die WADA, das liegt auf der Hand. Aber Deine Sichtweise ist hier schon sehr einseitig... Ansonsten stimme ich den Aussagen von Da7id zu, der Absatz bleibt auf jeden Fall so objektiv wie er ist drin. MfG--Politics 00:52, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Florian Busch kein Dopingfall[Quelltext bearbeiten]

Hallo Thomas280784, wieso hast Du die Überschrift "Dopingfall" und die gelöschte Passage wieder eingefügt? Florian Busch hat nicht gedopt. Das hat selbst die NADA gesagt. Es handelt sich in den Augen der NADA (+WADA) um eine verpasste Dopingprobe. Gemäß des DEB's und des Deutschen Sportgerichtes, das das Urteil des DEB zu 100% annerkennt, handelt es sich um einen "Verfahrensfehler bei einer Dopingprobe". Dies ist ein deutlicher Unterschied. Die Überschrift "Dopingfall" lässt den Leser darauf schließen, dass der Spieler Florian Busch gedopt hat. Dies liegt nicht vor. Sowohl die fünf Stunden später (!) nachgeholte Dopingprobe als auch die Möglichkeit der Doping-Verschleierung wurden mit dem Ergebnis negativ getestet. Zur gelöschten Passage ist zu sagen, dass die Saktionierung in Form von Fördergeldentzug nicht auf Grund des "Verfahrensfehlers bei einer Dopingprobe" durch Busch geschah, sondern weil der DEB in den Augen des Innenministeriums der BRD gegen die Anti-Doping-Vorschriften verstoßen hat. Diese passage müsste im Artikel des DEB stehen. --Benutzer:lexabot 20:02, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

siehe Absatz obendrüber... Die Berichterstattung ist hier eindeutig.--Politics 00:54, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Worauf bezogen? Auf den nicht vorhandenen Dopingfall oder den Sanktionen gegenüber dem DEB? --Benutzer:lexabot 11:08, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Vielleicht nochmal: Es gibt keinen Beweis, dass er nicht gedopt war zum Zeitpunkt der angesetzten Kontrolle. Hätte er Substanzen eingenommen gehabt, die sich binnen Stunden abbauen. Die Verträge, die auch der DEB abgeschlossen hat, sehen hierfür eindeutig die Wertung einer verweigerten - 'Eine Essensverabredung mit der Freundin schien ihm wichtiger.' - Kontrolle genau deshalb als Dopingfall an. Auch wenn Du es nicht einsiehst, es gibt einen Dopingfall und wenn der DEB das nicht einsieht, dann sind Konsequenzen ihm gegenüber nur normal und konsequent.--Politics 11:13, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Dann vielleicht ein Wachrüttler von meiner Seite: Die NADA hat folgendes festgestellt. Florian Busch hat zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Dopingmittel intus gehabt Zudem stellt die NADA fest, dass Florian Busch in der Zeit der Verweigerung und der fünft Stunden später nachgeholten Probe keine Substanzen eingenommen hat, die ein Dopingvergehen verschleiern sollten. Dementsprechend liegt kein Doping vor. Die NADA will Florian Busch nicht sperren, weil er gedopt hat. Die NADA will Florian Busch sperren, weil er in den Augen der NADA gegen den NADA-Code verstoßen hat und daher wie ein Dopingsünder zu bestrafen ist. Der DEB sieht dies ein, handelte aber nach dem NADA-Code, der ab 2009 gilt. Reindl, Sportdirekor des DEB, sagt, dass dies so von der NADA erwünscht ist und er und seine Kollegen im Gremium die richtige Entscheidung getroffen haben. Also noch mal für dich: Ein Dopingfall liegt nur dann vor, wenn Doping nachgewiesen ist. Dies ist hier nicht der Fall. Und in Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung ("Im Zweifel für den Angeklagten"). Selbst wenn also die NADA Florian Busch wegen Doping sperren wollte, was sie ja nicht will, dann müsste man Florian Busch freisprechen, weil ihm kein Doping nachgewiesen wurde. --Benutzer:lexabot 11:36, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich denke, so wie jetzt (Verweigerte Dopingprobe), sollte die Überschrift stehenbleiben. --Da7id 11:46, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Vielleicht solltest Du mal Quellen liefern für Deine Behauptungen, was die NADA und andere sagen und was nicht. Ich lese auf ihrer Homepage folgendes, was ich dann für verbindlich halte:
Im Fall Busch handelt es sich nicht um eine verpasste Kontrolle, sondern um eine Verweigerung einer Kontrolle. Die Verweigerung einer Kontrolle ist nach dem NADA-Code, Artikel 2.3, ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und wird nach Artikel 11.5.1 bzw. 11.3.1 mit einer zweijährigen Sperre sanktioniert. Nach einer Einzelfallprüfung und der Berücksichtigung von besonderen Umständen kann die Sperre nach Artikel 11.3.3 reduziert werden. Die reduzierte Sperre darf aber nicht weniger als die Hälfte der sonst anwendbaren Mindestdauer der Sperre betragen, die Mindeststrafe ist also eine Sperre von einem Jahr.
Eine Verweigerung ist gerade nicht mit einer verpassten Kontrolle unter Verletzung der dem Athleten obliegenden Meldepflichten zu vergleichen. Der Athlet Busch hat jedoch im vorliegenden Fall den Test nicht verpasst, sondern ausdrücklich verweigert.
Eine verweigerte Kontrolle kann nicht nachgeholt werden. Jede Vorwarnzeit bietet dem Athleten die Gelegenheit zur Manipulation. Außerdem divergieren Abbauzeiten von Dopingsubstanzen nach Art und Menge der Substanz. Bereits eine um wenige Stunden verlängerte Abbauzeit kann dazu führen, dass die Substanzmenge in einer Urinprobe den durch Laboranalyse nachweisbaren Grenzwert unterschreitet. Die NADA hat deshalb auch die weitere Kontrolle nicht in Auftrag gegeben, da sie für die Bewertung der Kontrollverweigerung nicht relevant ist. Vielmehr hat der DEB die Kontrolle in Auftrag gegeben.
Die vorgeschriebene Sanktion im Falle einer Verweigerung, die identisch ist mit einer positiven Probe, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck sowie der Systematik der Anti-Doping-Bestimmungen. Würde eine Verweigerung eine geringere Sanktion als ein Positivtest nach sich ziehen, muss davon ausgegangen werden, dass ein Athlet, der eine verbotene Substanz eingenommen hat, die Probenahme verweigern würde, um einem Positivtest und damit einer schärferen Sanktionierung zu entgehen.
Quelle: http://www.nada-bonn.de/nc/aktuelles/nachrichten/artikel/artikel/nada-informiert-wada-und-bmibva-ueber-den-fall-busch-kopie-1/4/
Die neueren Veröffentlichungen der NADA auf deren Homepage sagen nichts anderes aus. Also halten wir doch fest: Der Einzige, der weiß und sicher behaupten kann, ob Doping real vorgelegen hat, ist Busch selbst. Ich unterstelle es ihm nicht, aber er wusste auch, dass er keine Probe verweigern darf und dass die Verweigerung wie eine positive Dopingprobe gewertet wird. Dass der DEB dann Kontrolleure losschickt, um sich hinterher eine weiße Weste bescheinigen zu lassen, erscheint aus Sicht des DEB zwar sinnvoll für die PR-Maschine, die seither läuft, allerdings hat sie in der juristischen Bewertung keine wirkliche Bedeutung. So wie der Artikel momentan ist, ist der Stand der Fakten, sobald Urteile publiziert und rechtskräftig werden, kann man die ja hintendran anfügen, rausnehmen wird man das Ganze sicher nicht, da es in der Karriere von Busch als Sportler ein Faktum wie auch in der sportrechtlichen Historie ein Präzedenzfall ist. Im Übrigen gilt natürlich die Unschuldsvermutung, aber er ist halt nicht unschuldig, er hat verweigert. Er kann ja des Dopings freigesprochen werden, dafür halt der Verweigerung einer Probe für schuldig und entsprechend der zum Zeitpunkt des Vergehens geltenden Gesetze und Regularien bestraft, so ist das nunmal, auch im Sportrecht. Ich glaube kaum, dass man damit auf Dauer durchkommt seitens des DEB.
Und vielleicht noch ein persönliches Wort: Wenn ich Busch wäre bzw. wenn der Busch ein ordentlicher Kerl wäre, würde er seinen Fehler einsehen und seine Tätigkeit wenigstens in der Nationalmannschaft bis auf Weiteres einstellen. Wie auch immer es rechtlich ausgeht, die PR-Wirkung für das deutsche Eishockey im Ausland ist verheerend.--Politics 14:11, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Bezüglich eines endgültigen Urteils liest man überall was anderes. Bevor ein intrnationales Gericht angehört werden kann, müssen NADA bzw. WADA oder wer auch immer erst den Rechtsweg in Deutschland ausschöpfen, also Berufung gegen das Urteil des DEB einlegen. Dies hat der DEB zur Klärung der Angelegenheit auch von der NADA gefordert. Sollte keine Berufung eingelegt werden, bleibt das nationale Urteil bestehen. So zu zur Zeit auf der offiziellen Seite des DEB zum Fall Busch zu lesen. Zitat: "Ein Berufungsverfahren ist gemäß der deutschen Anti-Doping Richtlinie möglich gegen alle Entscheidungen, die das interne Disziplinarkomitee einer Sportart fällt. Solange nicht alle Anfechtungsmöglichkeiten vollständig ausgenutzt wurden bleibt ein solches Verfahren eine Angelegenheit, die innerhalb Deutschlands und mit Hilfe der verschiedenen Sport- und Anti-Doping Einrichtungen geklärt werden muss.". --Da7id 11:46, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

@ Da7id: Richtiger Hinweis, danke. Normaler Weise müsste man erst abwarten, bist die Fristen einer Berufung verstrichen sind bzw. bis die NADA / WADA Berufung einlegt und es darauf hin zu einer Verhandlung vor dem internationalen Sportgericht kommt. Solange hier also noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist, sollte man eigentlich noch gar nichts in Busch's Artikel schreiben. Ich mach mich mal schlau, wann die Frist für die NADA / WADA abläuft. --Benutzer:lexabot 11:55, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verweigerung bemerken?[Quelltext bearbeiten]

"Im März 2008 verweigerte Busch [...] eine Dopingkontrolle [...]. Busch bemerkte sein Vergehen [...]"

Da stimmt was nicht. "Verweigern" ist immer eine bewusste Handlung. Wie kann man das nachträglich "bemerken"? Man kann etwas "verpassen" oder "vergessen" und dies erst später bemerken. Oder man kann etwas verweigern und es sich später anders überlegen. Aber man kann nicht im Nachhinein "bemerken", dass man etwas "verweigert" hat. --178.202.37.70 19:41, 27. Sep. 2011 (CEST)Beantworten