Diskussion:Fluchtgefahr

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 85.22.31.214 in Abschnitt Fluchtgefahr ist nicht notwendige Voraussetzung
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Da fehlt völlig der Zusammenhang. Irgendein Verweis, daß es sich um Fluchtgeefahr im Sinne der STPO? oder sonstige juristische Dinge handelt. MatthiasKabel 4. Jul 2005 16:38 (CEST)

Fluchtgefahr ist nicht notwendige Voraussetzung[Quelltext bearbeiten]

Den ersten Satz „Die Fluchtgefahr ist neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit eine der drei Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO (Deutschland).“ finde ich irreführend, weil statt Fluchtgefahr (selbstverständlich auch zusätzlich) zum Beispiel auch Verdunkelungsgefahr eine Untersuchungshaft rechtfertigen kann (dringender Tatverdacht und Verhältnismäßigkeit weiterhin vorausgesetzt), Fluchtgefahr also nicht unbedingt vorliegen muss. Gruß 85.22.31.214 18:59, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten