Diskussion:Flugplatz Fürstenfeldbruck

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Carsten Steger in Abschnitt Sonderlandeplatz?
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Unbehagen mit dem Begriff.[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

es tut mit leid, ich habe großes Unbehagen mit dem Begriff "Fliegerhorst".

Ich bin neben dem Militärflugplatz Maisach/FFB aufgewachsen. Meine halbe (halt die männliche) Familie hat dort gearbeitet. "Fliegerhorst" ist ein Nazibegriff und sollte mE. gemieden werden.

Es ging um die propagandistische Überhebung eines recht schlichten Militärlandefeldes. Mit Gebäuden in der damals bevorzugten Art. Sehr oft groß und ohne erkennbare Funktion. Militärisch hat er überwigend als Übungflugplatz gedient. Kriegtechnisch unbedeutend. Verkehrstechnisch hat die Münchener Polizei ja 1972 sehr dramatisch gezeigt, dass er eben nicht leicht erreichbar war.

Es war kein Adlerhorst. Hat gerade für ein paar Fiat G.91, zwei, drei Tornados und ebbes Alpha-Jets gereicht. Ein Hörstchen? Ich schlage vor, ihn als "militärisches Flugfeld" zu bezeichnen.

Ich denke in einer guten und offenen Dokumentation sollte man schon von so militariserendem Geplapper absehen. Mein erster Beitrag, bitte nett sein und keinen shitstorm. Danke.

Peter (nicht signierter Beitrag von 217.251.70.195 (Diskussion) 21:06, 28. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Hallo Peter, woher hast Du die Erkenntnis, dass Fliegerhorst ein Nazibegriff ist? Ohne Quellen bewegt sich hier nichts ... doch, Dein Diskussionsbeitrag wird verschwinden, wenn Du Deine Behauptung nicht belegen kannst. --Bergfalke2 (Diskussion) 22:41, 28. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Belegung während der NS-Zeit[Quelltext bearbeiten]

Wieso ohne Schul- und Ergänzungsverbände ? Werden die als "unwichtig" erachtet ? Wenn man sich die genannten, doch sehr kurzzeitigen Belegungen durch Kampfverbände ansieht, kann man zu dem Schluß kommen, dass FFB im Gegenteil hauptsächlich für Schul- und Ergänzungsverbände (oder sonstwas) genutzt wurde. Seltsam. --88.217.107.79 07:54, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Sonderlandeplatz?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist folgende Aussage zu lesen: „Die Sportfluggruppe der Bundeswehr indes erhielt vom Luftamt Südbayern zunächst bis 2015 noch die Genehmigung, einen Sonderlandeplatz im südlichen Teil des Geländes zu betreiben.“ Für diese Aussage wird kein Beleg angegeben. Wenn es eine Genehmigung als Sonderlandeplatz gegeben hätte, hätte sie in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht werden müssen. Es gibt aber keine diesbezügliche Mitteilung in den Nachrichten für Luftfahrer. Was es gibt, sind zwei Mitteilungen aus dem Jahr 2004 über die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck als Verkehrslandeplatz (NfL I 211/04 Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck ETSF als Verkehrslandeplatz und NfL I 233/04 Änderung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck ETSF als Verkehrslandeplatz). Da es keine entsprechenden Mitteilungen in den Nachrichten für Luftfahrer über eine Genehmigung als Sonderlandeplatz gibt, gehe ich davon aus, dass die oben zitierte Aussage nicht stimmt und der Fliegerhorst nie als Sonderlandeplatz genehmigt wurde. Wenn keine gegenteiligen Belege beigebracht werden, werde ich den Artikel entsprechend umformulieren. Viele Grüße --Carsten Steger (Diskussion) 12:54, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Die oben zitierte Aussage wurde in dieser Bearbeitung eingefügt. Zuvor war die Aussage wie folgt: „Eine fliegerische Nutzung des freigewordenen Flugplatzgeländes ist seit Ende 2015 nicht mehr möglich, da auch die Sonderlandegenehmigung der Flugsportgruppe der Bundeswehr durch das Luftamt Südbayern nicht mehr verlängert wurde.“ Hier ist nicht von einem Sonderlandeplatz die Rede. Das scheint daher den belegbaren Tatsachen zu entsprechen. Allerdings ist „Sonderlandegenehmigung“ kein Rechtsbegriff des deutschen Luftrechts. Vermutlich war hiermit eine Außenstart- und -landegenehmigung nach § 25 LuftVG gemeint. --Carsten Steger (Diskussion) 06:50, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Telefonisch wurde mir von der Offizierschule der Luftwaffe, Fliegerhorst Fürstenfeldbruck, folgende Auskunft erteilt: die luftrechtliche Genehmigung des Fliegerhorsts Fürstenfeldbruck ist nicht mit der militärischen Entwidmung erloschen. Die Sportfluggruppe der Bundeswehr durfte aufgrund einer zivilen Mitbenutzungsvereinbarung mit der 1. Luftwaffendivision den Flugplatz noch bis 2015 benutzen. --Carsten Steger (Diskussion) 20:20, 30. Aug. 2023 (CEST)Beantworten