Diskussion:Flugsicherung

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Salier100 in Abschnitt DFS seit 1993 in Deutschland
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Sachliche Richtigkeit[Quelltext bearbeiten]

Jubiläum[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel hierher verschobene Anmerkung - ich kann dazu nichts 
sagen -- RainerBi  12:15, 12. Nov 2004 (CET)

Im Zusammenhang mit "Jubiläum" ist "DFS" nicht ganz richtig, da diese erst 1993 durch Privatisierung aus der "BFS" (Bundesanstalt für Flugsicherung) hervorgegangen ist. Klaus Kirch

APP[Quelltext bearbeiten]

Von der Seite "APP" wird hierher weitergeleitet, aber auf dieser Seite steht nirgends, was "APP" heisst ... jetzt bin ich immer noch genauso dumm wie vorher ... -HH58 11:47, 29. Mär 2006 (CEST)

Ich habe APP jetzt nach Luftverkehrskontrolle umgeleitet und dort die Erklärung eingefügt.--Florian Marchon 16:41, 17. Apr 2006 (CEST)

Bitte in den Lemmata keine AKü-Sprache (Abkürzungssprache). [[APproch Procedure]] = Anflugkontrolle für startende und landende Flugzeuge bitte. JARU 00:42, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Moin ,

APP heißt nur Approach, nix mit "Procedure"!! Anflugkontrolle ist richtig, man könnte es auch Approach Control nennen! Frankygth 08:35, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


Approach ist Anflugkontrolle OHNE Radar (nur über entsprechende Verfahren). Wird die Anflugkontrolle mittels Radar bewerkstelligt, heißt das ganze 'Arrival', aber umgangssprachlich (bei Piloten und auch bei den Lotsen) wird die Anflugkontrolle, egal ob mit oder ohne Radar immer nur Approach genannt.

Grüße

Saigor

Artikel-Überschneidung[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dass man die Artikel Luftverkehrskontrolle und Flugsicherung thematisch zusammenfassen sollte, da sie eigentlich das selbe Thema zum Inhalt haben, jedoch andere Teilaspekte betrachten. Sie würden zusammen einen wesentlich abgerundeteren Artikel ergeben. Ich verfüge selbst über genügend Kenntnisse zur Materie. Falls niemand anderer Meinung ist, werde ich die Artikel selbst zusammenfügen. --Florian Marchon 16:41, 17. Apr 2006 (CEST)

Nein, sollte man nicht, da die Flugverkehrskontrolle (so heißt es übrigens richtigerweise) nur ein Teil der Aufgaben der Flugsicherung sind. Flugsicherung ist ein großes Spektrum in verschiedensten Bereichen. Deshalb ist die Flugverkehrskontrolle als eigenständer Beitrag zu sehen. Gruß Frankygth 00:26, 19. Apr 2006 (CEST)

Die Luftverkehrskontrolle ist meiner Ansicht nach ein Teil der Flugsicherung und dies ist unter dem Artikel "Flugsicherung" auch so widergegeben (siehe Aufgaben der Flugsicherug, 2. Punkt). Denke es ist sinnvoll, dies als eigenen Beitrag stehen zu lassen. Gruss Dominik

Habe den Baustein wieder entfernt und alles beim Alten belassen. Gruss --Florian Marchon 19:13, 26. Apr 2006 (CEST)
Habe konserquenter Weise den Artikel Flugverkehrskontrolle in die Kategorie:Flugsicherheit verschoben. Berlinschneid 18:01, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wer sich einen Überblick über ein Thema verschaffen will, liest nicht eine ganze Anzahl von langatmigen Artikeln, die jeweils von Mehr-oder-weniger-Experten verfaßt wurden. Es wäre wirklich eine gute Idee, einen Übersichtsartikel zu verfassen, der dann natürlich von weitergehenden Artikeln ergänzt werden kann. Die meisten Leser werden wissen wollen, was in einem Tower am Flughafen passiert, und vielleicht auch noch, wie es passiert. Ob es sich um Flugverkehrskontrolle, Flugsicherung oder sonstwas handelt, weiß man hinterher.

Privatisierung der Flugsicherung[Quelltext bearbeiten]

In der heutigen Ausgabe der Tagesschau lief ein Beitrag, wonach der Bundespräsident eine Privatisierung der Flugsicherung abgeleht hat. Ich begrüsse diese Entscheidung, da auch ich der Ansicht bin, daß eine solche Aufgabe hohheitlich sein und BLEIBEN sollte. JARU 00:29, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

so wie es ausschaut wird der Gesetzgeber wohl das Grundgesetz ändern, um dennoch aus Gründen der "Konkurrenzfähigkeit" die Flugsicherung zu privatisieren - leider. Dann muss auch der Präsi ja-sagen...(nicht signierter Beitrag von 159.51.236.194 (Diskussion) 08:21 25. Oktober (CEST))

Weitere Informationen[Quelltext bearbeiten]

Ich stelle die umfangreichen Informationen eines Fluglotsen mal in die Diskussion, da nicht möchte, dass diese Quelle wegen Slashdotting offline geht. 84.173.225.43 12:44, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

DFS seit 1993 in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das LuftVG ist seit 2006 insoweit geändert, da es nicht mehr lautet: "die DFS übt die Lufthoheit aus...", sondern: die für die Flugsicherung zuständige Stelle übt die Lufthoheit aus". Und das ist nicht mehr alleine die DFS. Wie ich schon geschrieben habe üben zur Zeit 6 Flugsicherungsprovider ihren Dienst in der BRD aus. Deswegen ist es falsch zu schreiben, die DFS hätte die alleinige Lufthoheit über Deutschland. Dem ist seit 2006 nicht mehr so. Gruß --Frankygth 15:01, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ich hoffe, daß es jetzt richtig erklärt ist - DFS ist die zuständige Stelle / Lufthoheit hat m.E. weiterhin der Staat (Bundesrepublik), der dies an die zuständige Stelle (sind damit auch die anderen fünf Provider gemeint?) delegiert hat, oder ?Gruß--Mib18 22:40, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
hmm, nicht so ganz! die für die Flugsicherung zuständige Stelle ist je nach Aufgabengebiet mal die oder mal die Flugsicherung! Zum Beispiel für den Anflug Friedrichshafen oder Lübeck ist Austro Control die für die Flugsicherung zuständige Stelle! Gutachten nach §31 Abs. 3 LuftVG ist die DFS die für die Flugsicherung zuständige Stelle (als Beispiel). Und genau das hat der Bund jeweils an die 5 anderen Flugsicherungsorganisationen delegiert, je nach fall ist eine andere Flugsicherung tätig. Gruß--Frankygth 23:08, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Kennst dich ja gut aus.. Da blickt ja keiner mehr durch!. Am Besten, man lässt diese Feinheiten weg und schreibts halt so wie jetzt - 6 verschiedene Provider und gut iss..Die meisten Leser werden wohl die zuständige Stelle entweder wissen oder nicht benötigen--Mib18 23:13, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Der Text ist insgesamt irreführend, denn das Lemma Flugsicherung (Deutschland) führt hierher. Ich finde aber schon, dass die DFS am Anfang erwähnt werden sollte. --2001:9E8:79DB:B401:69C1:D1F4:77BE:82C0 19:24, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Nein sollte sie nicht, du bist eingeladen eine Artikel Flugsicherung Deutschland zu erstellen. Selbst der § in der Einleitung ist deplaziert. Es geht hier um Flugsicherung weltweit. --Salier100 (Diskussion) 20:02, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Unglückliche Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Die Verschiebung dieses Artikels von Flugsicherung nach Flugsicherung (Deutschland) halte ich nicht für sinnvoll, denn im Artikel geht es ja längst nicht nur um die Situation in Deutschland. Die neu angelegte BKL Flugsicherung verweist für die eigentliche Flugsicherung auf Flugverkehrskontrolle; dies ist ebenfalls nicht ganz zutreffend, da die Flugverkehrskontrolle nur einen Teilbereich der Flugsicherung darstellt, wie bereits weiter oben auf dieser Diskussionsseite festgestellt worden ist. Daher schlage ich vor:

  1. Verschiebung der BKL nach Flugsicherung (Begriffsklärung)
  2. Rückverschiebung dieser Seite nach Flugsicherung

Um keinen Edit-War anzuzetteln, werde ich das Ende dieser Woche durchführen, wenn es keine wichtigen Einwände gibt. Grüße --Bildungsbürger (Diskussion) 21:57, 8. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Von mir aus, wenn du dir sicher bist, dass der Terminus "Flugsicherung", so wie es jetzt im Artikel Flugsicherung (Deutschland) dargestellt ist, (zumindest) auch auf die Schweiz und auf Österreich die anwendbar ist und die Einleitung entsprechend angepasst wird, d.h. auf die gesetzlichen Grundlagen in den beiden Ländern eingeht. Ansonsten könnte man die Artikel aufteilen, was ich eigentlich bevorzugen würde (d.h. ein Artikel "Flugsicherung" und einen Artikel zu Deutschland, so wie wir das auch in anderen Themen handhaben, d.h. Artikel aufteilen) --Filzstift  09:00, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Flugsicherung ist ja kein rein gesetzlich-rechtlicher Begriff. Und das, was Skyguide und Austro Control betreiben, heißt doch auch Flugsicherung, oder? Im Artikel Fluzgsicherung können dann erstmal Abschnitte "Flugsicherung in Österreich" und "Flugsicherung in der Schweiz" rein, in denen Landesspezifisches behandelt werden kann. Wenn die sehr umfangreich werden, kann man immer noch aufteilen... --Bildungsbürger (Diskussion) 09:11, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten

So, jetzt fang ich mal mit der Verschieberei an. --Bildungsbürger (Diskussion) 22:16, 12. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Rückständige Länder[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne die Aussage, wonach eine Flugsicherung bzw. allgemein Luftraumüberwachung in vielen rückständigen Ländern (namentlich in Afrika) nicht existiert und jeder rumfliegen kann wie er will. Ist das so?--Antemister (Diskussion) 19:14, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

@Antemister:Flugsicherung existiert in den meisten Gebieten der Erde nicht. ;) Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Luftraum#Luftraumstruktur, Luftraumklassen F und G. Es gibt sogar Instrumentenflüge, wo aber jede Besatzung selbst Kollisionen vermeiden muss - und per Funk durchgibt "Wir fliegen auf Höhe blabla...". In den USA ist einmal in einem unkontrollierten Luftraum ein Geschäftsflugzeug (unter Sichtflugbedingungen, aber mit einem IFR-Flugplan unterwegs) mit einem Segelflugzeug zusammengeknallt, hat glücklicherweise keine Verletzte gegeben. Schuld hatte der Pilot des Geschäftsjets, da er mit seinem schnelleren Flugzeug hätte ausweichen müssen. Die Flughöhen, in welchen Verkehrsflugzeuge üblicherweise unterwegs sind, dürfte aber ohnehin der kontrollierten Luftraumklasse C entsprechen: D.h. Flugplan einreichen, und Flugsicherung ist für die Separation der Flugzeuge zuständig. Da aber der Verkehr nicht so dicht ist, kann mans etwa in Afrika wie auf den North Atlantic Tracks machen: Man teilt jedem Flugzeug eine Höhe und eine Route zu, und dann fliegen sie stundenlang, ohne dass sie mit einer Flugsicherung Kontakt haben. Und dann gibt es noch diese Regel: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Semicircular_rule_ifr.png --Keimzelle talk 23:25, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Rhein-Neckar Flugplatz GmbH[Quelltext bearbeiten]

Ich kann nicht erkennen, inwieweit die Rhein-Neckar Flugplatz GmbH Flugsicherungsaufgaben wahrnimmt. --Dirk Lenke (Diskussion) 16:34, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Der Flugplatz Mannheim hat eigenes, vom BAF zertifiziertes Flugsicherungspersonal. Ergo nimmt die GmbH auch Flugsicherungsaufgaben wahr.... Grüße--Frankygth (Diskussion) 17:18, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Alles klar, vielen Dank für die Antwort. Gruß --Dirk Lenke (Diskussion) 17:20, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten