Diskussion:Flurbereinigung

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kai.pedia in Abschnitt Waldflurbereinigung
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So, habe den Artikel mal überarbeitet undergänzt. Das Ablaufschema gefällt mir noch nicht 100%ig, Literaturhinweise wären gut und vor allem zur Kritik sollte noch einiges rein, vielleicht auch ein Kapitel: Historie oder so...

Zur Kritik habe ich zwar schon einige Idee, weiß aber nicht wie ich das neutral ausdrücken soll. Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Schön wären auch Bilder (vorher/nachher)


aus dem Lemma "Ausführungsanordnung in der Flurbereinigung" (jetzt Redirect)[Quelltext bearbeiten]

Das stand unter dem oben angegebenen Lemma: "Ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar geworden, ordnet die Flurbereinigungsbehörde seine Ausführung an. Zu dem in der Ausführungsanordnung (AAO) zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (Surrogationsprinzip). Da zeitlich gesehen, die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Kataster usw.) erst nach der AAO berichtigt werden, bewirkt die AAO einen Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs und der Flurbereinigungsplan dient als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes kann auch vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet werden. Diese vorzeitige Ausführungsanordnung soll Nachteile durch eine Verzögerung vermeiden.

In der AAO können Überleitungsbestimmungen den Besitzübergang regeln. Überleitungsbestimmungen sind Allgemeinverfügungen (d.s. ebenfalls Verwaltungsakte), die separat angefochten werden können."

Bitte bei Flurbereinigung einbauen, so macht das Lemma wenig Sinn. Plehn 16:58, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Kannst Du gerne übernehmen! Du kannst doch nicht einfach ein Lemma dicht machen und dann Anweisungen erteilen! Wenn Du grad beim ändern bist, gilt dies auch für die Lemma: Flurbereinigungsbeschluss ; Vorläufige Besitzeinweisung ; Schlussfeststellung und Teilnehmergemeinschaft --- ISpeech 11:14, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Du hast recht: insofern als ich dämlicherweise eine Baustelle hinterlassen habe. Allerdings: das Lemma stand auf überarbeiten und ich habe auf der Disk ohne Resonanz einen Beitrag hinterlassen. Ich habe es revertiert, das hättest Du auch machen können. (deshalb ist das ja ein Wiki) Das wichtigste: jede Wette, dass es für den Leser (für den machen wir das ja hier) absolut das sinnvollste ist, wenn er die Sachen im Zusammenhang, nämlich in einem großen Lemma sieht. Können wir gerne auf "Fragen zur WP" diskutieren - ich wette dass das 90 Prozent der Leute hier so sehen. So kleinteilig sind die Lemmata nicht tragfähig. Eilige Grüße Plehn 09:09, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Ich hatte ganz vergessen die Ausführungsanordnung auf Beobachten zu stellen, deshalb habe ich davon nichts mitbekommen. Prinzipiell hast Du schon Recht. Vor der Erstellung der Lemmata habe ich mir auch überlegt, diese in dieses Lemma einzubauen. Jedoch war mir der Aufwand zu hoch, da der Artikel Flurbereinigung fast komplett hätte überarbeitet werden müssen, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Vielleicht werde ich mich mal heranwagen. Vielleicht gibt es noch andere Interessierte, die mitmachen wollen/können (gilt als Aufruf). ISpeech 12:20, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin schon mäßig daran interessiert, habe aber wenig Zeit, und auch keine Ahnung vom Thema. Grüße Plehn 14:43, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde an einer Überarbeitung mitarbeiten, Stecke im Thema direkt drin. --Landmesser 16:08, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Teilnehmergemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, "bildet sich" die Teilnehmergemeinschaft nicht, sondern sie entsteht mit Rechtskraft des Flurbereinigungsbeschlusses kraft Gesetzes. Vielleicht kann das mal jemand überprüfen und ggf. berichtigen.

--Wolfgang Fieg 12:36, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Das stimmt, und steht auch so im Artikel: Die Teilnehmer bilden gemeinsam die so genannte Teilnehmergemeinschaft, welche sich durch den Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts gründet. Grüße, Nothere 13:20, 8. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Waldflurbereinigung[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Zum Thema Waldflurbereinigung gibt es kein eigenes Lemma. Wäre es möglich, hier einen Abschnitt für solche Sonderformen, wie auch Weinbergsflurbereinigung usw. zu ergänzen? Wer kennt sich damit aus? --kai.pedia (Dis.) 13:48, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Flurbereinigung / Flurneuordnung[Quelltext bearbeiten]

Hinweis: In Baden-Württemberg (BRD) z.B. ist inzwischen die offizielle Bezeichnung "Flurneuordnung" um die so der Verbesserung und Weiterentwicklung der Flurbereinigunsverfahren gerecht zu werden. Das träfe in verschiedenen Abschnitten zu. Mag aber sein, das dies nur in Baden-Württemberg so ist.

Dieses Lemma und Flurbereinigung (Deutschland) sind in Teilen deckungsgleich. Ist es nicht besser, den zweiten hier zu integrieren in einem Unterkapitel "Verfahren in Deutschland"? --roboT 13:47, 12. Mär. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Tobor (Diskussion | Beiträge) )