Diskussion:Forenhaftung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 46.115.181.164 in Abschnitt BGH-Urteil
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ich finde den artikel relativ schwer verständlich geschrieben und auch zu wenig umfangreich: es gehen doch auch immer wieder grusel-geschichten bezüglich abmahnwelle herum, die besagen, dass irgendwelche forenbetreiber zu geldstrafen verurteilt wurden oder werden können, wenn zb ein user nur ein urheberrechtgeschütztes avatar- oder signatur-bild hat (was im netz ja bestimmt millionenfach der fall ist) oder gar weil jemand als nickname irgendeinen markennamen verwendete.
wie sieht die rechtlage in solchen dingen aktuell konkret aus? das gehört doch alles zum thema "forenhaftung" oder nicht?


Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel tut so, als gehe es bei dem Thema nur um einen einzigen Fall. Fast schon ein Löschkandidat, nur der letzte Abschnitt reißt ihn gerade noch su heraus, da dort einige Urteile stehen. Das gehört alles viel allgemeiner dargestellt.--cromagnon ¿? 09:52, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Linkhaftung in Foren[Quelltext bearbeiten]

Dazu steht hier nichts, und Zulässigkeit und Haftung für Hyperlinks geht auch nicht darauf ein. (nicht signierter Beitrag von 194.95.59.130 (Diskussion) 13:42, 14. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

BGH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

http://www.sueddeutsche.de/digital/auskunftspflicht-von-internetportalen-bgh-schuetzt-anonyme-online-kommentare-1.2025513 46.115.181.164 11:30, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten