Diskussion:Fortgeschrittene elektronische Signatur

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:810B:4C0:18B8:4DF5:6BDD:9042:3C84 in Abschnitt Authentizität und Unverfälschtheit
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Was sind die technischen und gesetzlichen Anforderungen?[Quelltext bearbeiten]

hallo ich muss für meine WI unterricht wissen was die technihschen und gesetzlichen anforderungen einer Fortgeschritttenen, elektonischen Signatur sind. Ich bitte um Informationen! küsschen Kitti--79.207.64.173 10:05, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

VERALTET![Quelltext bearbeiten]

Achtung dieser Artikel ist insgesamt veraltet. mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (sog. eIDAS-Verordnung) sind alle im Artikel genannten Normen außer Kraft getreten.

(EU) Nr. 910/2014, Abschnitt 4, Artikel 26 ist übertitelt mit »Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen«. Sicher ist 1999/93/EG aufgehoben, wie (EU) Nr. 910/2014 gleich am Anfang ausweist, aber alle übrigen Punkte sind fast buchstabengenau übernommen. Einzig 3. heißt jetzt c) und schwächt etwas ab. --Rittervomnie (Diskussion) 15:02, 28. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Authentizität und Unverfälschtheit[Quelltext bearbeiten]

"Authentizität und Unverfälschtheit" ist ja wohl wenig sinnvoll. Authentizität bedeutet ja Echtheit und echt ist das Gegenteil von falsch, somit ist Authentizität ja das gleiche wie Unverfälschtheit (nicht signierter Beitrag von 2A02:810B:4C0:18B8:4DF5:6BDD:9042:3C84 (Diskussion) 14:44, 29. Jan. 2020 (CET))Beantworten