Diskussion:Frachtführer

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Scandi
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Hier müsste es eigentlich noch was zur Problematik der Scheinselbständigkeit geben. -- mawa 02:10, 6. Okt 2004 (CEST)

Nein, sobald einer eine EU-Lizenz hat und ein Fahrzeug auf ihn angemeldet ist, gilt er nicht mehr als scheinselbstständig. Jörg Pauly

Es gibt mittlerweile zumindest in Deutschland keine Vorschrift mehr, dass man den Frachtführer am Fahrzeug kenntlich machen muss. Entsprechenden Text hab ich geändert.Jörg Pauly


In der Seefahrt und in der Luftfahrt sind der Kapitän beziehungsweise der Flugkapitän die ausführenden Frachtführer.

Kann dafür jemand eine Quelle nennen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist. Der Frachtführer ist normalerweise das Unternehmen, welches das Fahrzeug betreibt, aber nicht die Person selbst, die das Fahrzeug führt oder befehligt (Ausnahme könnte evtl. sein, wenn beispielsweise der Flugkapitän zugleich selbstständiger Unternehmer ist und das Flugzeug auf eigene Rechnung betreibt... das dürfte aber in der Praxis nicht der Normalfall sein). --Scandi 19:17, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe das jetzt entfernt, und ebenso den Satz „Im Landtransport sind der Kraftfahrzeugführer beziehungsweise der Lokführer die ausführenden Frachtführer“, denn das ist sachlich falsch. Wenn jemand anderer Meinung ist, lasse ich mich gerne anhand Nennung einer Quelle eines Besseren belehren. Gruss, --Scandi 11:08, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten