Diskussion:Fraktionsdisziplin/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Adalbert98 in Abschnitt Gewissensentscheidungen
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EU

EU-Parlament? Selbstdarstellung: http://www.europarl.europa.eu/news/public/story_page/008-55558-131-05-20-901-20090511STO55548-2009-11-05-2009/default_de.htm. --77.75.207.251 03:03, 6. Nov. 2009 (CET)

Im Europäischen Parlament ist die Fraktionsdisziplin traditionell eher niedrig, da die Fraktionen sehr heterogen sind und die europäischen Parteien kaum Sanktionsmöglichkeiten haben, wenn nationale Parteien von der Fraktionsdisziplin abweichen. Mit den zunehmenden Kompetenzen und der damit verbundenen "Professionalisierung" des Parlaments hat die Fraktionsdisziplin seit den 1990er Jahren allerdings immer mehr zugenommen. Die Quote der Abstimmungen, wo Fraktionen geschlossen abstimmen, beträgt zurzeit zwischen 84% (GUE-NGL) und 96% (Grüne/EFA), mit der europaskeptischen EFD-Fraktion als Ausreißer nach unten (45%), siehe hier. Sollte das in den Artikel aufgenommen werden? --El Duende 00:02, 15. Mär. 2010 (CET)
Ich habe die Prozentangaben zu den Parteien mal aktualisiert.C-Kobold (Diskussion) 06:58, 22. Jun. 2018 (CEST)
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Sklave der Partei

Ist der Abgeordnete nur noch ein Sklave der Partei? Und somit der § 38 GG nur noch eine leere Hülle? Aktuelle Beispiele(Vergabepraxis direktwahlkreise, Listenplätze) zeigen dies sehr deutlich.Die daraus resultierende Abhängigleit von der Partei schlägt sich in den zunehmend einheitlicheren Abstimmungsergebnissen wieder! searcher (nicht signierter Beitrag von 139.11.6.204 (Diskussion) 10:43, 17. Okt. 2005 (CEST))

Fraktionswechsel

Ich finde auch, daß der Artikel ziemlich unkritisch mit der derzeitigen Praxis umgeht und eigentlich nur Vorzüge auflistet. Außerdem ist mir nicht klar, warum Fraktionswechsel umstritten sein sollen. (nicht signierter Beitrag von 139.11.6.204 (Diskussion) 10:43, 17. Okt. 2005 (CEST))

Fraktionswechsel sind umstritten da die Stimmen bei der Bundestagswahl für Parteien (die Erststimme spielt für die Stärkeverhältnisse im BT eine untergeordnete Rolle) gestimmt wird. Wechselt nun ein Abgeordneter die Fraktion ändert er quasi das Wahlergebniss auf eigene Faust, was mit Änderungen in der Bevölkerung übereinstimmen kann, aber nicht muss.--G 18:08, 9. Jul. 2006 (CEST)

Fraktionsdisziplin in der Regel sehr wohl in der Geschäftsordnung!

z.B. SPD Brandenburg

Fraktionsdisziplin

  1. Die Fraktionsmeinung wird durch Mehrheitsentscheid gebildet. Es wird von jedem Fraktionsmitglied erwartet, dass es sich – außer bei Gewissensfragen – der Fraktionsmeinung anschließt.
  2. Fraktionsmitglieder, die sich den Beschlüssen der Fraktion nicht anschließen wollen, haben die Fraktion rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.
  3. Fraktionsinterne Vorgänge und Tatsachen sind vertraulich zu behandeln.

--212.202.70.90 11:22, 1. Feb. 2007 (CET)

Welche Geschäftsordnung ist das? Auf jeden Fall nicht die des Landtags, oder?--G 21:47, 1. Feb. 2007 (CET)
Daran muss sich aber kein Abgeordneter halten, da dieser Passus eindeutig verfassungswidrig ist. Artikel 38GG schützt den Abgeordneten genau vor solchen Versuchen. 85.176.5.25 16:05, 7. Feb. 2011 (CET)
Ich nehme mal an, das wird die Geschäftsordnung der Fraktion sein, und die Formulierung "Es wird ... erwartet", die Ausnahme von Gewissensfragen, die Aufforderung, bei abweichendem Abstimmungsverhalten vorher Bescheid zu sagen, verdeutlicht ja, wie weich das ist. Was für einen Abgeordneten eine Gewissensfrage ist, ist ihm ja immer selbst überlassen; ein Fraktionsausschluss nach der Geschäftsordnung also allenfalls durch ein Ausbleiben der vorherigen Information zu begründen. Also wohl kein Konflikt mit Art. 38 GG, aber auch kein echter Zwang. --El Duende 16:18, 7. Feb. 2011 (CET)
Wenn sich eine politische Partei eine solche Geschäftsordnung gibt, steht sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes (Art. 38 GG) und ist nach Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig. Sie beeinträchtigt die freiheitliche, demokratische Grundordnung, wonach die Volksvertreter nur vom Volk beauftragt werden und nur ihrem eigenen Gewissen unterliegen (und nicht dem eines Vereins/einer Partei).--Wikiseidank (Diskussion) 13:32, 23. Mär. 2015 (CET)

Was ist mit Abgeordneten geschehen, die ihrem Gewissen den Vorrang gegeben haben

Es wäre interessant, zu wissen, ob es Parteien gibt, die einen solchen Mut honoriert haben. Oder braucht man dafür keinen Mut in einer Demokratie? Austerlitz -- 88.72.6.113 17:28, 6. Mär. 2007 (CET)

88.72.6.113 21:36, 6. Mär. 2007 (CET)
88.72.6.113 21:59, 6. Mär. 2007 (CET)

Kein Fraktionszwang in der Weimarer Republik

Wieso haben damals die meisten Parteien dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt? Wieso haben die meisten Abgeordneten nicht dagegen gestimmt?

Austerlitz -- 88.72.6.113 22:14, 6. Mär. 2007 (CET)

Warnungen vor dem Nationalsozialismus gab es offenbar genug, Hans-Jochen Vogel/Klaus Schönhoven (Hg.)Frühe Warnungen vor dem Nationalsozialismus, Ein historisches Lesebuch

88.72.6.113 22:24, 6. Mär. 2007 (CET)

Kabinett Müller II

In dem Abschnitt Streit um den Panzerkreuzer A ist folgendes zu lesen:

  • In der Reichstagsabstimmung über diesen Antrag herrschte am 15. November 1928 strenger Fraktionszwang, so dass auch die drei SPD-Minister und der Kanzler gegen den Regierungsbeschluss stimmen mussten, den sie Wochen vorher im Kabinett noch mitgetragen hatten. Dies kam einem Misstrauensvotum gegen sich selbst gleich. Dieses Abstimmungsverhalten wurde den Sozialdemokraten in der bürgerlichen Öffentlichkeit als Mangel an Regierungsfähigkeit vorgehalten. Joseph Wirth vom Zentrum sprach offen von einer „schleichenden Krise des deutschen Parlamentarismus“[9] Das Abstimmungsverhalten der Sozialdemokraten konnte die Bewilligung von Geldern für den Panzerkreuzerbau zudem nicht verhindern, denn die bürgerlichen Parteien brachten eine Mehrheit gegen den SPD-Antrag auf Stopp des Rüstungsvorhabens zustande.

Schwer zu verstehen.

Austerlitz -- 88.72.9.164 12:11, 15. Apr. 2007 (CEST)

Die Meinung der Fraktion: "allgemein anerkannt"

Eine solche Formulierung sollte meines Erachtens in der Wikipedia nicht auftauchen, solange sie nicht ausreichend durch Quellen belegt ist! - Es gibt keine allgemeingültige Wahrheit, nur Konsens. Basta! ;)

Besser wäre da, falls keine Quellen beigebracht werden können (beispielsweise Aussagen von Politikern zum Fraktionszwang (wobei ich auch Politiker nicht als "Allgemeinheit" anerkennen würde!)), eine Formulierung wie "Eine gewissen Fraktionsdisziplin scheint in einem parlamentarischen Regierungssystem nötig zu sein", da sie nicht den "Ritterschlag" zur Wahrheit enthält.

Aber auch das wäre sicher zu bezweifeln! - Eine gewisse Fraktionsdisziplin mag, wenn überhaupt, zum Erhalt des Fraktionssystems nötig sein, nicht aber für die parlamentarische Demokratie! - Diese würde auch problemlos mit imperativen Mandaten funktionieren oder wenn jeder Abgeordnete wirklich nur seinem Gewissen verpflichtet wäre. Nur die Parteien und ihre Fraktionen profitieren von diesem System. Rein mathematisch wäre es problemlos möglich, eine Situation herbeizuführen, in welcher der Fraktionszwang einer von einer überragenden Mehrheit der Abgeordneten nicht vertretenen Meinung zum Sieg verhilft! (Man nehme nur mal zwei hypothetische Fraktionen, eine mit einer Mehrheit von einer Stimme. - In dieser Fraktion wird - mit wiederum einer Stimme Mehrheit - eine Entscheidung herbeigeführt. - Nun hat also gut ein Viertel der Mandatsträger für etwas gestimmt, das mit Fraktionszwang nun mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen wird! - Und dieses System schimpfen wir Demokratie?! *scnr*)

Die Qualität der im Artikel stehenden Aussage ist also in meinen Augen der Wikipedia nicht zuträglich und ich bitte geneigte Autoren, dies zu beheben.

Thecrusher (nicht signierter Beitrag von Thecrusher (Diskussion | Beiträge) 13:18, 5. Mai 2007 (CEST))

Schließe mich dem an. Hätte Thecrusher das nicht schon so treffend formuliert, hätte ich mich eingeloggt und etwas ähnliches geschrieben. Diese Formulierung ist unpassend und ohne beleg. -- 92.204.66.128 14:37, 24. Jun. 2009 (CEST)

In der relativ demokratischen Schweiz kommt man offenbar auch ohne Fraktionszwang aus: Freies Mandat. -- 92.204.66.128 18:17, 24. Jun. 2009 (CEST)

Sektion "Gründe"

In dieser Sektion befindet sich momentan der Satz "Es kann durchaus eine Gewissensentscheidung sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da Alternativen (Regierungswechsel) oder [...]".

Diese Formulierung finde ich unglücklich, da es sich m.E. so liest, als ob die Alternative zur Zustimmung automatisch der Regierungswechsel ist. Dies scheint mir nicht der bisherigen historischen Situation (nicht einmal allein in Deutschland) zu entsprechen. Mit rein naiver Logik würde ich sagen: Die Alternative zur Zustimmung in einer Sachfrage oder zu einem Gesetz, ist die Ablehnung, bzw. eben kein Gesetz. Deshalb kann doch die Regierung oder Fraktion als solches durchaus weiter Bestand haben, solange eine grundsätzliche Übereinkunft auf eine bestimmte "Entscheidungsphilosophie" noch gegeben ist.

--80.144.70.162 23:51, 11. Nov. 2007 (CET)

Sprache

"Entscheidungspakete wieder aufgeschnürt" ... schreibt man so in einem Lexikon? --89.58.139.122 19:02, 19. Okt. 2009 (CEST)

Demokratieverständnis

"und die Abgeordneten verdanken der Partei ihr Mandat" Der Partei... klar... keinesfalls dem Wähler. Wo kämen wir dahin? (nicht signierter Beitrag von 88.152.130.116 (Diskussion | Beiträge) 16:20, 27. Okt. 2009 (CET))

Liebe Leser / Fehlende Inhalte?

Seufz - obige Diskussionen bedürfen wohl keines weiteren Kommentars. Soviel aber doch: wie bei vielen anderen Artikeln in der - deutschsprachigen - Wikipedia kann man auch hier nur empfehlen, mal in den älteren Artikelversionen zu stöbern, wenn man noch bischen mehr über den Fraktionszwang erfahren will, als da jetzt so steht. Z.B stand auch mal im Artikel, dass der Fraktionszwang dem Machterhalt einer Partei dient. Ist ja auch klar - Geschlossenheit zeigen, blos keine internen Diskussionen, blos keine Rebellen, lieber das "von oben"/dem Fraktionsvorsitzenden Vorbereitete abnicken, dann klappts für die Partei einfach besser mit dem Regieren. Das war nun einem Wikipedianer aber zu scharf formuliert, und abrakadabra, verschwundibus. Das ist aber nur ein Beispiel von den vielen derartigen, unscheinbaren Dingen, die aus solchen Artikeln nach und nach "verschwinden". Wie gesagt, klickt einfach mal in den alten Versionen rum und vergleicht selbst. Da mag dann mancher typo nicht korrigiert und manche Formulierung noch nicht glattgeschliffen sein, aber andererseits ist der Artikel plötzlich auch bissiger und nicht von - wer sowas macht, kann man nur mutmaßen - "gewissen Leuten" wohlwollend entschärft und zu allem Überfluss noch mit diversen Löschwarnungen versehen. Mein persönlicher Geheimtip: Besorgt euch alte Wikipedia-DVDs, z.B. die von 2007! Da stehen noch die interessentaren Dinge direkt im Artikel drin, die später dann "verschwanden", auch wenn dann natürlich das seitdem neu Hinzugekommene fehlen mag. Dafür ist aber auch vieles an Artikeln nicht gelöscht, was es heute nicht mehr in WP gibt. Bedenkt dabei: Was ihr zuhause auf eine silberne Scheibe gebannt besitzt, kann euch niemand "wohlmeinendes" mehr weglöschen, weil ihr es nach Meinung, nun ja, "gewisser Leute", lieber nicht lesen, wissen, denken sollt. Lustig wäre, so eine alte DVD mal ins Netz zu stellen, zum online-lesen-und-vergleichen. Viele Grüße... --91.5.216.179 17:35, 27. Okt. 2009 (CET)

Ich habe mal zum Spaß sogar mal meine DVD von 2005 heraus gesucht. Mit der noch älteren History (auch wenn der Snapshot nicht aufgeführt wird) ist soweit alles okay :) (3. März 2005 0:00 Uhr). Ich denke, man sollte einfach ein paar mehr Belege suchen. Die Vor- und Nachteile werden ja schon etwas dargestellt. Nur fehlt es etwas an Belegen. Könntest Du ein paar Dinge direkt angeben die Dir fehlen? (Link mit diff-ID, Liste?) Evlt. bekommt man die fehlenden Punkte ja überarbeitet wieder in den Artikel wenn man weiß wo nach gesucht wird. (Google Books, google scholar, OpenAccess, etc.)--212.100.59.157 19:28, 27. Okt. 2009 (CET)

FZ im aktuellen KoaV

Um hier mal etwas konstruktiveres zu schreiben: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist vermutlich - je nach Lesart - VI. ARBEITSWEISE DER KOALITION, S. 132 interessant, ich denke darauf wollte Anonymus60 hinaus. --212.100.59.157 18:59, 27. Okt. 2009 (CET)

Genau, dort steht der Satz : Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.--Anonymus60 19:06, 27. Okt. 2009 (CET)
Der gleiche Satz stand auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2005. Hab ich im Artikel nachgetragen.--Anonymus60 19:34, 27. Okt. 2009 (CET)
Prima. Ich habe dich mal etwas eingerückt. Ich lese gerade etwas: http://www.sueddeutsche.de/politik/574/436320/text/4/ und http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/art122,2828515
Was geben die Standardwerke über das politische System in Deutschland zu dem Thema her (Sonheimer/Bleek, Ismayr)? --212.100.59.157 19:48, 27. Okt. 2009 (CET)

Literatursammlung für Belege

Über google books findet man recht schnell:

Parlamentsrecht, Norbert Achterberg

Hier gibt es eine Menge zum FZ zu lesen. Leider habe ich jetzt nicht die Zeit und die Ruhe dazu dies eingehend zu prüfen. Aber auch Fußnoten mit weiteren Literaturhinweisen gibt es dort genug. Wer wagt sich daran?--212.100.59.157 19:58, 27. Okt. 2009 (CET)

Auch in "Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland" von Ulrich von Aleman wird in Kapitel 4.1 "Parteien in Recht" der Fraktionszwang thematisiert. (nicht signierter Beitrag von 84.58.39.32 (Diskussion | Beiträge) 00:30, 28. Okt. 2009 (CET))
Geschäftsordnungen der Parteien, Handbuch für die Parlamentarische Praxis, Heinrich G. Ritzel / Josef Bücker / Hermann Josef Schreiner, Bonner Kommentar (s. auch Fussnoten im Achterberg Buch - http://books.google.de/books?id=rdfPd2O9hmoC&lpg=PA219&ots=rGF5INwP_u&dq=Badura%20BK%20Art%2038%20Rdn&pg=PA215#v=onepage&q=&f=false) --79.197.157.62 13:33, 28. Okt. 2009 (CET)
Für den Beleg-Mittelweg: Model/Creifelds Staatsbürger-Taschenbuch, 59 (IV), S. 137 (30. Auflage, 2000), hier wird unter: IV. Die Abgeordneten des Bundestages noch einmal auf den Fraktionszwang eingegangen. Der förmliche Fraktionszwang, so Creifelds, sei verfassungswidrig; eine Fraktionsdisziplin sei zulässig solange dem Abg. die endgültige Entscheidungsfreiheit verbliebe. (Disclosure: Ich bin IP: 212.100.59.157, ich lese ab und an Fefes Blog. Ich bin kein Bot. Fühle mit auch nicht als Verführter eines Hetzblogs.) Diese Verfassugswidrigkeit (so sie denn stimmt) wird im Artikel noch nicht deutlich genug – gerade im ersten Erklärungssatz fehlt der Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit. Man sollte im Artikel das Dilemma des Abg. zw. Spannungsfeldern wie: Verantwortung, Wiederwahl, Erststimme, Zukunftsperspektiven, Machterhalt usw. durch Fachtexte, aber auch durch Zeitungstexte unterstützen, damit deutlicher wird, wie dies in der Praxis aussieht und genutzt wird und wo die mögliche Probleme bestehen. (Im Text steht dies ja schon in etwa so, nur fehlen die Belege) Auch wird im Creifelds das BVerfGE (40, 296) „Diäten-Urteil“ erwähnt, vermutlich um die Auslegung Richtung: Weisungs- und Gewissensfreiheit des Abg. zu unterstützen. (+ Anzeigeplichten der Betätigungen etc. Offenlegung von Bezügen, Mitglied_des_Bundestags#Lobbyismus_und_Nebent.C3.A4tigkeiten) (nicht signierter Beitrag von 212.100.60.57 (Diskussion | Beiträge) 15:04, 28. Okt. 2009 (CET))
Klingt zumindest kritisch, ist aber von mir ungelesen, da nicht online verfügbar:
* Wider das Gerede vom ‘Fraktionszwang’! Funktionslogische Zusammenhänge, populäre Vermutungen und die Sicht der Abgeordneten. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl), 29/1998, S. 323-347. Eine indirekte Online Variante oder zumindest etwas vom Verfasser fand ich hier: http://www.landtag.ltsh.de/pol_bildung/themenblaetter/Kapitel_2c.pdf
Ansonsten sollte man evtl. den Begriff förmlich noch genauer erklären. Irgendwo im Netz steht auch das der FZ die "Gretchenfrage der Demokratie" sei. Fand ich auch sehr einleuchtend. Kann jemand noch Sachen mit Randnummern aus einem GG-Kommentar belegen? -- 91.20.226.153 15:18, 29. Okt. 2009 (CET)

Deutschland und andere Länder

Gibt es Unterscheide beim FZ zw. BT und BR? Sollten diese hier dargestellt werden? Wie ist es anderswo? Gibt es Ideen das Dilemma anzugehen? (Geheime Vorabstimmungen, etc.)-- 91.20.226.153 15:30, 29. Okt. 2009 (CET)

Einen Fraktionszwang im deutschen Bundesrat (ist der mit "BR" gemeint?) kann es nicht geben, da es im Bundesrat keine Fraktionen gibt - siehe den Artikel dort. Ansonsten wäre es sicher interessant, noch weitere Parlamente anzuführen, da es ja in Sachen Fraktionsdiziplin sehr große nationale Unterschiede gibt: in den USA einen sehr weiten Spielraum für einzelne Abgeordnete, in Großbritannien dagegen die Tradition des whip und des sehr schnellen Fraktionsausschlusses etc. Wäre schön, wenn sich jemand der Sache annähme...--El Duende 00:02, 15. Mär. 2010 (CET)

Geschichte des Fraktionszwangs?

Ich fände es interessant zu wissen, seit wann eigentlich das Konzept des Fraktionszwangs existiert. Ist es so alt wie die Aufteilung des Parlaments in Fraktionen selbst? Seit wann wurde es strikt gehandhabt und hatte tatsächlich Sanktionsmechanismen zur Folge? Soweit ich weiß, war im deutschen Kaiserreich die SPD Vorreiter bei der Disziplinierung ihrer Abgeordneten, was einerseits eine Erklärung für ihre politischen Erfolge ist, andererseits zu dem unrühmlichen Fraktionsausschluss von Karl Liebknecht und später Hugo Haase und den anderen SPD-Abgeordneten führte, die im Reichstag gegen die Kriegskredite des Ersten Weltkriegs stimmten. Ich denke, das wäre noch eine interessante Ergänzung - hat jemand zuverlässige Belege dafür? --El Duende 00:02, 15. Mär. 2010 (CET)

Es heißt Fraktionszwang, Stupid

Google Fight hat immer Recht, ihr widerlichen verlogene-Politiker-hörigen Un-Rechthaber http://mypict.me.s3.amazonaws.com/upload/images4/upload/0/337/969/337969359-500x500.jpg Schreibt euch das hinter die Löffel, gez. DasVolk (nicht signierter Beitrag von 217.72.216.232 (Diskussion) 23:57, 16. Apr. 2012 (CEST))

Wo ist ein Abschnitt 'Kritik'?

Es sind im Artikel etliche Gründe für einen Fraktionszwang angegeben, aber keinerlei Kritikpunkte.--Slow Phil (Diskussion) 13:16, 16. Apr. 2012 (CEST) Das hat seine Gründe, bei einigen Themen ist es anscheinend erlaubt und bei anderen nicht. Ich selber halte mich was Politik betrifft, nicht mit dem Rechts-/Mitte-/Links-Schema auf und beschäftige mich mit Sachthemen. Mir ist allerdings aufgefallen, das in der Wikipedia bei ehr konservativen Standpunkten Kritik sehr Wohl erwünscht ist. Obwohl ich die Fraktionsdisziplin Allgemeinpolitisch auffassen würde, ist hier wohl auch keine erwünscht. --93.129.177.96 19:38, 26. Apr. 2013 (CEST)Morpheus

Schweiz

Als Leser vermisse ich einen Abschnitt über die Fraktionsdisziplin in der Schweiz. Täuscht mein Eindruck, dass sie in Zeiten der politischen Polarisierung bei den Polparteien eher zugenommen hat? --B.A.Enz (Diskussion) 18:49, 8. Aug. 2013 (CEST)

Lemma

Basierend auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonvention#Artikeltitel_und_Klammerzusatz handelt es sich bei "Fraktionsdisziplin" nicht um das WP-konforme Lemma, sondern vielmehr um "Fraktionszwang". Google-Treffer für Fraktionsdisziplin am 07.12.2013: 27300 gegenüber 82100 mit "Fraktionszwang". Ich schlage deshalb eine Änderun gdes Lemma vor. (nicht signierter Beitrag von 87.182.59.134 (Diskussion) 10:28, 7. Dez. 2013 (CET)).

Einspruch: -disziplin und -zwang decken sich eben nicht ganz. Ich bin dafür, den umfassenderen Begriff als Lemma-Titel aufzuführen. Nebenbei: Aus meiner Sicht ist Google-Demokratie in der Wikipedia ebenso unerwünscht wie ein Fraktionszwang in den Parlamenten. --B.A.Enz (Diskussion) 11:23, 7. Dez. 2013 (CET)

Fraktionszwang in der Zentrumspartei

Wie der wikipedia Seite über Eugen Bolz zu entnehmen ist, wurde er gegen seine Gewissensüberzeugung aufgrund von Fraktionszwang dazu gebracht, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen.

Austerlitz -- 88.72.9.164 10:41, 15. Apr. 2007 (CEST)

Offenbar hat man in Deutschland doch nicht so viel gelernt aus den Fehlern der Weimarer Republik... C-Kobold (Diskussion) 17:07, 24. Jun. 2018 (CEST)

Gewissensentscheidungen

Nach unserer Verfassung gibt es keine "Gewjjjjjissenseintscheidungen" bzw. einen Unterschied zwischen "normalen" und "Gewissens-"entscheidungen. Der GG-Artikel 38 ist da sehr eindeutig. Er betont einzig die Freiheit des Abgeordneten. Der Bezug auf das Gewissen ist nur ein Hinweis an die Abgeordneten, verantwortungsvoll mit dieser Freiheit umzugehen, mehr nicht.

Den Fraktionszwang - so wie das hier auch im Artikel richtig beschrieben ist - gibt es in Deutschland nicht. Die Fraktionsbildung ist jedoch der Versuch, die Freiheit des Abgeordneten auszuhöhlen, d.h. den einzelnen Abgeordneten unter Druck setzen zu können, so wie im Artikel auch beschrieben. Insofern ist bereits die Verwendung des Begriffs "Gewissensentscheidung" im Abschnitt "Deutschland" in dem Sinne wertend, als dass dadurch suggeriert wird, es gäbe wirklich in unserer Verfassung verschiedene Entscheidungsformen, die die Freiheit des Abgeordneten in unterschiedlicher Weise einschränken. Der Begriff "Gewissensentscheidungen" sollte deswegen besser vermieden oder nur in Anführungsstrichen und mit Erläuterungen verwendet werden, da man sich sonst eine bestimmte politisch gefärbte Sichtweise zu Eigen macht, die nicht in einen WP-Artikel gehört. 85.176.5.25 16:00, 7. Feb. 2011 (CET)

Dass das Grundgesetz mit (nettgemeinten) "Hinweisen" arbeitet, halte ich fuer unbegruendet. Dass die Parlamentarier nur ihrem Gewissen unterworfen sind ist KEIN Hinweis auf "verantwortungsvollen Umgang mit 'dieser Freiheit'" (was auch immer mit 'dieser Freiheit' gemeint ist), sondern die Verpflichtung nur der eigenen Meinung zu folgen und nicht der Meinung der Fraktion/Partei/Regierung/etc. --78.53.149.244 11:00, 29. Jun. 2017 (CEST)
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht nur ein "Hinweis". Er gibt dem Abgeordneten eigene Rechte (siehe: BeckOK GG, 55. Ed. 2023, Art. 38 GG Rn. 115 ff.).
Fraktionszwang gibt es nicht und wäre in DE verboten. (siehe: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 100. EL Januar 2023, Rn. 239-240.)
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG besagt, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Das gibt den Abgeordneten das Recht, alle parlamentarischen Entscheidungen nach der eigenen politischen Überzeugung zu treffen. (siehe: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 100. EL Januar 2023, Rn. 239-240.)
Fraktionsdisziplin wird grds. trotzdem als zulässig angesehen (siehe: Weber, Rechtswörterbuch, 30. Aufl. 2023 zu Fraktionszwang).
Außerdem: Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Damit kann das hier als erledigt markiert werden.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Adalbert98 (Diskussion) 13:33, 18. Sep. 2023 (CEST) --Adalbert98 (Diskussion) 13:33, 18. Sep. 2023 (CEST)

Regierung neuerdings in der GesetzGEBUNG taetig? Gewaltenteilung ade?

Zitat aus dem Wikipedia-Artikel: (Absatz 'Gruende', Punkt 4) "Ohne Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, da (...)die Gesetzgebung blockiert werden würde."

1) Leider kann ich die Quelle nicht ordentlich zuordnen, diese also auch nicht ueberpruefen. Woher kommen die Informationen genau?

2) Sollte die Regierung nicht die Gesetze ausfuehren und sich aus der Gesetzgebung raushalten? Dass die Regierung dem Parlament von ihren Noeten und Wuenschen berichtet ist eine Sache, aktiv (formell/informell) zu verhindern, dass den Wuenschen nicht nachgekommen wird, ist allerdings ein massiver Eingriff in die Gewaltenteilung. Schlimmer noch: Es ist nicht explizit nur die jeweilige Regierung, sondern das politische System ist insgesamt so angelegt.

3) Zitat aus Punkt 4: "von Abweichlern aus der eigenen Fraktion und von der Opposition (...) die Gesetzgebung blockiert werden würde" - Die Parlamentarier und potentiellen Abweichler sind in Deutschland doch Vertreter des Volkes lt. GG und in anderen parlamentarischen Demokratien ist es wahrscheinlich aehnlich, und nicht Verteter der Partei/Fraktion/Exekutive. Da nach der Wahl das Parlament zu > 50% aus Partei A und B besteht (oder absolute Mehrheit), diese dann eine Regierung bilden (Koalition) UND dazu auch noch Fraktionszwang/disziplin und strikte Einhaltung des Koalitionsvertrages besteht, ist die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive faktisch nicht mehr vorhanden.

Ist der Abschnitt 'Gruende' Propaganda und kennt jemand die Quelle? Dass Fraktionszwang/disziplin tatsaechlich Usus sind in Deutschland ist unbestritten, und das macht mir in Anbetracht der in Punkt 2) und 3) angefuehrten Sachverhalte ernsthaft Sorgen. 'Im Namen des Volkes' ist einfach nur noch blanker Hohn.

--78.53.149.244 10:34, 29. Jun. 2017 (CEST)

In parlamentarischen Demokratien wie in Deutschland sind die klassischen Gewalten eben üblicherweise weniger stark getrennt als in präsidialen Systemen wie den USA. Das nennt sich auch „Gewaltenverschränkung“. --Mama Leone (Diskussion) 11:29, 29. Jun. 2017 (CEST)
Danke fuer den Verweis, auch wenn eher Korrelation als Kausalitaet vorliegt. Eine Abhaengigkeit vom Praesidialen, um die Gewalten sauber zu trennen sehe ich nicht vorliegen. Lt. Bundesamt fuer politische Bildung (BPB) besteht die Gewaltenverschraenkung in der BRD aus dem Umstand, dass z.B. Regierungschef und -minister auch noch weiterhin im Parlament sitzen. In erster Linie ging es um die nicht zuordenbare Quelle des Absatzes 'Gruende'.
Mein Hinweis auf unzureichende Gewaltenteilung bezog sich konkret auf die Praemisse aus Punkt 4 in 'Gruende', die impliziert, dass die Legislative der Regierung keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten moege in ihrer "Arbeitsfaehigkeit".
Dass das Gebot aus Art. 38 GG (Nur dem Gewissen folgend) systematisch und dirigiert gebrochen wird, macht z.B. BK Merkels "diesmal wird abgestimmt nach dem Gewissen" (sinngemaess, bez. Abstimmung Homo-Ehe-Gesetzentwurf) ausreichend deutlich. (Neben den diversen formellen Vorkommnissen der "Disziplin" in Partei- und Fraktions-GO)
Weiterhin ging es mir um den Sachverhalt, dass durch die Installation von Fraktionsdisziplin/-zwang bzw. Parteidisziplin/-zwang - egal ob formell oder informell - eine Parteienoligarchie zumindest gefoerdert wird. --78.53.149.2 14:43, 30. Jun. 2017 (CEST)
USA? Gewaltenteilung? "Fallrecht" ist ja wohl das genaue Gegenteil von Gewaltenteilung. --2003:CC:E749:C600:1CD1:1B5F:227A:C968 12:56, 5. Sep. 2023 (CEST)
Für den Abschnitt Gründe fehlen generell Belege (Siehe oben).
Es ist üblich, dass die Regierung (Ministerien) Gesetzesentwürfe vorbereiten und dann ins Parlament geben. Also nein, die Regierung hält sich aus der Gesetzgebung nicht raus und das ist in DE auch so vorgesehen.
Die Fraktionsdisziplin wird im Übrigen als zulässig angesehen (siehe Weber, Rechtswörterbuch, 30. Aufl. 2023 zu Fraktionszwang).
Außerdem: Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Damit kann das hier als erledigt markiert werden.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Adalbert98 (Diskussion) 13:13, 18. Sep. 2023 (CEST) --Adalbert98 (Diskussion) 13:13, 18. Sep. 2023 (CEST)

Bundesverfassungsgericht

Mir fehlen im Artikel Hinweise auf das Bundesverfassungsgericht. Hat noch nie ein einzelner Abgeordneter oder eine Institution wie z.B. ein Landesparlament gegen die illegale Praxis des Fraktionszwanges geklagt? Warum wird dieses ungesetzliche Verhalten seit über 70 Jahren unwidersprochen hingenommen. Geht der Konsenz der Ignoranz wirklich so weit, daß sich niemand dagegen auflehnt? Wenn ich als Privatperson Anzeige erstatte, weil eine Entscheidung "meiner" Volksvertretung mittels Fraktionsdisziplin erzwungen wurde, wird diese Klage angenommen? Und ermittelt dann seriös ein Staatsanwalt? Ich bin juristischer Laie, vielleicht kann dies ein kompetenter Wiki-Mitarbeiter beantworten und ggf. in den Text einarbeiten. Ach ja, als ich vor 40 Jahren im Politikunterricht die gleiche Frage stellte, erhielt ich als Antwort nur ein Schulterzucken - jetzt möchte ich das endlich mal wissen ;-) Joethepoe (Diskussion) 09:55, 17. Feb. 2020 (CET)

Ne, hat kein Mandatsträger. Weil jeder der ein Mandat erringt sehr schnell feststellt, dass Fraktionsdisziplin notwendig ist, damit wir keine Bananenrepublik sind. In den Fraktionsarbeitsgruppen, Fraktionsarbeitskreisen und der Fraktionssitzung selber wird beinhart diskutiert und oft lange um Entscheidungen gerungen. Wenn schließlich in der Fraktionssitzung abgestimmt wird, wird dann aber erwartet, dass die Unterlegenen nach außen, die Mehrheitsmeinung vertreten, sonst würde jede Fraktion nach außen als Hühnerhaufen wahrgenommen werden, der für nichts steht. Zwang gibt es keinen! Es gibt nur eine Disziplin. Wer sich nicht daran hält, hat halt keine Chance auf höhere Ämter. Das ist in jedem Verein so und menschlich und normal. Einfach mal selbst um ein Mandat bemühen, Ihre Meinung ("ungesetzliches Verhalten") wird sich bei Erfolg sehr schnell ändern. --Berlinschneid (Diskussion) 22:33, 5. Mär. 2020 (CET)

→:Ich habe Verständnis für diese pragmatische Argumentation, dennoch bleibe ich bei dem Wort ungesetzlich, denn eine Formulierung im GG "Entscheidung nur nach dem Gewissen" schliesst nach meiner Meinung eine andere, fraktionsdisziplinierte Entscheidung aus, sobald sie dem persönlichen Gewissen des jeweiligen Abgeordneten widerspricht. Das kann nicht im Sinne des GG sein und es hat sich wohl über 70 Jahre keiner um die Lösung dieses gordischen Knotens ernsthaft bemüht ! --Joethepoe (Diskussion) 06:17, 24. Sep. 2020 (CEST)

Was ist die Konsequenz? Die Abgeordneten verklagen, weil sie mit ihrer Fraktion stimmen? Die Fraktionen verklagen, weil sie Sitzungen abhalten und dort abstimmen? --Berlinschneid (Diskussion) 18:22, 14. Okt. 2020 (CEST)
  1. Nein, bisher hat kein Abgeordneter dagegen geklagt. Wäre aber grds. vor dem BVerfG möglich.
  2. Nein, du kannst keine Anzeige erstatten, da es sich - selbst wenn ein Verstoß gegen Art. 38 GG vorliegen würde - keine Straftat vorliegt. Ein Staatsanwalt ermittel da gar nichts. Du selbst kannst sicher nicht klagen.
  3. Im Übrigen wird die Fraktionsdisziplin als zulässig angesehen (siehe Weber, Rechtswörterbuch, 30. Aufl. 2023 zu Fraktionszwang).
Damit ist das eigentlich erledigt.
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