Diskussion:Fraktionsloser Abgeordneter

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von ElTres in Abschnitt Wer rückt in den Bundestag für Fraktionslose nach?
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Die Auswirkungen der beiden Urteile werden mir durch den Artikel nicht deutlich. Es wäre also schön, wenn jemand mit dem nötigen Hintergrundwissen dieses auch für Laien verständlich im Artikel darlegen könnte. -- lley 20:46, 27. Aug 2005 (CEST)

In der Tat. Das dargestellte Fachwissen ist völlig unverständlich für Laien. --Pallando 12:48, 18. Mär 2006 (CET)
richtig, das ist auch der grund warum ich auf die Diskussuinseite geklickt habe, in der Hoffnung mehr Details zu erfahren. Sollte ergänzt werden. meine Vermutung: die Urteile bedeuten wohl dass ein einzelner, Fraktionsloser Abgeordneter z.B. nicht Mitglied im Innenausschuss werden kann, weil ja sonst das Wahlverhältnis nicht im Ausschuss "Abgebildet" würde (demnach hat ein Fraktionsloser ja ca. das Stimmrecht 1/600. Und wenn er jetzt im Ausschuss säße, dann hätte er dort wesentlich mehr Stimmen als 1/600). Ich erinnere mich in diesem zusammenhang das die beiden Abgeordneten der PDS im letzten Bundestag lediglich beratendes Stimmrecht in den Ausschüssen hatten. --E-qual !!! 16:19, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:39, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Zeitraum-Daten im Absatz „Fraktionslose Abgeordnete im Deutschen Bundestag …“[Quelltext bearbeiten]

Für die Bezeichnung der Tabelle sollte beachtet werden, dass man erst „fraktionsloser Abgeordneter im DBT“ sein kann, wenn man Abgeordneter im DBT ist (also nicht vor der Konstuituierung des jeweiligen Bundestages). Wenn auf das Datum der Erklärung der Fraktionszugehörigkeit Wert gelegt wird, sollte evt. mehr auf die Fraktionen an sich abgestellt werden (deren Existenz AFAIK auch begrenzt unabhängig von der laufenden Wahlperiode möglich ist) oder das Datum bei Daten vor Beginn der Wahlperiode als zusätzliche Info in einer besonderen Spalte aufgeführt werden. --mc005 (Diskussion) 13:33, 5. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

In der Tat konstituieren sich die Fraktionen bereits vor dem Bundestag. Mieruch ist daher "aus der Fraktion ausgetreten", im Gegensatz zu Petry, die "nicht eingetreten" ist. Ich versuche das mal besser darzustellen.--ElTres (Diskussion) 14:00, 5. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Wer rückt in den Bundestag für Fraktionslose nach?[Quelltext bearbeiten]

Sollte ein fraktionsloser den Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode verlassen, wer rückt dann für ihn nach? --Berlinschneid (Diskussion) 10:03, 28. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Der Nachrücker wird über die Liste der Partei, für die der Ausgeschiedene gewählt wurde, bestimmt. Falls er direkt und nicht für eine Partei mit einer Liste in diesem Bundesland gewählt wurde, findet eine Ersatzwahl statt. --D3rT!m (Diskussion) 22:13, 5. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ersatzwahlen gibt es nicht, es wird von der Liste nachgerückt. Falls diese erschöpft ist, gibt es keinen Nachrücker.--ElTres (Diskussion) 08:33, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Doch, gemäß § 48 Absatz 2 Bundeswahlgesetz findet eine Ersatzwahl statt, wenn der Nachrücker nicht über die Liste bestimmt werden kann, weil keine Liste existiert. --D3rT!m (Diskussion) 10:30, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, Du hast natürlich Recht. Ich hatte den Teil "nicht für eine Partei mit einer Liste" überlesen.--ElTres (Diskussion) 11:38, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten