Diskussion:Frank Neubacher

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Torte825 in Abschnitt Angaben auf der Homepage
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Angaben auf der Homepage[Quelltext bearbeiten]

Auf der Lehrstuhlhomepage [1] steht:

"Frank Neubacher studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Neuere Geschichte in Bonn und München. Seine Studien schloss er mit beiden Staatsexamina und einem Magister Artium ab."

Das ist sachlich definitiv falsch. Das Jurastudium (Studium findet an Universitäten statt) wird mit der ersten Staatsprüfung / dem ersten Examen beendet. Dann darf man promovieren, darf sich danach auch habilitieren. _Und zwar auch dann, wenn man niemals das Referendariat angetreten geschweige denn das zweite Staatsexamen (das einen reinen Ausbildungsabschnitt beendet) gemacht hat.

Ich verstehe Wikipedia so, dass man natürlich Quellen zitiert, das man aus diesen aber etwa nicht übernehmen würde "Mücken und Elefanten gehören zur selben Spezies", auch wenn das irgendwo steht. Hier liegt ein solcher Fall m.E. vor. -- Torte825 (Diskussion) 09:08, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Siehe zum Beispiel hier: Werner Beulke
"Beulke wuchs in Berlin auf. An der Freien Universität begann er ein Studium der Rechtswissenschaft. Nach zwei Semestern wechselte er für weitere zwei Semester an die Universität Tübingen und beendete das Studium schließlich an der Universität Göttingen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Sein Referendariat absolvierte er in Niedersachsen."
Das war für Frank Neubacher auch nicht anders. Gilt für jeden, der in Deutschland Jura STUDIERT und anschließend noch die praktische Ausbildung des Referendariats dranhängt. -- Torte825 (Diskussion) 09:17, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten