Diskussion:Franz Biebl

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt "Chordirektor"
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"Chordirektor"[Quelltext bearbeiten]

Das Amt "Chordirektor" existiert im kirchenmusikalischen bzw. laienmusikalischen Bereich nicht, schon gar nicht, wenn es, wie hier wohl der Fall, um nebenberufliche Tätigkeiten geht. Üblich wäre "Chorleiter", "Kirchenmusiker" o.ä. Von "Chordirektoren" spricht man am Theater bzw. im Opernbetrieb, auch bei Rundfunk- und Philharmonischen Chören. Mir scheint, hier wird versucht, einem kaum erfolgreichen Komponisten im Nachhinein lexikalische Relevanz zu verleihen. Ein Löschkandidat? Zumindest sollte man sich um nüchterne, sachlichere Ausdrucksweise bemühen. (nicht signierter Beitrag von 129.187.254.47 (Diskussion) 13:27, 6. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Es gibt keine genormten Titel für Chorleiter. Sofern "Chordirektor" an den genannten Kirchengemeinden in Thalhausen und Fürstenfeldbruck tatsächlich der offizielle Titel war (was möglich ist, und wofür [1] immerhin als Indiz dienen mag), kann das hier sehr wohl so stehen bleiben. Im Übrigen ist die Relevanz in diesem Fall so eindeutig nachgewiesen (z.B. fast 2.000 Katalogeinträge im Deutschen Musikarchiv), dass die Spekulation über Relevanzbemühung ziemlich lächerlich erscheint, zumal jedem Wissenden klar ist, dass "Chordirektor" auch nur ein Synonym für "Chorleiter" ist, also keine höhere Wertigkeit hat. --FordPrefect42 14:17, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Volle Zustimmung. --Concord 15:20, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Und noch etwas: auch die Unterstellung, bei den kirchenmusikalischen Posten habe es sich um "wohl [...] um nebenberufliche Tätigkeiten" gehandelt, geht an der Sache vorbei. Dem aufmerksamen Lesen des Artikels ist zu entnehmen, dass das nur zwei kurze berufliche Stationen waren, einmal am Anfang seiner Karriere und dann noch einmal 2 Jahre in der Umbruchphase nach dem Zweiten Weltkrieg. Ob haupt- oder nebenberuflich kann dabei getrost dahingestellt bleiben, da seine sonstigen Tätigkeiten (Dozent am Mozarteum, Referatsleiter beim Bayerischen Rundfunk und natürlich sein Wirken als Komponist) professionelle musikalische Tätigkeit hinreichend belegen. Für die Relevanzbetrachtung kann sein kurzes kirchenmusikalisches Wirken IMHO weitgehend außen vor bleiben, die Relevanz ergibt sich aus anderen Aspekten. --FordPrefect42 01:58, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten