Diskussion:Franz Bummerl

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.137.226.218 in Abschnitt Tscheche.....
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Ein tschechischer Musiker? Ich bin der Meinung, dass er Deutscher ist, oder? (nicht signierter Beitrag von 62.226.185.20 (Diskussion) )

Nun, zur Zeit seiner Geburt war es Tschechoslowakei. Ob er allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft hat, weiß ich nicht. Da er aber beim Musikkorps der deutschen Luftwaffe war, ist dies durchaus möglich.--Der Kaiserbass Portalleiter Wrestling 22:22, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ausstieg bei den Egerländern?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, weiß jemand, wann er ausgestiegen ist? das wäre evt. noch interessant. Man munkelt, er wäre im Streit mit Mosch gegangen. -- 109.193.24.162 11:55, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Tscheche.....[Quelltext bearbeiten]

....hier in Wikipedia ist es immer wieder amüsant, dass Bearbeitern und Diskutannten ganz einache Grundlagen allgemeiner Bildung fehlen. Bummerl war Sudetendeutscher , also Deutscher Nationalität (er gehörte zur Deutschen Minderheit in der Tschechoslowiakei), hat mit dem Anschluss des Sudetenlandes 1938 durch die damalige allgemeine Gesetzeslage die Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit wäre er nicht zur Wehrmacht einberufen worden. Aufgrund der sich gegen die Sudetendeutschen gerichteten Benesch-Dekrete nach dem Krieg im Jahr 1945 verlor er nochmals ausdrücklich (pro forma) von Seiten der Tschechischen Republik die Staatsangehörigkeit, wurde enteignet und ausgewiesen (Vertrieben; seine Familie zum Teil von Tschechen getötet). Aufgrund deutschem Recht wurde er auch nach dem Hitlerrregime 1945 als Deutscher geführt (also die Zuordnung Deutscher hat insoweit nichts mit den Nazis zu tun); ......und dann auch von dem demokratischen Nachkriegsdeutschland (=BRD) aufgrund des Bundesvertriebenengesetzes als "Deutscher" geführt und nochmals als deutscher Staatsangehöriger bestätigt (es hatte rechtlich keiner Einbürgerung bedurft). Übrigens: Grundlagen des Bundesvertriebenengesetzes befinden sich im deutschen Grundgesetz, das ist die Verfassung...und nicht von mir so daher geschrieben). Bummerl hatte war ethnisch/sprachlich/kulturell nie ein Tscheche und von der Staatsangehörigkeit her nur bis 1938 tschechoslowakischer Staatsbürger, 1945 wurde ihm die Aberkennung der tschechischen Staatsangehörigkeit nochmals ausdrücklich von Seiten der tschechischen Republik ("sicherheitshalber") bestätigt (wie allen Sudetendeutschen, um den tschechischen Raub und die Vertreibung an den Deutschen zu legalisieren). Also "Tscheche", das ist absurd und muss verschwinden. Gruß R. (nicht signierter Beitrag von 84.137.226.218 (Diskussion) 21:19, 31. Jan. 2012 (CET)) Beantworten