Diskussion:Freies Mandat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Treck08 in Abschnitt "Versuche der Einschränkung"
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"Niemand gegenüber verantwortlich"[Quelltext bearbeiten]

Diese Passage im ersten Satz ist irreführend: De facto muß sich ein Abgeordneter sehr wohl für sein Abstimmungsverhalten gegenüber seinen Wählern rechtfertigen, insbesondere wenn er wiedergewählt werden will. Ein freies Mandat ist außerdem nicht notwendigerweise von einer Abwahlmöglichkeit losgelöst. Daher sollte dieser Satz entweder gestrichen werden oder dahingehend umformuliert werden, daß er (rechtlich) weder zu einer Rechtfertigung noch zu einem bestimmten (Abstimmungs-)Verhalten gezwungen werden kann. (nicht signierter Beitrag von 88.66.7.103 (Diskussion) 00:04, 15. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Erledigt, bezog sich auf frühere Fassung. --Treck08 (Diskussion) 17:01, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

"Versuche der Einschränkung"[Quelltext bearbeiten]

Hier steht , der Wechsel über 50.000 DM entspräche in heutiger Kaufkraft 90.943 DM(!), auf der Wikipedia-Seite zur Person Helmut Hass ist von 90.943 EURO die Rede. Was ist richtig? Ich vermute hier einen Tipfehler. (nicht signierter Beitrag von 134.147.251.24 (Diskussion) 17:37, 18. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Erledigt, bezog sich auf frühere Fassung. --Treck08 (Diskussion) 17:01, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten