Diskussion:Freiheiten der Luft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8070:6382:ECE0:9056:AF30:6523:4A75 in Abschnitt Unvollständigkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Link BAZL:Die Freiheiten des Luftverkehrs als PDF[Quelltext bearbeiten]

geht nicht mehr! (nicht signierter Beitrag von Joachimk50 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 8. Jul 2013 (CEST))

Acht oder neun Freiheiten?[Quelltext bearbeiten]

Das schweizerische BAZL unterteilt die Karbotage in zwei Freiheiten:

a. Karbotage, wobei der Flug aus dem Heimatland kommt (Bsp: Flug Zürich - New York - Los Angeles mit Zusteigern in New York)
b. "Stand Alone Carbotage", die Flüger werden ausschließlich im Partnerstaat durchgeführt

Ist diese Einteilung international üblich oder ist das ein landesspezifischer Sonderfall, den man in einem Nebensatz erwähnen könnte? --Charliebravo 10:58, 14. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Unvollständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen von Freiheiten bezüglich des Transports wird lediglich von Passagieren oder Fracht gesprochen, nicht aber von Post, welche genauso von diesen Freiheiten umfasst wird.--84.185.96.31 12:22, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ist Post nicht einfach ein Spezialfall von Fracht? --2A02:8070:6382:ECE0:9056:AF30:6523:4A75 22:14, 5. Apr. 2023 (CEST)Beantworten