Diskussion:Freiheiten der Luft
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8070:6382:ECE0:9056:AF30:6523:4A75 in Abschnitt Unvollständigkeit
Link BAZL:Die Freiheiten des Luftverkehrs als PDF[Quelltext bearbeiten]
geht nicht mehr! (nicht signierter Beitrag von Joachimk50 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 8. Jul 2013 (CEST))
Acht oder neun Freiheiten?[Quelltext bearbeiten]
Das schweizerische BAZL unterteilt die Karbotage in zwei Freiheiten:
- a. Karbotage, wobei der Flug aus dem Heimatland kommt (Bsp: Flug Zürich - New York - Los Angeles mit Zusteigern in New York)
- b. "Stand Alone Carbotage", die Flüger werden ausschließlich im Partnerstaat durchgeführt
Ist diese Einteilung international üblich oder ist das ein landesspezifischer Sonderfall, den man in einem Nebensatz erwähnen könnte? --Charliebravo 10:58, 14. Nov. 2007 (CET)
Unvollständigkeit[Quelltext bearbeiten]
Im Rahmen von Freiheiten bezüglich des Transports wird lediglich von Passagieren oder Fracht gesprochen, nicht aber von Post, welche genauso von diesen Freiheiten umfasst wird.--84.185.96.31 12:22, 19. Sep. 2010 (CEST)
- Ist Post nicht einfach ein Spezialfall von Fracht? --2A02:8070:6382:ECE0:9056:AF30:6523:4A75 22:14, 5. Apr. 2023 (CEST)