Diskussion:Freiheitsentziehung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt Freiheitsentziehung gem. Zivil/Privatrecht
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Zugangsverhinderung zu einem konkretem Ort[Quelltext bearbeiten]

Nehmen wir mal an ein Arbeitnehmer (AN), z. B. ein angestellter Handelsvertreter, fährt um 8 Uhr mit seinem vollgeladenen Wagen ab. Seine Arbeitszeit endet laut Plan um 16.30 Uhr. Flexible Arbeitszeit ist vereinbart. Nicht verkaufte Ware muss er in ein Lager bringen das nicht mit dem Ursprungsort übereinstimmt (Auslagerung/Neukonfektionierung). Dies ist ihm von seiten des Betriebes so vorgeschrieben; ein unbedingtes Muss. Dieses AUSSENLAGER ist aber erst ab 16 Uhr geöffnet. Wenn der AN seine Tour schon um 15.30 beendet hat aber erst nach 16 Uhr wenn das Aussenlager geöffnet hat seine Arbeit beenden kann (ausladen nicht genutzter Ware), liegt eigentlich nicht dann auch schon eine Art des Freiheitsentzug vor? Flexible Arbeitszeit ist vereinbart! (nicht signierter Beitrag von 85.180.13.224 (Diskussion) 07:32, 28. Feb. 2016 (CET))Beantworten

das ist 1.) nicht durch staatliche Stellen durchgeführt und daher keine Freiheitsentziehung Sinne des Lemmas und 2.) kann sich der AN ja frei in der Welt bewegen und nur einen bestimmten Ort nicht aufsuchen. Bitte ggf. Freiheitsberaubung oder Nötigung diskutieren (bzw. einfach die dortigen Artikel mal lesen) - auch wenn das offensichtlich schon sehr abwegig ist. --gdo 09:39, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Freiheitsentziehung gem. Zivil/Privatrecht[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn damit gemeint. Beispiele wären gut. --129.187.244.19 12:52, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Vermutlich ist damit die Erzwingungshaft nach https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html gemeint. --ZxmtIst das Kunst? 21:31, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Die verschiedenen Haftgründe finden sich im Artikel Haft. Insofern handelt es sich um eine Überschneidung der Artikel. --Subamaggus (Diskussion) 23:27, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten
aber die Haft fällt nun mal unter einen Oberbegriff "Freiheitsentziehung" - ? --88.217.96.96 13:22, 31. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Meine Erachtens muss es in diesem Artikel mehr um die Unterschiede zwischen rechtmäßiger Haft und unrechtmäßiger Freiheitsberaubung gehen, beides fällt unter den Begriff Freiheitsentzug. Dementsprechend sollte auch die Einleitung angepasst und der Artikel ergänzt werden. --Subamaggus (Diskussion) 00:09, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
sehe ich nicht so: eine Freiheitsentziehung ist eine staatliche Maßnahme, die bei Einhaltung der entsprechenden Normen rechtmäßig ist. Und sie ist nicht zwangsläufig "Haft". Die wortähnlichen Straftaten haben damit herzlich wenig zu tun. Wir grenzen in einem Artikel "Steuern" ja auch nicht länglich zum Thema "Schutzgelderpressung" ab: sachlich haben die beiden Dinge genauso viel miteinander zu schaffen, wie Freiheitsentziehung mit Freiheitsberaubung. --ZxmtIst das Kunst? 07:42, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
die Erzwingungshaft gem. ZPO bei Nichtabgabe einer Vermögensauskunft soll als bisher einziges (vermutlich bleibt es das auch) Beispiel für eine Freiheitsentziehung gem. Zivilrecht nicht genannt werden. Warum ? --129.187.244.19 15:31, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten