Diskussion:Freihof

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Das Privileg, den Titel Freihof zu tragen, war seit dem 15. Jahrhundert ein besonderes Vorrecht, das nur wenigen Höfen und Gaststätten erteilt wurde.

Verbunden war mit dieser Auszeichnung eine besonders ehrsame Gastfreundschaft, die im Mittelalter durch den jeweiligen Landesherren in Form eines vererbbaren Rechtes erlassen wurde.

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