Diskussion:Freisasse

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Andropov
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Die Definition ist so nicht richtig.

Zunächst ist "Freisasse" ein hauptsächlich süddeutscher Begriff (der auch in Österreich gebräuchlich ist). Dann heißt "Freisasse" mitnichten automatisch die völlige Abgabenfreiheit, als Freisasse werden auch solche "Freien" bezeichnet, die sich aus der Leibeigenschaft losgekauft haben, deren Besitz aber noch einem Gut zugehörig ist.

Ein Freisasse ist zwar von Abgaben befreit, doch das Land das er bearbeitet, gehörte einem Grundherrn, mithin war er nur ein Pächter. Dies sollte unbedingt in den Artikel aufgenommen werden. Weiterhin kann man erwarten, dass so was wie ein historischer Abriß bzgl. des Freisassentums aufgeführt wird. D.h. die Entstehung sowie der Verlauf des F. gehören in den Artikel eingepflegt. So wie er jetzt als bloßer Stump erscheint, ist der nicht tragbar, gehört also dringend erweitert. --Bagerloan (Diskussion) 23:37, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hatten sie noch die Pflicht zu kämpfen oder waren sie auch davon freigesprochen? --194.166.200.169 22:49, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel inzwischen anhand von Gustav Pfeifer und einigen Recherchen, die allerdings nicht zu einem klaren Ergebnis gekommen sind, umgebaut. Siehe die Diskussion in der Redaktion Geschichte, Freibauer (Mittelalter) ↔ Freisasse. --Andropov (Diskussion) 09:45, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten