Diskussion:Freischaltelement

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Christoph Ziehr in Abschnitt Brandfallsteuerungen und Freischaltelement
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Im vorletzten Satz des Artikels wird darauf verwiesen, dass das FSE auch in "entsprechender" Höhe angebracht werden kann um das unerlaubte Entwenden der Schlüssel zu erschweren. Es müsste dann von der Feuerwehr mit eine Leiter geöffnet werden. Das widerspricht meines Erachtens dem Zweck des zügigen Zutritts und behindert die Feuerwehr eher als dass ihr geholfen wird. Da das FSE zusammen mit dem FSD (üblicherweise) von der örtlichen Feuerwehr abgenommen wird, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass so etwas zugelassen wird.

Auch sehe ich keine rechten Grund für diese Art der Anbringung, da der Diebstahl dadurch meiner Ansicht nach nicht wesentlich(!) erschwert wird (im Vergleich zur "normalen" Anbringung). Der Hauptschutz gegenüber unbefugter Entnahme der Schlüssel wird durch die solide Konstruktion zusammen mit Überwachung und Einbau in entsprechende Objekte erzielt. Eine Leiter ist im Vergleich zum hinterlegten Wert (z. B. Hauptschlüssel großer Industriekomplexe) nicht wirklich ein Problem. Hat hier vielleicht jemand eine Quellenangabe bezüglich der Erlaubnis? --PhilK 19:36, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Deshalb {{Belege fehlen}} eingefügt. --Julian Rabe 01:07, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe sowas beruflich gemacht. Das FSE wurde zwar schon etwas höher angebracht (um Vandalismus durch Kinder fernzuhalten), aber ein Feuerwehrmann sollte schon dran kommen. Auch ohne Leiter. Zudem gibt es auch Säulen wo es zusammen mit einem FSD integriet ist. Diese sind teilweise auch nur ein Meter hoch.

Zudem habe ich gerade nachgelesen, dass das FSE leicht zugänglich und vorzugsweise an einer wettergeschützten Stelle eingebaut werden sollte. Quelle: http://www.bns-sicherheitstechnik.de/downloads/bedienungsanleitung_fse-a.pdf

-- Matsahm 22:15, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bosch Brandmeldesysteme schreibt in einer Broschüre "Montagehöhe mindestens 3 m (nach VdS ...)... Durch den flächenbündigen Einbau und die vorgeschriebene Montagehöhe ist das Freischaltelement FSE weitgehend sicher vor Manipulation." http://resource.boschsecurity.com/documents/Data_sheet_deDE_1308899339.pdf Eine Berufsfeuerwehr schreibt in ihren Anschlußbedingungen dagegen "in maximal 80 cm Abstand vom Schlüsseldepot." --93.231.154.248 12:07, 18. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Bearbeitung vom 15.01.2014, 20:57 Uhr[Quelltext bearbeiten]

In dieser (derzeit ungesichteten) Version des Artikels https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Freischaltelement&oldid=126512439 wurden einige Fehler eingefügt, die man meiner Meinung nach nicht so stehen lassen kann:

Weil nach dem Auslösen des Freischaltelementes ein ganz normaler Brandalarm ausgelöst wird, wird dieser auch zur Leitstelle übertragen und die Signalgeber angesteuert. Somit ist kein unbemerktes Entwenden des Schlüssels möglich.

wurde geändert in

Weil nach dem Auslösen des Freischaltelementes ein ganz normale Ansteuerung ohne ÜE-Rückmeldung ausgelöst wird, wird dieser auch zur Leitstelle übertragen (allerdings gibt es Ausnahmen in einigen Städten und zwar: keine Weiterleitung zur Leitstelle!!!) und die Sabotage-FSD angesteuert. Somit ist kein unbemerktes Entwenden des Schlüssels möglich.

Mir ist (als langjähriger Feuerwehrmann) weder klar was eine "ganz normale Ansteuerung ohne ÜE-Rückmeldung" noch ein "Sabotage-FSD" sein soll. Das der Alarm nicht zwangsläufig direkt zur (Feuerwehr-)Leitstelle geht ist möglich, aber meiner Erfahrung nach normalerweise vom Betreiber des Gebäudes bzw. der Brandmeldeanlage abhängig und nicht von der Stadt in der sich das Objekt befindet, ganz abgesehen dass der Text in der Klammer nicht unbedingt dem Stil entspricht den man von der Wikipedia erwartet.

Auch die Änderung von "Polizei" auf "Wachdienst" ist meiner Meinung nach in dieser Form falsch; wenn ein FSE vorhanden ist gibt es auch ein FSD, und wenn ein FSD geöffnet wird kommt im Regelfall die Polizei. Ggf. kann es je nach Objekt auch so geregelt sein dass ein Wachdienst erscheint, aber auch das ist dann wieder Objektabhängig.

Viele Grüße, --Christoph Ziehr (Diskussion) 22:14, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Warum dann die Änderungen nicht rückgängig machen? Stamfest (Diskussion) 20:42, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich hatte gehofft dass entweder der Bearbeiter oder jemand anderes dazu Stellung nimmt und meine Meinung bestätigt, deswegen habe ich mir ja auch die Arbeit gemacht den Text hier zu schreiben anstatt einfach einen Großteil der Änderungen rückgängig zu machen. --Christoph Ziehr (Diskussion) 10:34, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Aber wenn sich der nicht meldet, dann ist das wohl das Beste. Da es zu den von Dir kritisierten Änderungen ja auch keine Quellenangabe gab, und wenn Du Dich inhaltlich auskennst (und irgendeine Quelle zu Deiner Version hast), dann: go for it. Ich habe ja z.B. die fragliche Änderung absichtlich nicht gesichtet um das ggf. auszubessern, das hat dann zwar Benutzer:Cramunhao gemacht, aber wenn der Inhalt nicht korrekt ist... Stamfest (Diskussion) 09:09, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ok, dann ändere ich das mal auf eine bessere Version ab. Zum Thema Polizei oder Wachdienst habe ich Google jetzt nur mal bis zum ersten Treffer angestrengt, die Stadt Würzburg nennt die Polizei da sehr eindeutig: http://www.wuerzburg.de/m_15523 (Punkt 9 auf der 3. Seite). --Christoph Ziehr (Diskussion) 17:04, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Auslösung Brandfallsteuerungen bei Ziehen des Freischaltelement[Quelltext bearbeiten]

Nachdem sich niemand getraut hat die letzte anonyme Änderung zu sichten habe ich mal recherchiert:

Die DIN 14675, Anhang C auf Seite 44 sagt, dass das FSE die Brandfallsteuerungen nicht beeinflussen darf. Das bedeutet, dass diese davor oder danach durch einen automatischen oder Handmelder aktiviert werden können, aber sich durch Betätigung des FSE der Status nicht ändert.

Eine Feuerwehr muss ja die DIN nicht zwangsläufig übernehmen und somit kann es örtlich auch anders geregelt sein, aber die meisten werden schon der DIN folgen, und somit ist der bisherige Stand des Artikels eher als korrekt anzusehen.

--Christoph Ziehr (Diskussion) 09:17, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Brandfallsteuerungen und Freischaltelement[Quelltext bearbeiten]

In der Norm DIN 14675 Ausgabe April 2012, Seite 44, Absatz C.5 Freischaltelement (FSE) heißt es:

"Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen."

Wenn die Brandfallsteuerung so angelegt ist, dass im Alarmfall bestimmte Brandfallsteuerungen durchgeführt werden, wie z.B. Rauchklappen öffnen oder Fahrstuhl in bestimmte Positionen fahren etc, so werden diese auch durchgeführt, wenn das FSE ausgelöst wird. Dieses zu unterbinden wäre eine Beeinflussung, die ja gerade durch diesesn Abschnitt der Norm verboten ist.

Insofern ist der Text im Artikel meiner Meinung nach falsch:

Gegenüber der üblichen Auslösung werden beim Ziehen des Freischaltelements einer BMA, die nach der DIN 14675 errichtet wurde, keine Brandfallsteuerungen aktiviert, die beispielsweise die Aufzüge ins Erdgeschoss fahren oder Entrauchungsmaßnahmen anstoßen.

Er sollte gelöscht werden.

--SteffenH 12:00, 7. Feb. 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe es in meiner Feuerwehrausbildung so gelernt wie es im Artikel steht. Allerdings möchte ich auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass nicht ich es war, der diesen Absatz eingetragen hat. Anderswo ist aber ebenfalls so beschrieben, dass die Brandfallsteuerungen nicht ausgelöst werden, siehe zum Beispiel hier https://www.baunetzwissen.de/brandschutz/fachwissen/brandmeldeanlagen/bestandteile-von-brandmeldeanlagen-3189959?glossar=/glossar/f/freischaltelement-3185379 oder hier https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents/heidelberg/Objektdatenbank/37/PDF/VB/37_PDF_BF-VB-BMA-Anschlussbe.pdf (Seite 7). Der Satz "Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen." ist allerdings auch nicht wirklich eindeutig, man kann genauso hineininterpretieren dass die Brandfallsteuerungen ausgelöst werden wie auch das Gegenteil, nämlich das keine Beeinflussung, also kein Auslösen der Brandfallsteuerung erfolgt. Ich bin auf dem Gebiet aber leider auch kein Fachmann.--Christoph Ziehr (Diskussion) 17:59, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten