Diskussion:Freistaat (Republik)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Str1977 in Abschnitt zusätzliche zeitgemäße Neudefinition von Freistaat
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GiftBot (Diskussion) 17:16, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

zusätzliche zeitgemäße Neudefinition von Freistaat[Quelltext bearbeiten]

Da wir in der Bundesrepublik Deutschland schon lange nicht mehr von Königen regiert werden, und ich das Wort "frei" eher mit freier Willensbildung im Zusammenhang sehe, würde ich dem Wort "Freistaat" gerne eine neue zeitgemäße Definition hinzufügen : FREISTAAT ist ein Staat, dessen Volk sich aus freiem Willen zu der ihn organisierenden Institution bekennt, in der Regel z.B. durch Zustimmung jedes einzelnen Bürgers zu einer Verfassung, die den Rahmen für das Zusammenleben dieses Volkes beschreibt. (nicht signierter Beitrag von AmOz SH (Diskussion | Beiträge) )

Wenn sich das wörtlich oder sinngemäß in einschlägiger Fachliteratur wiederfindet, sehe ich keinen Einwand. Benatrevqre …?! 20:40, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn ich andererseits immer wieder von Landesvater und Landesmutter lese oder höre, halte ich es nicht für ganz unangebracht, durch das Wort Freistaat daran zu erinnern, dass wir mit dieser Landesvaterei im November 1918 Schluss gemacht haben. (Wer wählt scnon alle paar Jahre Vater oder Mutter neu?) --Bavarese (Diskussion) 08:28, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Das ist allerdings ein nicht unzeitgemäßer, im umgangssprachlichen Gebrauch etablierter Begriff, der schon lange keinen unmittelbaren Bezug mehr zur Zeit vor 1918 hat. Benatrevqre …?! 11:33, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Auf mich wirkt er nostalgisch und geschichtsvergessen, Unzeit gemäß also. --Bavarese (Diskussion) 14:48, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn man bedenkt, dass der Begriff ursprünglich aus der römischen Republik stammt, dann scheint mir eher das Polemisieren dagegen "geschichtsvergessen". Str1977 (Diskussion) 07:24, 23. Sep. 2019 (CEST)Beantworten