Diskussion:Freistellung (Arbeitsrecht)

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Sozialversicherung[Quelltext bearbeiten]

Geänderte Rechtslage: Zeiten bis zum endgültigen Ausscheiden (auch nach Freistellung) weiter sozialversicherungspflichtig.-- 62.50.48.100 18:32, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hierzu: Bundessozialgericht, Urteile vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R und B 12 KR 27/07 R). Siehe z.B. Google-Ergebnisse. --Carolin 20:40, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]


Nur eine Anregung: Das mit der Sperrfrist (eigentlich ist's eine Sperrzeit) ist meiner Meinung sehr speziell und sollte raus. Nur weil jemand freigestellt wird, gibt's noch keine Sperrzeit. Dazu müssten schon verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Und um nahtlos Arbeitslosengeld zu beziehen, müsste schon bei Verabredung der Freistellung klar sein, dass eine Sperrzeit eintritt und wie lange sie dauert. Und wenn das alles "passt", dann könnte der AN zwar nahtlos Arbeitlosengeld bekommen, aber dann sollte man auch erwähnen, dass der Anspruch trotzdem um die Sperrzeittage gemindert wird, er also z. B. nicht dass ganze Jahr gezahlt bekommt, dass ihm aufgrund seiner Beschäftigung zustehen würde. --80.187.102.215 19:19, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Freistellung für Vorstellungsgespräche[Quelltext bearbeiten]

Wie lange muss der AG denn eine bezahlte Freistellung für Vorstellungsgespräche gewähren? --Morgul 23:15, 14. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

§ 629 BGB "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."
Mehr Information findet sich offenbar in Praxis CD-ROM Personal (siehe Diese Antwort zu diesem Beitrag im Forum Arbeitsrecht). Ohne jegliche Garantie, siehe Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen. --Carolin 05:29, 15. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abdingbarkeit des § 616 BGB[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand sagen und auch entsprechend belegen, ob der § 616 BGB tatsächlich AUSSCHLIEßLICH per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgedungen werden kann? Meine bisherige Quelle dazu ist lediglich der Erfurter Kommentar, der diese Meinung stützt. Jedoch führen viele Internetratgeber aus (egal ob eher arbeitgeber- oder arbeitnehmerorientiert), dass es auch per Betriebsvereinbarung näher geregelt werden könne. Dazu fehlen mir jedoch Quellen, wie Urteile, Kommentare, etc. Vielen herzlichen Dank! ackerpower -- 77.181.198.118 23:55, 11. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]