Diskussion:Freizügigkeitsgesetz/EU

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Opihuck in Abschnitt österreich
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Richtlinie 2004/38/EG Der Link stimmt nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 90.141.61.14 (Diskussion | Beiträge) 12:02, 23. Apr. 2009 (CEST)) Zu den Besonderheiten osteuropäischer Bürger ist nichts zu finden, zu sonstigen Besonderheit auch nicht. Eine Formulierung wie "eine Freizügigkeitsbescheinigung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind", ist inhaltlich nahe null. --Scharfsinn 14:52, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bitte mit Arbeitnehmerfreizügigkeit verlinken und abgrenzen. (nicht signierter Beitrag von 79.229.68.49 (Diskussion) 10:08, 11. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Amtlicher Titel[Quelltext bearbeiten]

Der korrekte amtliche Titel lautet „Freizügigkeitsgesetz/EU”, nicht einfach nur „Freizügigkeitsgesetz”. Der Artikel sollte dorthin verschoben werden, was aber seltsamerweise zur Zeit nicht möglich ist. --Alros002 (Diskussion) 15:02, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich kümmere mich drum. Es besteht unter der korrekten Bezeichnung eine Weiterleitung, die erst gelöscht werden müsste. --Opihuck 15:21, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Bisher wurden derartige Weiterleitungen eigentlich immer überschrieben, das hat diesmal aber seltsamerweise nicht funktioniert. Aber danke für die Mühe. --Alros002 (Diskussion) 15:39, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:48, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

österreich[Quelltext bearbeiten]

wie sieht die situation aus fuer österreich? --Ysangkok (Diskussion) 23:40, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Siehe Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. --Opihuck 07:36, 29. Apr. 2016 (CEST)Beantworten