Diskussion:Fremdrentengesetz

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Letzter Kommentar: vor 18 Stunden von Karl 3 in Abschnitt Finanzierung
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Die Art der Darstellung lässt einen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung zu. Lieber Autor, stell das doch bitte klar und gib die Quelle an. Gruß --Philipendula 13:18, 25. Feb 2005 (CET)

-> Quelle: Rechtshandbuch der BfA (nicht signierter Beitrag von 217.9.49.2 (Diskussion | Beiträge) 15:23, 25. Feb. 2005 (CET)) Beantworten

Wirkung des Fremdrentengesetzes FRG bei DDR-Übersiedlern[Quelltext bearbeiten]

Im Hauptbeitrag wird die Geschichte und die Entwicklung des FRG dargestellt. Es ist richtig, dass das FRG in einem wiedervereinigten Deutschland nicht gelten kann, und es ist klar, dass sich bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands nicht die Basis der Rente ändert. Aber das kann nur für die Entwicklung ab Wiedervereinigung gelten, genau ab 18.05.1990, dem Tag der Unterzeichnung des Einigungsvertrags. Und genau so steht es auch im Einigungsvertrag.

Das FRG schrieb ein Eingliederungsverfahren vor, Ergebnis waren Beitragszeiten, die auf fiktiven Beiträgen beruhten. Es waren nach rechtsstaatlichem Verfahren ermittelte Rentenanwartschaften, und die sind vom Grundgesetz Artikel 14 (1) zweifelsfrei geschützt. Damit ist das Eingliederungsverfahren von späteren Veränderungen des FRG entkoppelt. Eine Veränderung des Fremdrentengesetzes kann also nicht zur Folge haben, dass die Rentenanwartschaften gelöscht werden. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist im Hauptaufsatz nicht deutlich genug geworden, oder Sie haben das als so sebstverständlich vorausgesetzt, dass Sie das nicht erwähnt haben.

Leider ist das im großen Stile bei den DDR-Übersiedlern passiert. Alle Rentenanwartschaften aus dem Eingliederungsverfahren sind automatisch und ohne Mitteilung an die betroffenen gelöscht worden und ersetzt worden durch die Daten, die aus den Versicherungsausweisen der DDR ermittelt worden sind. Und da das lange zurückliegende Anwartschaftszeiten betrifft (20-40 Jahre) sorgt eine Sperre dafür, dass diesen Änderungen noch nicht einmal widersprochen werden kann. Dabei beziehen sich die ausführenden Versicherungen BfA und LVA auf den §259a SGB VI und dessen Umkehrschluss. Es wird schon jetzt eine große Zahl von Rentnern geben, die eine Rente auf falscher Grundlage erhalten. Die Berechnung der Rente ist für die meisten zu kompliziert, da fällt dieses Verfahren oft nicht auf.

Und es spielt auch bei anderen Verfahren keine Rolle, weil auch viele Politiker oder Sozialrechtler einfach nicht wissen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf die Übersiedler hat. Es gibt z.B. ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Anerkennung von Sonderversorgungen ostdeutscher Versicherter. Diese Anerkennung wird verweigert, wenn der Versicherte am 30.06.1990 nicht in einem entsprechenden DDR-Betrieb gearbeitet hat. Das konnten Übersiedler per Definition nicht. Das wäre nicht von Bedeutung, weil das FRG ein Äquivalent für diese Privilegien geboten hat, aber das gilt ja nun auch nicht mehr. Vielen Übersiedlern, vor allem Ärzten, hätte in der DDR diese Sonderversorgung zugestanden.

Gerade bei Personen mit hoher Qualifiktion und langer Tätigkeit in der DDR führt das hier genannte Verfahren zu enormen Verlusten bei der Rente, es geht um viele Hundert Euro pro Monat. Und all diesen Menschen hat man einst zu Zeiten von Mauer und Stacheldraht die Anpassung der Rente nach den Maßstäben des FRG zugesagt.

(nicht signierter Beitrag von 193.98.10.100 (Diskussion | Beiträge) 16:06, 20. Mai. 2005 (CEST))

Die Anrechnung von Renten aus osteuropäischen Ländern wurde bei Spätaussiedlern auf 60% einer westdeutschen Durchschnittsrente reduziert. (kein Wort davon im Artikel)[Quelltext bearbeiten]

Tatsache: Russlanddeutsche zahlen mehr in die bundesdeutschen Rentenkassen ein, als der Personenkreis der russlanddeutschen Rentnern in Anspruch nimmt. Die Rente liegt nur knapp über dem Sozialhilfesatz. Nichtdeutsche Ehepartner der Russlanddeutschen haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Als Beispiel: Von 10 Russlanddeutschen sind nur 2 Personen im Rentenalter, aber nur einer bekommt Rente. Dagegen zahlen 8 Personen in die Rentenkasse ein oder werden das in der Zukunft tun. Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und der Rückgang der Geburtenzahlen ist kaum noch aufzuhalten. Russlanddeutsche dagegen bestehen überwiegend aus jungen Familien mit Kindern und tragen zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und Sicherung der Rentenkassen bei:

So bekommen die Russlanddeutsche (auch und gerade diejenigen,die bis 1957 in sibirischen Straflagern quasi deutsche Kriegsschulden abarbeiten dürften eine "Rente" in höhe von Hartz 4..und für diese Rente werden sie noch "geprügelt"79.239.129.161 14:40, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Finanzierung[Quelltext bearbeiten]

Ein Hinweis fehlt, dass die Leistungen aus Beitragsmitteln der DRV gezahlt werden, es aber eine gesamtgesellschaftliche Leistung ist. Ob die Erstattung aus Bundesmittel für diese versicherungsfremden Leistungen ausreicht, ist umstritten. --Karl 3 (Diskussion) 10:14, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten