Diskussion:Fremdvergleichsgrundsatz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Mahada123
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"Der Fremdvergleichsgrundsatz ("arm's-length-Prinzip") beschreibt u.a. die Besteuerung von Betriebsstätten. Diese werden so besteuert, als wären sie ein selbstständiger Betrieb."

Diese Aussage ist falsch. Die Betriebsstättenbesteuerung ist recht komplex und folgt nicht immer dem Fremdvergleichsgrundsatz.

--Erik Wintzer 23:57, 13. Jun 2006 (CEST)

Auch der folgende Satz ist missverständlich formuliert: "Dealing at arm's length" ist ein anerkanntes Prinzip für einen Leistungsaustausch „wie zwischen unabhängigen Parteien“. Es ist wenn dann ein anerkanntes Prinzip um sicherzustellen, dass der Leistungsaustausch zwischen verbundenen Parteien dem „wie zwischen unabhängigen Parteien“ entspricht. --Mahada123 (Diskussion) 17:52, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Verrechnungspreise[Quelltext bearbeiten]

Es sollte noch ein Abschnitt über Verrechnungspreise eingefügt werden, weil diese grundsätzlich dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen müssen.--Mahada123 (Diskussion) 14:12, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten