Diskussion:Friederike Krabbe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hvd69 in Abschnitt Haftbefehl
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15. Mai[Quelltext bearbeiten]

Was genau ist bzw. war die "Gruppe 15. Mai"?

... und was genau ist eine "Altverschwundene" der RAF? --Lofor 17:49, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Haustiere[Quelltext bearbeiten]

An 132.252.165.129: "Die Eltern hatte ein Pony namens Ferry, es stand immer -bis schätzungsweise 1979- auf einer Wiese zwischen Rheiner Straße-Am Böckler-Nordring."

-)

So nett diese Info ist, ich glaube, daß sie in einem enzyklopädischen Artikel über F.Krabbe dann noch ein wenig fehl am Platz ist, sorry. --Laotse 22:39, 3. Sep 2006 (CEST)

rofl. --Smoking Joe 17:51, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Mitgliedschaft oder mutmaßliche Mitgliedschaft?[Quelltext bearbeiten]

Die diskussion dazu findet derzeit statt auf: Diskussion:Krabbe (Begriffsklärung)#Artikelsperre. Grüße -- Krakatau 19:51, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Da Mitgliedschaft umstritten, habe ich nur die Oberkategorie Rote Armee Fraktion ergänzt und nicht RAF-Mitglied. Ihre Beziehung zur RAF ist ja offensichtlich der einzige Grund für den Eintrag. --Friedrichheinz 07:20, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Verdacht der anmietung einer konspirativen wohnung[Quelltext bearbeiten]

Der satz "Für die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer mietete sie im Juli 1977 unter falschem Namen die Wohnung an, in der Schleyer später versteckt wurde." ist sachlich falsch:
Unterschrieben wurde der mietvertrag von Friederike Krabbe angeblich (wir haben hier bisher nicht mehr als eine verdächtigung durch eine kronzeugenaussage, der das urteil gegen Maier-Witt zwar folgt - das enthebt aber den sachverhalt nicht einer richterlichen würdigung in einem prozeß gegen Krabbe) am 27. Juli 1977 (nach Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997 ISBN 3-531-13088-9, S. 253 mit Bezug auf Anm. 1391: Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat, Urteil gegen Silke Maier-Witt vom 8.10.1991, S. 28-30 (2 - 2 StE 1/91). oder "Eine Woche nach dem Urteil gegen ihre Schwester [...]" (nach Butz Peters: Die verschwundenen Terroristen, In: Die Welt, 4. Februar 2007), das vom OLG Düsseldorf am 20. Juli 1977 gesprochen wurde (Peters, 4. Februar 2007, a.a.O.). Offenbar irrt sich hier eine der beiden quellen im monat. Da auch Peters das urteil kennt (vgl. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, Anm. 303, S. 800) schlage ich vor, diese frage offen zu lassen.
Das angeblich von Friederike Krabbe als "Lisa Ries", von beruf "Reiseleiterin" angemietete appartement mit tiefgaragenplatz ist in einem hochhaus im Wiener Weg 1 b in Köln-Junkersdorf (Peters, 4. Februar 2007, a.a.O.) Die wohnung, in der Schleyer gefangengehalten wurde, befindet sich in dem hochhaus Zum Renngraben 8 in Erftstadt-Liblar (bei Köln) und wurde angeblich am am 18. Juli 1977 von Monika Helbing unter dem namen "Annerose Lottmann-Bücklers" angemietet (Wunschik 1997:254; und Anm. 1394: Vgl. Protokoll der Vernehmung von Maier-Witt am 12.7.1990. [d.i. nach Wunschik 1997:439: Protokoll der Beschuldigtenvernehmung von Silke Maier-Witt am 12.7.1990, 5 S..]).
Grüße -- Krakatau 13:55, 6. Feb. 2009 (CET) stil -- Krakatau 14:17, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Aus Schleyer-Entführung: "Nachdem die Entführer ... vom Tatort geflohen waren und in der Tiefgarage einer konspirativen RAF-Wohnung im Wiener Weg 1b in Köln das Fluchtfahrzeug gewechselt hatten," Genau dafür hat Krabbe die Wohnung angemietet. Mit der Ermordung hat die Wohnung nichts zu tun. --Rita2008 (Diskussion) 18:51, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Haftbefehl[Quelltext bearbeiten]

Es heißt im Artikel: „Der Haftbefehl gegen Friederike Krabbe wurde nicht aufgehoben. Friederike Krabbe steht nicht mehr auf der Fahndungsliste des BKA.“ Das ist ein Widerspruch. Es kann nur eins von beiden stimmen. --nf com edits 17:55, 2. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Für beide Aussagen fehlen Quellen. Mit letzterem ist wahrscheinlich gemeint, dass sie auf der öffentlichen Fahndungsliste des BKA im Internet nicht (mehr) auftaucht. Rechtlich wäre ich mir gar nicht so sicher, ob ein Haftbefehl überhaupt in allen Fällen aufgehoben werden muss oder ob es nicht auch andere Varianten gibt, durch die er nicht mehr vollstreckbar wird. Auch mag es Fälle geben, in denen ein gültiger Haftbefehl vorliegt, es jedoch keine Fahndung gibt. Aber um es knapp zu machen: Beide Sätze gehören gestrichen, da nicht belegt. --Häuslebauer (Diskussion) 11:26, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Das ist widersprüchlich. Nicht vollstreckbare Haftbefehle gibt es im Strafrecht nicht. Von der Fahndungsliste gestrichen wird nur derjenige, dessen Haftbefehl aufgehoben ist. Ich vermute mal, die Behörden gehen von ihrem Ableben aus und haben den Haftbefehl aufgehoben. --nf com edits 14:59, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe die Passage unter Nutzung von Quellen umgeschrieben und ergänzt. Warum Krabbe auf der öffentlichen BKA-Fahndungsliste nicht mehr auftaucht, wissen wir nicht.--Hvd69 (Diskussion) 15:05, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Falscher Link?[Quelltext bearbeiten]

Warum verweist der Link auf dem Namen "Abu Ibrahim" auf den Artikel Abu Nidal? Wenn Abu Ibrahim und Abu Nidal identisch sind, warum steht im Abu Nidal-Artikel nichts davon? Auch von Friederike Krabbe steht im Abu Nidal-Artikel gar nichts, insofern ist der Link für den Leser wertlos und wirft nur die hier gestellten Fragen auf. Kann das jemand mit Sachkunde klären? --Dschanz → Bla  02:38, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

In der jetzt von mir ersetzten Quelle Terrorismus-Lügen: Wie die Stasi im Untergrund agierte behauptet die Autorin, Abu Ibrahim und Abu Nidal seien ein und dieselbe Person, was aber definitiv nicht der Fall ist. Der Bombenspezialist und Gründer der "Organisation 15. Mai" Abu Ibrahim, um den es hier geht, heißt bürgerlich Muhammad al-Umari, während Abu Nidal bürgerlich Sabri Chalil al-Banna hieß. Danke für den Hinweis.--Hvd69 (Diskussion) 17:26, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten