Diskussion:Friedhofsrecht

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Fußball und Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Ich entschuldige mich für das letzte Edit. Ich war wohl etwas unkonzentriert. Das kommt davon, wenn man nebenbei ein DFB-Pokalspiel verfolgt. By the way, ist ein Grabstein in NRW gesetzlich vorgeschrieben? Ich konnte im umfangreichen Gesetzeswerk keine Regelung entdecken. Abwun (Diskussion) 22:36, 3. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Das Eigentliche fehlt[Quelltext bearbeiten]

Wo ist denn hier im Artikel die Darstellung des Friedhofsrechts zu finden?

  • Die Definition definiert nichts. "... ist Landesrecht der Bundesländer" ist keine Definition.
  • Im Abschnitt "Regelungen" würde man eine überblicksartige Beschreibung dieser Regelungen erwarten. Stattdessen gibt es wieder einen völlig inhaltsleeren Verweis auf Regionen. Dann erfahren wir etwas von Schmogrow-Fehrow - ganz wichtiger Ort, sicherlich - und zur Ausnahmeregelung in Bremen. Ausnahme wovon? Wir haben doch sonst noch gar nichts gehört!
  • Die Passage zu Schmogrow-Fehrow ist darüberhinaus auch inhaltlich fragwürdig. Da geht es nämlich nicht um den Friedhof, sondern um die Trauerhalle. Die Nutzung von Kapellen und Leichenhallen mag ein Unterkapitel im Friedhofsrecht sein, aber die rechtlichen Fragen zur Gebäudenutzung sind doch nicht das Friedhofsrecht an sich.
  • Auch die Bremer Ausnahmeregelung gehört hier genaugenommen gar nicht hin. Sie ist eine Ausnahmeregelung zum Friedhofszwang, um den es in diesem Artikel höchstens ganz am Rande ginge, sofern der Friedhofszwang im Friedhofsrecht irgendeine Rolle spielt - was nicht dargestellt ist.
  • Unter "Weblinks" dann eine vollständige Liste des Friedhofsrechts sämtlicher Bundesländer Deutschlands. Ist das der Sinn von Weblinks? ("Nur vom Feinsten, und nicht mehr als fünf"?)
  • Stichwort Deutschland: Andere Länder haben kein Friedhofsrecht?

--217.239.3.125 19:21, 30. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]