Diskussion:Friedrich Ernst (Bankier)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Edita2017 in Abschnitt Unklarheit im Abschnitt „NS-Regime“
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Unklarheit im Abschnitt „NS-Regime“[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt heißt es: „In dieser Funktion war seine Zuständigkeit auf die Vermögenswerte (Firmen- und Privateigentum) der westlichen Alliierten, Frankreich, Großbritannien und USA beschränkt. Diese Richtlinien bildeten eine wichtige Grundlage für den Wirtschaftsstab Ost (WiStab Ost) zur Ausbeutung der eroberten Ostgebiete.“ Zwischen diesen beiden Sätze ist ein Sprung. „Diese Richtlinien“ bezieht sich auf nichts Vorhergehendes. Um welche Richtlinien handelt es sich und was hatte Friedrich Ernst mit ihnen zu tun?

--Berci (Diskussion) 23:37, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

"Diese Richtlinien" ist eine Verordnung gewesen, über die ich im Hauptratikel ein paar Infos reingeschrieben habe. Die Spannung ist dadurch aber nicht behoben. Die unbelegte Behauptung, Ernst sei nur für Eigentum von Wessis im Westen zustädnig gewesen, dürfte vermutlich gelöscht werden, falls sie nicht doch noch belegt würde. --Edita2017 (Diskussion) 17:08, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten