Diskussion:Friedrich Kempfler

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Neun-x in Abschnitt "26. Änderung"
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Nachweise[Quelltext bearbeiten]

Bitte Nachweis für Ehrenbürgerschaft eintragen, auf der offiziellen Seite der Stadt findet sich nichts. Dann wird der Artikel auch gesichtet! (nicht signierter Beitrag von Morre.meyer (Diskussion | Beiträge) )

Habe mir erlaubt, die Ehrenbürgerschaft zu entfernen, da ich auch nach intensiverer Suche nichts dazu gefunden habe Wobei allerdings auch die Stadt ihre Ehrenbürger nicht auf der Homepage nennt --Wangen 08:40, 25. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Oberbürgermeister von Bayreuth[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel Bayreuth ist vermerkt, dass er vom 1. Juli 1938 – April 1945 Oberbürgemeister von Bayreuth war. Diese Tatsache gibt auch die Beschriftung seines Grabes auf dem Friedhof in Eggenfelden-Gern wieder. Dem widerspricht die Aussage im Artikel: "Von 1939 bis 1943 leistete er Kriegsdienst in der Wehrmacht." -- Reinhard Dietrich 20:39, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, denn häufig wurden auch kommunale Amtsträger zum Kriegsdienst verpflichtet. Sie blieben dann formal im Amt, wurden aber von einem anderen Bediensteten vertreten (z.B. von wehruntauglichen WK-I-Vetranen) und schauten nur im Fronturlaub bei ihrer Dienststelle vorbei. --Mogelzahn 15:00, 2. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Rolle in NS-Zeit[Quelltext bearbeiten]

"Friedhof Sankt Johannis Das erst 1939 nach Bayreuth eingemeindete Pfarrdorf Sankt Johannis besitzt an seinem westlichen Rand einen eigenen Friedhof.

An dieser Stelle verhandelten gegen Mittag des 14. April 1945 der amerikanische Emissär Karl Ruth und der Bayreuther NS-Oberbürgermeister Friedrich Kempfler mit dem Wehrmachtsgeneral August Hagl vergeblich über eine kampflose Übergabe der Stadt. Infolge Hagls Verweigerung wurden die Orangerie und der Sonnentempel im nahegelegenen Park Eremitage in letzter Minute sinnlos zerstört."

So steht es in Wikipedia s.v. https://de.wikipedia.org/wiki/Friedhöfe_in_Bayreuth Warum nicht hier??? 13:48, 25. Jul. 2015 (CEST)61.170.241.197

"26. Änderung"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht u.a. Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten.

Die 26. Änderung des GG (vom 26. August 1969) lautet aber : Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird wie folgt ergänzt:

Dem Artikel 96 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Für Strafverfahren auf den Gebieten des Artikels 26 Abs. 1 und des Staatsschutzes kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, daß Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben."

Dazu passt künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau etc offenbar nicht. --Neun-x (Diskussion) 23:30, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten